19.5558 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In einem Artikel im "Bund" vom 27. August nimmt das Staatssekretariat für Migration (SEM) wie folgt Stellung: "Die Bundesgesetze stellen ausreichend Rechtsgrundlage dar, um in Einzelfällen Asylsuchende, die sich in einer Lehre befinden, als Härtefall anzuerkennen."
- Welches sind hier die gesetzlichen Grundlagen?
- Wie viele Härtefälle wurden 2018 und 2019 vom SEM anerkannt, obwohl sie die Möglichkeit hatten, die Schweiz freiwillig zu verlassen?
- Wird eine Verweigerung der Wegweisung mit einer Aufenthaltsbewilligung belohnt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)