19.5569 · Fragestunde. Frage · 2019-12-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss MedBG müssen Personen, die einen universitären Medizinalberuf ausüben, im Medreg eingetragen sein. Ziel war es, Hochstapler zu entlarven, die sich zu Unrecht als Ärzte ausgeben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verweigert nun aber auch Apothekerassistenten die Eintragung in das Register und verunmöglicht diesen damit die weitere Ausübung jener Tätigkeit, zu welcher sie vom BAG vor dreissig Jahren explizit ermächtigt worden waren.
Will der Bundesrat diese erfahrenen Berufsleute wirklich aus dem Gesundheitssystem werfen?