Aufnahme von Kindern in eine Pflegefamilie. Ist es nicht nötig und angebracht, die Rolle des Bundes zur Unterstützung der Kantone (und vor allem der Familien und der Kinder) zu stärken?
20.1054 · Anfrage · 2020-10-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Pflegekinderverordnung (PAVO) regelt die Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie. Pflegefamilien spielen eine bedeutende Rolle in der Gesellschaft, denn sie übernehmen die grosse Verantwortung, ein Kind aufzunehmen, das in einer schwierigen familiären Situation ist. Es handelt sich dabei um eine äusserst wichtige Möglichkeit, den unmittelbaren Bedürfnissen eines Kindes besser gerecht zu werden. Die Pflegefamilie konzipiert zusammen mit den beteiligten institutionellen und privaten Akteurinnen und Akteuren einen Plan für das Kind und setzt diesen mit angemessenen Lösungen im im Alltag um. Eine Pflegefamilie zeigt damit viel Solidarität und nimmt eine grosse Verantwortung wahr: Sie braucht daher eine angemessene Ausbildung und Unterstützung, um ihrer institutionellen Rolle gerecht zu werden. Das Pflegekind trägt in sich eine emotionale Geschichte mit Verletzungen, weshalb die Pflegefamilie ab dem Moment, in dem sie das Kind bei sich aufnimmt, darauf achten muss, die Schwierigkeiten zu erfassen und das Kind zu begleiten. Heute können verheiratete und zusammenlebende Paare mit oder ohne Kinder und auch Einzelpersonen sich als Pflegeeltern bewerben. Die Phase, in der das Kind in die Familie integriert wird, ist sehr heikel und muss sorgfältig vorbereitet und organisiert werden, damit die Elternfiguren in den ersten Monaten möglichst oft präsent sind. Ein Kind, das eine schwierige Familiensituation erlebt hat, braucht die ständige Anwesenheit des "neuen" Elternteils, damit es die Grundlagen für die Entwicklung einer ausgeglichenen Beziehung aufbauen kann. Familien, die sich als Pflegefamilien bewerben, übernehmen in ihrer Freizeit die volle zeitliche Belastung und die Belastung bei der Bewältigung des emotionalen Stresses.
1. Gibt es auf nationaler Ebene eine Statistik betreffend die Zahl der Pflegefamilien und der Pflegekinder? Falls nein, warum nicht?
2. Ist bekannt, wie viele Kinder auf einen Platz warten, weil es nicht genügend Pflegefamilien gibt?
3. Gibt es auf Bundesebene ein Konzept betreffend die Unterstützungsmöglichkeiten (Massnahmen und Projekte), die den Pflegefamilien zur Verfügung stehen?
4. Koordinieren sich die Kantone und welche Rolle spielt der Bund dabei?
5. Ist eine Revision der Pflegekinderverordnung geplant?
6. Ist vorstellbar, für die Aufnahme in eine Pflegefamilie einen Elternurlaub zu gewähren?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-2. Es besteht keine nationale Statistik zu diesen Themen. In Bezug auf die Anzahl Minderjährige, die in einer Pflegefamilie untergebracht sind, hat der Bundesrat im Rahmen seines Berichts vom 19. Dezember 2018 zu "Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention" das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Statistik beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK), der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) sowie der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer Statistik zu erstellen. Der entsprechende Bericht soll im ersten Halbjahr 2021 veröffentlicht werden.
3.-4. Der Bund verfügt über keine nationale Gesamtübersicht zu den Massnahmen und Projekten zur Unterstützung der Pflegefamilien. Das Pflegekinderwesen liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO; SR 211.222.338) ist eine Rahmenverordnung des Bundes, in der lediglich die allgemeinen Grundsätze für die Aufnahme von Minderjährigen ausserhalb des Elternhauses, insbesondere die Bewilligungspflicht und die Aufsicht, definiert werden. Gemäss dem föderalistischen Prinzip obliegt der Vollzug der PAVO ausschliesslich den Kantonen; dem Bund stehen in diesem Bereich keinerlei Kompetenzen zu.
Die SODK erfüllt eine wichtige Funktion bei der Koordination der Kantone. Zusammen mit der KOKES erarbeitet sie zurzeit Empfehlungen zur Fremdplatzierung Minderjähriger mit dem Ziel, minimale Qualitätsstandards für alle Kantone festzulegen. Diese Empfehlungen sollen im Januar 2021 veröffentlicht werden.
5. Die PAVO war Gegenstand einer Revision, die 2013 in Kraft getreten ist. Zurzeit ist keine weitere Revision vorgesehen.
6. Die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs bei Aufnahme eines Kindes in einer Pflegefamilie wird derzeit im Rahmen zweier Projekte thematisiert:
- Die parlamentarische Initiative Romano "Einführung einer Adoptionsentschädigung" (13.478) schlägt für die Aufnahme von Kindern zur Adoption die Einführung eines bezahlten Urlaubs von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Als Anspruchsberechtigte sollen sowohl künftige Adoptiveltern (Adoptionsentscheid noch ausstehend) als auch solche gelten, die das Kind im Herkunftsland bereits adoptiert haben. Die Vorlage sieht vor, dass der zweiwöchige Urlaub innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Kindes in die Hausgemeinschaft bezogen werden kann. Das Geschäft befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es wurde vom Nationalrat behandelt und geht nun in den Ständerat.
- Zudem wird am 1. Juli 2021 der 14-wöchige Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in Kraft treten (AS 2020 4525). Erwerbstätige Eltern können den bezahlten 14-wöchigen Betreuungsurlaub innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise beziehen. Gemäss Botschaft des Bundesrates soll in der Verordnung der entsprechende Entschädigungsanspruch von Pflegeeltern und von Stiefeltern geregelt werden. Die Verordnungsänderungen werden derzeit ausgearbeitet, die Verabschiedung der Verordnungsänderungen ist für Frühling 2021 geplant.
Antwort des Bundesrates.