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19.5586 · Fragestunde. Frage · 2019-12-03

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 6. November 2019 ist der Generalkommissar der UNRWA Pierre Krähenbühl nach vorheriger Suspendierung zurückgetreten. Die UNO-interne Untersuchung wird weitergeführt.

1. Bis wann will der Bundesrat seine Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsbericht (angekündigt auf Ende November 2019) ziehen, dies mit Blick auf die aussenpolitische Strategie des Bundes?

2. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass nun die dringenden Korrekturen am Kurs der UNRWA auf die lange Bank geschoben werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizer Vertretung bei der UNO in New York wurde am 5. November 2019 informiert, dass der UNO-Generalsekretär aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung des Amts für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen (OIOS) zu UNRWA entschieden hat, den Generalkommissar der UNRWA, Pierre Krähenbühl, zu beurlauben und dem stellvertretenden Generalkommissar, Christian Saunders, die Leitung der UNRWA bis auf Weiteres zu übertragen. Pierre Krähenbühl hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht im Vorfeld über seine Rücktrittsabsichten informiert. Das OIOS hat seine Untersuchung abgeschlossen und die Berichte dem UNO-Generalsekretär übergeben, der diese nun analysiert. In einem Schreiben vom 19. November 2019 an die Geberländer hat er festgehalten, dass in den vier bis anhin erhaltenen Berichten keine Veruntreuung von Geldern festgestellt wurde. Der Bundesrat begrüsst es, dass Christian Saunders umgehend beauftragt wurde, einen Management-Plan zur Behebung festgestellter Mängel in der Leitung der UNRWA umzusetzen. Zur zukünftigen Ausrichtung der Zusammenarbeit der Schweiz mit der UNRWA verweist der Bundesrat auf seine Beantwortung der Frage von Siebenthal 19.5517.

Wie weiter mit der UNRWA nach dem Rücktritt des Generalkommissars? | Lexipedia | Lexipedia