20.1057 · Dringliche Anfrage · 2020-12-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Kanton Tessin nimmt mit dem Telemonitoring eine Vorreiterrolle ein im Umgang mit der gesundheitlichen Notlage aufgrund von Covid-19. Ziel dieser Fernüberwachung ist es, die Zahl der Hospitalisationen zu verringern und das Gesundheitspersonal zu entlasten, was in der Folge auch den Kostendruck im Gesundheitswesen verringert.
Rund 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten, die nur leichte Symptome hatten, bei denen aber die Gefahr einer Verschlechterung bestand oder die zu einer der Risikogruppen gehörten, wurden überwacht. 10 Prozent dieser Personen mussten aufgrund einer Verschlechterung ihres Zustands hospitalisiert werden, 97 Prozent gaben an, dass sie das Telemonitoring sehr beruhigt hat. Überwacht wurden die Sauerstoffsättigung im Blut und die Herzfrequenz.
Dieser Ansatz scheint die kantonale Best Practice zu sein, auch weil alle Akteure des Gesundheitssystems in diesem Projekt berücksichtigt und einbezogen wurden: kantonale Behörden, Ärzteschaft, Notfalldienste und Notfallzentralen. Da ich keinen Grund sehe, warum dieses Instrument nicht auch schnell und wirksam in der ganzen Schweiz eingeführt werden könnte, frage ich den Bundesrat, ob dieses erfolgreiche Projekt vom Bund nicht konkret geprüft werden müsste und ob der Bund es für eine gangbare, wirksame, effiziente und wirtschaftliche Lösung hält, um den gegenwärtigen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Das neue Coronavirus stellt die Schweiz vor Herausforderungen, auch in Bezug auf die Behandlung von an Covid-19 erkrankten Personen. Das Wissen verbessert sich jedoch stetig. Der Bundesrat begrüsst daher den Austausch zwischen den Kantonen, damit von den gegenseitigen Erfahrungen im Umgang mit Covid-19-Erkrankten profitiert werden kann.
Die Gesundheitsversorgung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Kantone. Der Bund kann nicht in die kantonale Gesundheitspolitik eingreifen. Folglich liegt es in der Zuständigkeit jedes Kantons, eine eigene Strategie zur Patientenversorgung je nach seiner epidemiologischen Lage und seinem Versorgungsnetz zu erarbeiten. Ansätze wie Telemonitoring können dazu beitragen, eine qualitativ gute und effiziente Behandlung und Betreuung von an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Die Telemedizin ist jedoch nur ein Ansatz unter vielen.
Antwort des Bundesrates.