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Covid-19 wird eine Rezession auslösen. Begrenzen wir die Immigration und sichern wir so den inländischen Arbeitskräften die Arbeitsplätze

20.1010 · Anfrage · 2020-05-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Covid-19-Pandemie wird zweifellos die Wirtschaft stark verlangsamen und voraussichtlich eine Rezession auslösen.

Die Fachleute gehen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz auf bis zu 7 Prozent steigen könnte - das wäre das Dreifache der im ersten Quartal 2020 registrierten Arbeitslosenquote.

Die Nachbarländer der Schweiz, insbesondere Italien und Frankreich, zeichnen sich nicht gerade durch eine besonders dynamische Wirtschaft aus. Die Arbeitslosigkeit ist in diesen Ländern viel höher als in der Schweiz. Man kann daher davon ausgehen, dass in unseren EU-Nachbarländern die Arbeitslosigkeit in noch stärkerem Mass ansteigen wird, was dazu führen wird, dass unser Land für ausländische Arbeitskräfte noch attraktiver wird. Es ist daher nicht schwer vorherzusagen, dass es noch häufiger dazu kommen wird, dass inländische durch billige ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden.

1. Teilt der Bundesrat diese Analyse?

2. Welche Szenarien hat er ausgearbeitet in Bezug auf die genannte Problematik?

3. Falls ja, was will er tun, um ihr entgegenzuwirken?

4. Ist es denkbar, dass aufgrund der besonderen Situation das Freizügigkeitsabkommen vorläufig ausgesetzt wird, damit die Einstellung von inländischen Arbeitskräften gefördert wird?

5. Falls nein, welche Massnahmen will er ergreifen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bundesrat ist seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt. Er kennt die jüngsten Prognosen der Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen. Diese wurden für 2020 deutlich nach unten korrigiert, da mit einem starken Rückgang des BIP und einer steigenden Arbeitslosenquote gerechnet wird. Deshalb ist eine Rezession nicht auszuschliessen.

2) und 3) Die Schweiz ist sowohl bei den Importen als auch bei den Exporten stark vom Ausland abhängig. Ganze Branchen sind von der vorübergehenden Einstellung der Wirtschaftstätigkeit und der teilweisen Schliessung der Grenzen betroffen. Dies wirkt sich auf die Produktion, die Verteilung und den Konsum von Gütern und Dienstleistungen aus. Die Konsum- und Investitionsausgaben, die Exporte und die Beschäftigung dürften in den kommenden Monaten sowohl in der Schweiz als auch in den Nachbarländern auf tiefem Niveau bleiben. Wegen der Unsicherheit in gesundheitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht ist es für mögliche Szenarien im jetzigen Zeitpunkt noch zu früh.

Angesichts dieser Situation hat der Bundesrat zahlreiche Massnahen ergriffen, um den wirtschaftlichen Schock infolge der Pandemie abzufedern. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die rasche Erholung der Wirtschaft stehen im Zentrum seiner Strategie.

4) Nein, das Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) kann nicht einseitig von einem Staat ausgesetzt werden. Artikel 5 von Anhang I dieses Abkommens erlaubt dem Aufnahmestaat, die im FZA eingeräumten Rechte nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit einzuschränken. Die Bestimmung ermöglicht hingegen nicht, diese Rechte aus wirtschaftlichen Gründen einzuschränken. Artikel 14 FZA erlaubt keine einseitigen Massnahmen, um auf bestimmte wirtschaftliche und soziale Probleme zu reagieren. Zudem könnte sich eine Aussetzung des Abkommens als kontraproduktiv erweisen. Die Aufrechterhaltung stabiler bilateraler Beziehungen ist nämlich eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Wirtschaft wieder hochgefahren werden kann.

5) Über neue wirtschaftliche Massnahmen hinaus wird auch den verantwortungsvollen Entscheiden jeder und jedes Einzelnen (Ausgaben, Freizeit) und der Einstellung inländischer Arbeitskräfte durch die Arbeitgeber grosse Bedeutung zukommen. Zudem hat sich der Bundesrat immer dafür eingesetzt, dass Schweizer Unternehmen möglichst viele Arbeitskräfte in der Schweiz rekrutieren. Die Aktivierung der sistierten Stellenmeldepflicht ab dem 8. Juni 2020 ist hier von grosser Bedeutung. Diesbezüglich ist daran zu erinnern, dass der Bundesrat am 15. Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen hat. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitnehmenden zu erhöhen, schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer besser in die Arbeitswelt zu integrieren. Der Bundesrat sieht zudem eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung vor für ausgesteuerte Personen über 60 Jahre, die trotz grosser Bemühungen keine Stelle mehr finden.

Antwort des Bundesrates.

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