Lexipedia

20.1036 · Anfrage · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Gemeinde Steinen SZ ist von der Nutzungsplanung Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee stark betroffen. Daher äusserte die Gemeinde Steinen über das kantonale Umweltdepartement den Wunsch, direkt mit dem zuständigen Bundesamt für Umwelt (BAFU) ins Gespräch zu kommen und einen Augenschein vor Ort durchzuführen, um so ihre Anliegen deponieren zu können. Der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass ein Augenschein vor Ort mit der Gemeinde durch das BAFU abgelehnt wird. Stattdessen wurde über das kantonale Umweltdepartement eine Besprechung auf den 6. Juni 2019 in Ittigen BE in Aussicht gestellt. Am 24. Mai 2019 wurde die vereinbarte Besprechung seitens BAFU ohne Ersatztermin abgesagt.

Der Bundesrat wird daher ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Warum lehnt das BAFU einen Augenschein vor Ort mit der Gemeinde Steinen ab?

2. Warum wurde der vereinbarte Besprechungstermin so kurzfristig abgesagt, obwohl der Kanton Schwyz vehement an diesem festhielt? Weshalb wurde kein Ersatztermin in Aussicht gestellt?

3. Ist diese Gesprächsverweigerung nach Ansicht des Bundesrates ein exemplarischer Umgang der Bundesbehörden mit stark betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden? Ist es die Absicht des Bundesrates, dass die Bundesbehörden für Gemeindebehörden nicht zugänglich bzw. für Gemeindeanliegen nicht sensibilisiert sind, obwohl es sich vorliegend um ein Bundesschutzgebiet handelt, das logischerweise auf Gemeindeterritorien liegt?

4. Die Gemeinde Steinen SZ ist nach wie vor an einem konstruktiven und direkten Dialog mit dem BAFU interessiert. Ist das BAFU bereit, baldmöglichst - aber spätestens im Verlaufe des 2. Halbjahres 2020 - einen Augenschein vor Ort mit der Gemeinde Steinen durchzuführen und die Anliegen der Gemeinde direkt anzuhören und aufzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Kantone sind für den Vollzug des Schutzes der Moore und Moorlandschaften verantwortlich (SR 451, NHG, Art 23c Abs 2). Pläne und Vorschriften, welche die zulässige Nutzung regeln, sind mit den eidgenössischen Moorlandschaftsbestimmungen abzustimmen. Nutzungsplanungen sind ein geeignetes Instrument der Kantone, um diesem Auftrag nachzukommen.

Zu 1) und 3)

Gemäss der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sind die Kantone die Ansprechpartner der Bundesverwaltung.

Seit Inkrafttreten der Moorlandschaftsverordnung hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in enger Kooperation mit den Kantonen auf einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug des Moorschutzrechts hingearbeitet. Damit wird auch die Gleichbehandlung der Kantone gewährleistet. Dieses Vorgehen hat sich bewährt.

Bezüglich der Nutzungsplanung zur Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee steht das BAFU seit der ersten Anhörung 2014 in regelmässigem und intensivem Austausch mit dem zuständigen Umweltdepartement des Kantons Schwyz. Im genannten Zeitraum fanden mehrere Besprechungen und Telefonate auf Fachebene statt. Am 30. Oktober 2017 hat mit dem zuständigen Regierungsrat des Kantons Schwyz und der BAFU-Direktion zudem eine Begehung vor Ort stattgefunden. Sowohl an den Sitzungen als auch an der Begehung brachte der Kanton seine eigenen und die Anliegen der Standortgemeinden vor.

Zu 2)

Trotz des intensiven Austausches zwischen Bund und Kanton legte das Umweltdepartement des Kantons Schwyz im Hinblick auf die vom Anfrager genannte Besprechung Unterlagen vor, die wesentliche Diskrepanzen zum Bundesrecht aufwiesen. Anstelle des vom Kanton Schwyz vorgeschlagenen Treffens auf Stufe Regierungsrat, Bund und Gemeinden fand am 6. Juni 2019 ein bilaterales Gespräch zwischen dem zuständigen Regierungsrat und dem BAFU-Direktionsmitglied statt. Dort wurden die Abweichungen zum Bundesrecht nochmals erläutert, für einzelne fachliche Punkte eine schriftliche Rückmeldung und nach Eingang sämtlicher Rückmeldungen des BAFU ein weiteres Treffen mit der zuständigen Schwyzer Fachstelle für Natur und Landschaft vereinbart. Dieses Treffen hat inzwischen stattgefunden.

Zu 4)

Das BAFU wird mit dem Umweltdepartement des Kantons Schwyz demnächst einen Besprechungstermin vereinbaren, um die fachlichen Fragen zu klären. Der Kanton kann die Gemeinde Steinen beiziehen.

Antwort des Bundesrates.