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20.3005 · Motion · 2020-01-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Lebensmittelrecht so anzupassen, dass die Angabe zur Schlachtmethode bei Fleisch, namentlich ob die Schlachtung mit oder ohne Betäubung erfolgte, verpflichtend wird.

Eine Minderheit (Gafner, de Montmollin, Eymann, Gallati, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Keller Peter, Pieren, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 15.499 "Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden" zeigen, dass die Vorlage von den Teilnehmenden der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Ablehnung wird damit begründet, dass die vorgeschlagene Deklaration nicht zur gewünschten Information der Konsumentinnen und Konsumenten führt. Mit der fehlenden Angabe "Halal" bzw. "Koscher" werde die falsche Erwartung geweckt, dass das Fleisch tatsächlich nicht Halal- bzw. Koscherfleisch ist. Ausserhalb der Zollkontingente von Koscher- und Halalfleisch darf aber weiterhin auch Fleisch von nicht betäubten Schlachttieren bzw. Halal- und Koscherfleisch ohne Deklaration eingeführt werden. Zudem darf Geflügel auch in der Schweiz ohne Betäubung rituell geschlachtet werden und müsste nicht deklariert werden.

Die meisten Teilnehmenden der Vernehmlassung fordern eine weitergehende Deklarationspflicht, so auch der Schweizerische Bauernverband SBV, Swiss Beef, Micarna sowie der Schweizerische Tierschutz. Mehrere Kantone fordern, eine generelle Angabe der Schlachtmethoden bei Fleisch lebensmittelrechtlich verpflichtend einzuführen, wie dies in dieser Motion gefordert wird. Damit wird die Entscheidungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Die Deklaration erfolgt unabhängig von der Religionsfrage und weckt keine falschen Erwartungen. Die Forderung nach einer generellen Deklaration der Schlachtmethode wird auch vom Verband der Kantonschemiker der Schweiz VKCS unterstützt, welche für die Kontrollen zuständig sind.

Die lückenlose Rückverfolgbarkeit ist bereits im aktuellen Lebensmittelrecht vorgeschrieben. Eine generelle Angabe zur Schlachtmethode kann deshalb relativ einfach gewährleistet werden. Zudem können mit dieser Regelung auch die Bedenken bezüglich EU- und WTO-Konformität ausgeräumt werden.

Es bleibt abzuklären, ob die Schlachtmethode eine Produktionsmethode nach Artikel 13 LMG ist und damit nur die Ausführungsbestimmungen angepasst werden müssten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das vom Parlament überwiesene Postulat 17.3967 WBK-S vom 13. Oktober 2017 "Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln" beauftragt den Bundesrat, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Pflicht zur Deklaration der nicht den Schweizer Normen entsprechenden Herstellungsmethoden von Lebensmitteln verstärkt werden könnte. Dieser wird voraussichtlich vor Ende der ersten Jahreshälfte 2020 vorliegen. Er wird für Lebensmittel tierischer Herkunft Kriterien zur Beurteilung enthalten, in welchen Fällen eine obligatorische Deklaration geeignet und realisierbar ist, um dem Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung zu tragen.

Die Einführung einer generellen Deklarationspflicht zur Angabe der Schlachtmethode bei Fleisch erscheint problematisch. Namentlich bei Fleisch und daraus hergestellten Erzeugnissen aus dem Ausland sind für die Importeurinnen und Importeure die Informationen zur Betäubung der Schlachttiere nur sehr schwer erhältlich. Zudem wäre die Deklaration der Schlachtmethode bei zusammengesetzten oder stark verarbeiteten Lebensmitteln kaum umsetzbar. Ist die Umsetzung einer Deklarationspflicht nicht oder nur teilweise gewährleistet, ist deren Glaubwürdigkeit fraglich und damit der von den Betrieben zu leistende Aufwand für das Beibringen der erforderlichen Informationen und das Kennzeichnen der Produkte kaum zu rechtfertigen. Für die Schlachtmethode wäre daher eine freiwillige Positivdeklaration, d.h. das Ausloben des Verzichts auf Fleisch von betäubungslos geschlachteten Tieren, somit der geeignetere Weg, um den Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Bereich Transparenz zu vermitteln.

Aus den dargelegten Gründen lehnt der Bundesrat eine Deklarationspflicht zur Schlachtmethode ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.