Aktualisierter Positionsbezug des Bundesrates zur Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz
20.1073 · Anfrage · 2020-12-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In den Erläuterungen zur oben genannten Verordnung vom 30. November 2018 (958.2) wies der Bundesrat darauf hin, dass er sich weiterhin für eine unbefristete Verlängerung der Börsenäquivalenz als klar bevorzugte und für alle Beteiligten beste Lösung einsetzen werde. Es stellen sich nach dem bundesrätlichen europapolitischen Positionsbezug vom 11. November 2020 und der Festsetzung einer europapolitischen Sondersession im Nationalrat auf den 16. Dezember 2020 folgende dringliche Fragen:
1. Betrachtet der Bundesrat die Verlängerung der Börsenäquivalenz nach wie vor als die beste Lösung?
2. Wie gedenkt der Bundesrat gegenüber der EU vorzugehen, wenn die Börsenäquivalenz nicht bis zum 30. Juni 2021 unbefristet gewährt wird?
3. Würde der Bundesrat im Jahre 2021 - bei einer fortwährenden Blockade im Verhältnis Schweiz-EU - soweit gehen und die bisher klar bevorzugte und beste Lösung der Anerkennung der CH-Handelsplätze fallen lassen und die bis Ende 2021 befristete Verordnung in ein Gesetz überführen?
4. Erkennt der Bundesrat einen Zusammenhang zwischen dem blockierten Verhältnis Schweiz-EU und dem in den letzten Jahren stattgefundenen Stellenabbau von 20 000 Stellen in der schweizerischen Finanzbranche (Bundesrat U. Maurer in der Debatte zum Budget 2021, 2.12.2020)?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die Europäische Union (EU) die beste Lösung für alle betroffenen Marktakteure, in der Schweiz wie in der EU, ist.
2./3. Sofern bis im Herbst 2021 keine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU erfolgt ist, wird der Bundesrat spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Lagebeurteilung vornehmen. Dabei wird er den Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur und die Befristung der Rechtsgrundlage für die Schutzmassnahme mitberücksichtigen. Darüber hinaus werden auch Entwicklungen der europäischen Finanzmarktregulierung und die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU auf die Handelsplätze zu beobachten sein.
4. Wie der Bundesrat in seinem Bericht vom 4. Dezember 2020 für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz aufzeigte, steht die Finanzbranche unabhängig von den Beziehungen Schweiz-EU vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die einen Einfluss auf dessen Wettbewerbsfähigkeit haben: Im Vordergrund stehen dabei u.a. der internationale Standortwettbewerb, die Veränderungen in der internationalen Steuerpolitik, die regulatorischen Rahmenbedingungen, ein Strukturwandel im Zusammenhang mit technologischen Entwicklungen und damit verbundener Margendruck sowie ein anhaltendes Tiefzinsumfeld. Weiter ist festzuhalten, dass das Outsourcing von Aktivitäten in Branchen, deren Wertschöpfung und Beschäftigungszahlen nicht dem Finanzsektor zugerechnet werden, ebenfalls eine Rolle spielen. Im Rahmen des Berichts hielt der Bundesrat auch die Bedeutung der EU und ihrer Mitgliedstaaten als grosse Absatzmärkte für den Schweizer Finanzplatz fest. Der Bundesrat verfolgt deshalb das Ziel, praktikable Marktzugangslösungen mit der EU und den Nachbarstaaten zu finden, darunter Anerkennungen der Gleichwertigkeit der Schweizer Regulierung und Aufsicht, wo dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Antwort des Bundesrates.