Beschaffung von Rüstungsgütern. Beschleunigung für mehr Sicherheit und Jobs in der Schweiz
20.1032 · Anfrage · 2020-06-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eingereicht
Wortlaut
Die Schweizer Industrie wird in den kommenden 1-2 Jahren eine sehr schwere Phase durchlaufen: der bereits 2019 eingesetzte globale Abschwung, die Krise der Automobilindustrie, der massiv überhöhte Franken im Verhältnis zum Euro und die Folgen der COVID-19 Pandemie gefährden den Produktionsstandort Schweiz. Die Industrie fordert noch kein Konjunkturprogramm. Bereits beschlossene Rüstungsbeschaffungen sollen aber - wie in anderen Bereichen auch - beschleunigt und soweit möglich in der Schweiz beschafft werden. Dabei sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der Rüstungsbotschaften ausgeschöpft werden; Kreditreste Ende Jahr sollen so verhindert und Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert werden.
Deshalb stelle ich folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit, bereits beschlossene Rüstungsbeschaffungen beschleunigt und soweit möglich in der Schweiz zu beschaffen?
2. Ist der Bundesrat bereit, die finanziellen Rahmenbedingungen im laufenden Jahr auszuschöpfen um so Kreditreste zu verhindern und Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist bestrebt, Rüstungsbeschaffungen möglichst rasch und risikoarm abzuwickeln. Im Hinblick auf die Beschleunigung von Beschaffungsvorhaben hat das VBS die heutigen Abläufe unlängst von einer externen Unternehmung analysieren lassen. Die Umsetzung der aus der Analyse resultierenden Empfehlungen soll in den nächsten Monaten realisiert werden. Bereits beschlossene Rüstungsbeschaffungen zu beschleunigen, ist hingegen nicht ohne weiteres möglich. Diese folgen einem komplexen und klar geregelten Ablauf, der auf die Vorgaben des Beschaffungsrechts, die Kapazitäten und Lieferfristen der Rüstungsindustrie und auf umfangreiche Testprogramme Rücksicht nehmen muss.
Innerhalb des gegebenen Handlungsspielraums wird Rüstungsmaterial bereits heute, wenn immer möglich, in der Schweiz beschafft. Der Bundesrat wird diese Praxis auch in Zukunft fortführen. Bereits bewilligte Beschaffungen aus dem Ausland an Schweizer Unternehmen zu vergeben, um dadurch den Produktionsstandort Schweiz zu unterstützen, wäre hingegen keine Option. Wenn Beschaffungen (inklusive Typen- und Herstellerwahl) vom Parlament bewilligt sind, werden mit den Herstellern Verträge abgeschlossen. Es wäre mit einem erheblichen Reputationsschaden verbunden, wenn die Schweizerische Eidgenossenschaft ohne schwerwiegende Gründe von einem solchen Vertrag zurücktreten und einen anderen Anbieter wählen würde. Ein Rücktritt von einem abgeschlossenen Vertrag wäre zudem rechtlich anfechtbar, schadenersatzpflichtig und widerspräche dem Beschluss des Parlaments.
2. Der Bundesrat ist gewillt, die Rüstungsprojekte ordentlich abzuwickeln und die finanziellen Rahmenbedingungen einzuhalten. Gleichwohl ist es bei grossen, anspruchsvollen und komplexen Vorhaben nicht immer möglich, die bewilligten Leistungen innerhalb der geplanten Zeit vollständig zu beziehen. Eine besondere Herausforderung ist dies in der aktuellen Situation, da aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht alle Projekte wie geplant abgewickelt werden können. So wurden beispielsweise Lieferketten für Systemteile monatelang unterbrochen, und Dienstreisen zur Durchführung von Tests oder zur Abnahme von Material konnten nicht durchgeführt werden. Dort, wo Anzahlungen möglich sind, macht das VBS davon Gebrauch. Die Kreditreste sollen dadurch so tief gehalten werden, wie dies in der gegebenen Situation möglich ist.
Antwort des Bundesrates.