People can not live healthy on an unhealthy world. Wege aus der Covid-Krise mit einer nationalen und globalen Impfstrategie und einem grün-sozialen Impulsprogramm
20.1069 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bund verhandelt mit verschiedenen Impfstoffproduzenten oder schloss bereits Kaufvereinbarungen ab. Der Bundesrat bewilligte hierfür bisher 400 Millionen Franken. Das BAG rechnet mit einer Covid-Impfung im ersten Halbjahr 2021. Ein effektiver und sicherer Impfstoff dürfte eine entscheidende Massnahme in der Bekämpfung der Pandemie sein. Dafür muss aber die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Logistik frühzeitig sichergestellt werden und die Behörden brauchen eine kohärente Informationspolitik.
1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Bund und Kantone die komplexe Logistik sorgfältig vorbereiten? Wann
kommuniziert er?
2. Wie sieht die national koordinierte und transparente Impfstrategie aus?
3. Welchen Gruppen erhalten welche Impfungen wann zu welchem Preis (oder gratis)?
4. Stellt er sicher, dass Menschen, welche auf eine Impfung verzichten, keinerlei Nachteile erfahren - auch nicht soziale, bei der Arbeit etc.?
5. Verzichtet er auf eine Impfpflicht? Wie überzeugt er die breite Bevölkerung?
6. Laut den Medien verlangen Pharmahersteller, dass sie für die COVID-19-Impfung nicht wie sonst für Produkte haften.
Stimmt das? Welche gesetzliche Grundlage erlaubt es, einer solchen Forderungen nachzukommen?
7. Setzt er sich dafür ein, dass ärmere Staaten auf die Durchsetzung des geistigen Eigentums bei Covid-Medikamenten und -Impfungen verzichten dürfen, um die eigene Versorgung sicherzustellen (zeitlich begrenzte Ausnahmen von TRIPS-Bestimmungen während der Pandemie)?
Trotz der nahenden Impfung werden uns die wirtschaftlichen Folgen noch sehr lange beschäftigen. Darum fordern die GRÜNEN Investitionen für neue grüne und soziale Jobs.
8. Ist der Bundesrat bereit, massiv in einen Schweizer Green New Deal zu investieren?
9. Wie steht er zu rasch umsetzbaren Investitionen (Solaroffensive für neue Klimaschutz-Jobs; Umschulungs- & Weiterbildungsoffensive, Careoffensive für mehr Care-Jobs und bessere Arbeitsbedingungen in Pflege/Kinderbetreuung; vgl. 20.3410)?
10. Plant er andere rasch umsetzbare nachhaltige Investitionen zB. im Sinn des OECD-Policy Brief "Making the green economy work for jobs"?
11. Wie bewertet der Bundesrat schliesslich die wissenschaftlichen Hinweise auf Zusammenhänge zwischen Pandemien, Biodiversität und Klimakrise? Zieht er Lehren daraus? Wenn ja, welche?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitet seit Monaten mit den zuständigen Spezialistinnen und Spezialisten sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Kantone die Logistik vor, sodass der Import, die Lagerung und die Verteilung in die Kantone sichergestellt sind. Für die Feinverteilung zu den Impforten sind die Kantone zuständig.
2. und 3. Für welche Bevölkerungsgruppen ein Covid-19 Impfstoff initial zugelassen und durch die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies hängt vom Umfang und Reifegrad der den Behörden vorgelegten klinischen Daten ab.
Es soll eine Risikogruppen-Impfstrategie angestrebt werden. Dabei sollen vier Zielgruppen die COVID-19-Impfung priorisiert erhalten:
a) Besonders gefährdete Personenb) Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personenc) Enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen wie bspw. Haushaltsmitgliederd) Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit altersdurchmischten Bewohnern wie beispielsweise Behindertenheime
Nach der Impfung dieser Gruppen soll der Impfstoff erwachsenen Personen zur Verfügung stehen, die sich impfen lassen wollen. Die Impfstrategie wird laufend angepasst, da weiterhin wichtige Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe noch nicht verfügbar sind. Die Impfung wird kostenlos angeboten, um den Zugang für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen.
4. Bei Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen können Zugangsbeschränkungen oder andere Differenzierungen aufgrund des Impfstatus grundsätzlich zulässig sein, da im Privatrechtsbereich im Allgemeinen die Vertragsfreiheit gilt. Es gilt jedoch zu beachten, dass diskriminierende Ungleichbehandlungen im Grundsatz jedoch eine Persönlichkeitsverletzung darstellen und daher unzulässig sind. Folglich ist es unerlässlich, dass eine Interessen- und Rechtsgüterabwägung erfolgt. Zu berücksichtigen sind dabei die gesamten Umstände, so etwa die epidemiologische Lage, die Verfügbarkeit einer Impfung sowie deren Wirksamkeit und die damit verbundenen Risiken, die Möglichkeit und Verfügbarkeit anderer Schutzmassnahmen und die Art der Zutrittsbeschränkung und die damit verbundene Dienstleistung: So wären die Folgen einer Verweigerung des Zugangs zu einer Diskothek oder einer Sportveranstaltung nicht die gleichen, wie wenn der Zugang zu Lebensmittelgeschäften entsprechend beschränkt würde. Der Bundesrat ist sich dieser vielschichtigen Problematik bewusst und wird diese Thematik noch vertiefter abklären.
5. Der Bundesrat sieht kein Impfobligatorium vor. Er geht davon aus, dass sich durch eine transparente und verständliche Information genügend Personen impfen lassen werden und es keiner zusätzlichen Anreize bedarf.
6. Auch bei Covid-19-Impfstoffen kommen die üblichen Haftungsregeln zur Anwendung. Grundsätzlich haftet der Hersteller für Produktmängel gemäss Produktehaftpflichtgesetz (SR 221.112.944). Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, beseitigen weder die Haftpflicht des Herstellers noch begründen sie eine neue Haftpflicht des Bundes. Der Bund kann den Herstellern lediglich zusagen, allfällige finanzielle Schäden, die dem Hersteller aus dessen Haftpflicht entstehen, in bestimmten Fällen auszugleichen (sog. Schadensdeckung des Bundes). Der Rahmen für solche Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Impfstoffherstellern ist in Art. 70 des Epidemiengesetz (SR 818.101) gesetzlich festgelegt. Diese gesetzliche Regelung bezweckt, ein erhöhtes Herstellerrisiko auszugleichen, welches mit einem Impfstoff gegen einen neuen Erreger im Pandemiefall einhergehen kann.
7. Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, weltweit einen erschwinglichen und gerechten Zugang zu einem Impfstoff und Medikamenten gegen COVID-19 sicherzustellen. Er ist jedoch nicht der Ansicht, dass eine TRIPS-Verzichtserklärung der richtige Weg ist, um dieses Ziel zu erreichen. Er ist der Ansicht, dass ein solcher Schritt sogar kontraproduktiv wäre. Das System des geistigen Eigentums ist ein zentrales Element, das die Forschung und Entwicklung nachhaltig unterstützt und zu neuen Arzneimittel und Medizinprodukten führt. Das TRIPS-Abkommen sieht die notwendigen Mittel vor, um die Nutzung von mit geistigen Eigentumsrechten geschützten Produkten zu gewährleisten, wenn im Einzelfall freiwillige Mechanismen versagen sollten. Anstatt auf die Regeln des TRIPS-Abkommens zu verzichten, soll die Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Um den Zugang zu SaRS-COV-2-Impfstoffen für Länder mit niedrigem Einkommen zu gewährleisten, unterstützt die Schweiz das Covid-19 Global Vaccine Access Facility - Advance Market Commitment (COVAX-AMC) mit 20 Millionen Franken.
8.-10. Der Bundesrat verfolgt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Strategie, Härtefälle bei unmittelbar betroffenen Wirtschaftsbereichen sowie Arbeitnehmenden und Selbständigen rasch und gezielt abzufedern. Wie in Antwort auf die dringliche Anfrage 20.1038 Grüne Fraktion "Sieht der Bundesrat die Wichtigkeit eines Green New Deal für die Schweiz?" erläutert, ist es dem Bundesrat ebenfalls ein Anliegen, dass trotz der Corona-Krise weiterhin in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die Biodiversität investiert wird. Aus diesem Grund hat das UVEK in den Bereichen Photovoltaik und Stromeffizienz bereits zusätzliche Fördermittel freigegeben. Im nächsten Jahr wird der Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien weiter verstärkt - vor allem bei der Sonnenenergie. 2021 stehen aus dem Netzzuschlagsfonds für die Förderung der Photovoltaik 470 Millionen Franken zur Verfügung. Wie auch in der Stellungnahme auf die Motion Grüne Fraktion 20.3382 "Covid-19-Impulsprogramm für die Bereiche Energie und Biodiversität" erläutert, erachtet der Bundesrat ein zusätzliches Impulsprogramm derzeit nicht als notwendig.
Die Organisationen der Arbeitswelt sind für den Inhalt und die Gestaltung der Bildungsangebote verantwortlich. Sie kennen die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes am besten. Der Bund unterstützt die Partner der Berufsbildung durch Innovationsprojekte, zum Beispiel zur Entwicklung neuer Berufe oder Ausbildungsmodelle. Bezüglich Umschulung und Weiterbildung macht der Bundesrat zudem darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) Bildungskosten von einzelnen Weiterbildungskursen oder von Modulen übernommen werden können. Für den Bildungsbereich im Allgemeinen vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass die beantragten Mittel im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 den Bedarf decken.
Bezüglich der Frage einer Careoffensive verweist der Bundesrat darauf, dass er, wie in der Stellungnahme zur Motion 20.3260 Porchet "Applaus allein genügt nicht! Das Gesundheitspersonal muss sich erholen können" erläutert, in diesem Bereich bereits eine Reihe von Massnahmen ergriffen hat. Schliesslich verweist der Bundesrat auch auf die Antwort zur Frage 20.5913 Glättli "Mit einer Solaroffensive als Corona-Impulsprogramm Klimaschutz-Jobs schaffen".
11. Wie in seiner Stellungnahme zum Postulat 20.3380 Grüne Fraktion "Für eine Prävention gegen Gesundheitskrisen, die von unserer Lebensweise beeinflusst werden" erläutert, ist der Bundesrat sich des engen Zusammenhangs zwischen dem Zustand der Ökosysteme und der Gesundheit bewusst. Der 2019 von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Gesundheit (BAG) gemeinsam herausgegebene Bericht "Umwelt und Gesundheit in der Schweiz" zeigt auf, wie der Schutz der Umwelt unserer Gesundheit nützt. Der Bundesrat ist bereit, Hinweise auf Zusammenhänge zwischen Ökosystemen und Gesundheit, wie bspw. im kürzlich erschienen Bericht der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) erläutert, bei den weiteren Arbeiten in den Bereichen Biodiversität und Klima zu berücksichtigen.
Antwort des Bundesrates.