Coworking-Spaces für Angestellte der Bundesverwaltung. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um ein Pilotprojekt zu lancieren?
20.1043 · Anfrage · 2020-09-23
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Förderung von alternativen Arbeitsformen für Angestellte der Bundesverwaltung dient dazu, die Arbeitsbedingungen an die jüngsten Entwicklungen in der Privatwirtschaft anzupassen, um eine attraktive Arbeitgeberin zu bleiben. Das Eidgenössische Finanzdepartement prüft derzeit eingehend, welche Möglichkeiten bestehen, um die Formen flexiblen Arbeitens noch weiter zu entwickeln. Der Peak der Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass Homeoffice eine geeignete Alternative zur Arbeit im Büro sein kann. Langfristig könnten sich Angestellte jedoch isoliert fühlen, da der virtuelle Austausch untereinander von zuhause aus nicht besonders zufriedenstellend ist. Um dieses Problem zu umgehen, könnte man in verschiedenen Regionen der Schweiz Coworking-Spaces in Gebäuden anbieten, die sich bereits im Eigentum des Bundes befinden. Dadurch könnten viele Angestellte, die täglich nach Bern und wieder nachhause fahren, teilweise in ihren Heimatregionen arbeiten. Daraus würden sich auch interessante Dynamiken mit Kolleginnen und Kollegen ergeben, die in anderen Verwaltungseinheiten arbeiten. Die grundlegenden Voraussetzungen für das Homeoffice sind eine stabile Internetverbindung und genügend Platz; aufgrund der jeweils vorhandenen Infrastruktur sind diese Voraussetzungen jedoch nicht in jedem Haushalt gegeben. Die regionalen Coworking-Spaces würden einen Zugang zum Bundesnetz ermöglichen, das wie das Internet am Arbeitsplatz alle Sicherheitsstandards erfüllt, sowie genügend Platz zum Arbeiten bieten.
Diese Politik der teilweisen Verlagerung des Arbeitsorts (einige Tage in der Woche und auf absolut freiwilliger Basis) würde ausserdem das Image und die Präsenz der Bundesverwaltung in den verschiedenen Regionen stärken. Das Ziel dieser Massnahme ist es, eine zusätzliche Möglichkeit zum Arbeitsplatz vor Ort in Bern zu schaffen, und nicht, diesen zu ersetzen.
1. Wie schätzt der Bundesrat die Möglichkeit ein, Arbeitsplätze in der Art zu schaffen, wie sie in der vorliegenden Anfrage beschrieben sind?
2. Gibt es bereits ähnliche Möglichkeiten?
3. Sollte die Antwort auf Frage 2 negativ sein, wäre der Bundesrat bereit, ein Pilotprojekt zu lancieren, um Möglichkeiten und Risiken zu evaluieren sowie um herauszufinden, ob bei den Angestellten überhaupt ein Interesse besteht?
4. Sind Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen nötig?
5. Ist es vorstellbar, im Tessin einen entsprechenden Ort im Eigentum des Bundes zu finden - zum Beispiel in Bellinzona -, um das Projekt zu testen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1:
Der Bundesrat hat am 11. September 2020 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Möglichkeiten einer weiteren Ausgestaltung flexibler Arbeitsformen zu vertiefen. Ziel ist, die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin zu stärken und auch in Zukunft eine effiziente Organisation mit geeignetem Einsatz von Ressourcen, Infrastruktur und Informatik sicherzustellen.
Die flexiblen Arbeitsformen beinhalten dabei ein breites Spektrum: Es reicht von Home-Office über den klassischen Büroarbeitsplatz bis hin zur Tätigkeit in Co-Working-Spaces, Hub-Arbeitsplätzen und flexiblen Teamräumen oder generell zu mobilem, orts- und teilweise zeitunabhängigem Arbeiten.
Zu 2:
Bereits sind entsprechende Pilotprojekte in der Umsetzung oder in der Planung.
Einerseits läuft beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ein Pilot, welcher den Mitarbeitenden die Benutzung von nicht bundeseigenen Co-Working-Spaces ermöglicht. Andererseits ist ein Pilot für sogenannte Hub-Arbeitsplätze in Zürich in der Umsetzung. Ein weiteres Pilotprojekt für den Standort Genf wird geprüft und anschliessend in die Planung aufgenommen.
Diese Pilotprojekte werden laufend ausgewertet und die gesammelten Erfahrungen können so für die zukünftigen Projekte berücksichtigt werden.
Zu 3:
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
Zu 4:
Aus heutiger Sicht sind zur Umsetzung von Co-Working-Spaces oder Hub-Arbeitsplätzen keine gesetzlichen Anpassungen notwendig.
Zu 5:
Neben Zürich und Genf werden weitere Standorte unterem anderen auch im Kanton Tessin geprüft und bei einem ausgewiesenen Bedürfnis sowie vorhandenem Potenzial in Liegenschaften des Bundes umgesetzt.
Antwort des Bundesrates.