19.5585 · Fragestunde. Frage · 2019-12-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 6. November 2019 ist der UNRWA-Generalkommissar Pierre Krähenbühl zurückgetreten. Vorgängig ist er jedoch vom UNO-Generalsekretär suspendiert worden.
1. Ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom UNO-Generalsekretär oder von Pierre Krähenbühl im Vorfeld über die Suspendierung in Kenntnis gesetzt worden?
2. Hat Pierre Krähenbühl das EDA von seinen Rücktrittsabsichten am gleichen Tag vorab informiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizer Vertretung bei der UNO in New York wurde am 5. November 2019 informiert, dass der UNO-Generalsekretär aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung des Amts für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen (OIOS) zu UNRWA entschieden hat, den Generalkommissar der UNRWA, Pierre Krähenbühl, zu beurlauben und dem stellvertretenden Generalkommissar, Christian Saunders, die Leitung der UNRWA bis auf Weiteres zu übertragen. Pierre Krähenbühl hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht im Vorfeld über seine Rücktrittsabsichten informiert. Das OIOS hat seine Untersuchung abgeschlossen und die Berichte dem UNO-Generalsekretär übergeben, der diese nun analysiert. In einem Schreiben vom 19. November 2019 an die Geberländer hat er festgehalten, dass in den vier bis anhin erhaltenen Berichten keine Veruntreuung von Geldern festgestellt wurde. Der Bundesrat begrüsst es, dass Christian Saunders umgehend beauftragt wurde, einen Management-Plan zur Behebung festgestellter Mängel in der Leitung der UNRWA umzusetzen. Zur zukünftigen Ausrichtung der Zusammenarbeit der Schweiz mit der UNRWA verweist der Bundesrat auf seine Beantwortung der Frage von Siebenthal 19.5517.