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19.5597 · Fragestunde. Frage · 2019-12-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat die militärische Intervention der Türkei in Syrien verurteilt; er erachtet sie "als Verstoss gegen die UNO-Charta und somit als völkerrechtswidrig".

- Wie beurteilt der Bundesrat völkerrechtlich die Einrichtung einer "Sicherheitszone" durch die Türkei in Nordsyrien?

- Wie viele Personen haben die Türkei und mit ihr verbündete Milizen in Nordsyrien bisher vertrieben?

- Wie beurteilt er diese Vertreibungen und den Versuch der Türkei, dort syrische Flüchtlinge anzusiedeln?

Stellungnahme des Bundesrates

Die sogenannte Sicherheitszone ist völkerrechtlich nur dann zulässig, wenn sie insbesondere die Souveränität und territoriale Integrität Syriens respektiert. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn Syrien der Sicherheitszone zugestimmt hat. Laut UNO flohen in der Anfangsphase der Feindseligkeiten ungefähr 200 000 Menschen aus dem Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien. Die meisten von ihnen sind zurückgekehrt. Mehr als 75 000 Menschen bleiben vertrieben. Bei Rückführungen gilt es insbesondere das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip zu beachten. Des Weiteren verbietet das humanitäre Völkerrecht zwangsweise Vertreibungen. Der Bundesrat ist besorgt über die Erklärungen der türkischen Regierung bezüglich der Rückführung syrischer Flüchtlinge.