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20.1007 · Anfrage · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gutachten und im Speziellen medizinischen Gutachten kommt bei der Abklärung von Leistungsansprüchen in den Sozialversicherungen, namentlich in der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung und der Militärversicherung ein überragendes Gewicht zu. Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Klärung der Frage, ob einer Person mit einer langfristigen körperlichen, psychischen und/oder geistigen Beeinträchtigung eine Rente zugesprochen wird.

Das Parlament erweiterte in seiner Beratung des Geschäfts 17.022 "Weiterentwicklung der IV" die gesetzlichen Bestimmungen zu Gutachten mit dem Ziel, die Transparenz, die Qualität und die Verlässlichkeit von Gutachten zu verbessern. Zu den neuen Bestimmungen gehört auch die Schaffung einer Gutachtenkommission, welche die Zulassung als Gutachterstelle, das Verfahren zur Gutachtenerstellung und die Ergebnisse der medizinischen Gutachten überwacht. Die Kommission soll des Weiteren öffentliche Empfehlungen aussprechen.

Die Zusammenstellung dieser neuen Kommission hat einen grossen Einfluss auf deren Haltung und Tätigkeiten. Es ist insbesondere wichtig, dass die Perspektive von Menschen, die begutachtet werden, angemessen in die Diskussion einfliesst.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann wird die neue Kommission aufgebaut? Wie werden die Fachpersonen ausgewählt?

2. Wie wird sichergestellt, dass die Perspektive der Menschen, die auf Leistungen von Sozialversicherungen angewiesen sind, in der Kommission angemessen vertreten sind?

3. Ist vorgesehen, dass auch behandelnde Ärztinnen/Ärzte, insbesondere behandelnde Psychiaterinnen und Psychiater, in der Kommission vertreten sind?

4. Sollen auch Fachpersonen mit Behinderungen in der Kommission vertreten sein?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Parlament hat die fachliche Zusammensetzung der Kommission im Wesentlichen bestimmt. Bei der Auswahl der Mitglieder sollen einerseits die entsprechenden Fach- und Interessenvertretungen einbezogen werden. Andererseits sind die Vorgaben nach Artikel 57e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) hinsichtlich Geschlecht, Sprache, Region und Altersgruppen zu berücksichtigen. Der Aufbau und die konkrete Zusammensetzung der Kommission erfolgt im Hinblick auf das Inkrafttreten der IV-Revision (Weiterentwicklung der IV), das für den 1. Januar 2022 geplant ist.

2. Wie der Gesetzgeber vorgesehen hat, werden Vertreterinnen und Vertreter der Patienten- und Behindertenorganisationen Einsitz in der Kommission nehmen.

3. Bei der Vertretung der Ärzteschaft wird es darum gehen, das Fachwissen sowohl der behandelnden Ärztinnen und Ärzte wie auch der versicherungsmedizinischen Sachverständigen zu berücksichtigen. Aufgrund der Wichtigkeit der Psychiatrie in der Begutachtung ist davon auszugehen, dass diese Fachdisziplin in der Kommission vertreten sein wird.

4. Es wird den Fach- und Interessenvertretungen, insbesondere aber den Patienten- und Behindertenorganisationen überlassen sein, ob sie auch Fachpersonen mit Behinderungen vorschlagen möchten.

Antwort des Bundesrates.