Lexipedia

20.1026 · Anfrage · 2020-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie in den vergangenen Tagen aufgrund von Berichten der Regenbogenpresse bekannt wurde, beschäftigt die schweizerische Post offenbar sog. Influencer. Nachdem eine Influencerin sich aus nachvollziehbaren Gründen kritisch über unbewilligte Demonstrationen - nicht aber deren inhaltliche Zielsetzungen - geäussert hat, beschied ihr die Post via Twitter den Abbruch der Zusammenarbeit.

Ein Mitarbeiter der Post schrieb auf Twitter, sie seien "bestützt" (sic), denn "wir tolerieren keinerlei Diskriminierung. Diversität und Inklusion sind Teil unserer DNA und darauf sind wir stolz. Wir distanzieren uns in aller Deutlichkeit von Mirjam Jägers Aussagen und werden in Zukunft nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten."

Mit Blick auf diese Ereignisse gestatte ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:

1. Ist es tatsächlich richtig, dass die Post sog. Influencer beschäftigt und bezahlt?

2. Um wieviele Personen handelt es sich hierbei?

3. Wie hoch sind die Ausgaben der Post für sog. Influencer?

4. Welche Aufträge und Zielsetzungen verfolgen die erwähnten Influencer? Für welche Tätigkeiten sind sie verantwortlich?

5. Gibt es andere Staatsbetriebe, Verwaltungseinheiten oder Unternehmen, an welchen die öffentliche Hand relevante Beteiligungen hält, die Influencer beschäftigen?

6. Könnte die Post ihren Auftrag auch erfüllen ohne Influencer bzw. Personen, welche ihre Arbeitszeit damit verbringen, Tweets abzusetzen, zu beschäftigen?

7. Wer hat den zitierten Tweet zu verantworten und ist damit für die politische Ausrichtung der Post zuständig?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat führt die bundesnahen Unternehmen wie die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Die Bereiche Kommunikation und Marketing liegen somit vollumfänglich im Zuständigkeitsbereich der Unternehmen. Dem Bundesrat steht es daher nicht zu, Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Influencern durch die Post zu beantworten.

Nach Rücksprache mit der Post sei hier einzig erwähnt, dass sie Influencer auf Mandatsbasis jeweils für spezifische Kampagnen beschäftigt, um mit den Aktivitäten auf den Social Media-Kanälen bestimmte Zielgruppen gezielt anzusprechen.

Antwort des Bundesrates.