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20.3007 · Motion · 2020-01-24

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, die Zuständigkeit der Kommissionen für Sachbereiche (letztmals zugeteilt durch Beschluss der Büros vom 10.9. und 12.9.2019) so anzupassen, dass der Bereich der "Medien und Medienvielfalt" (Radio, Fernsehen, Print, Internet) wieder sachlogisch zugeteilt wird, also der Staatspolitischen Kommission.

Begründung

Die Büros der beiden Räte haben mit der letztmaligen Anpassung der Zuständigkeiten für die Sachbereiche den Sachbereich "Medien" zu "Medien und Medienvielfalt" erweitert. Die SPK geht davon aus, dass damit neu die Medienpolitik in einem umfassenden, alle Medien- und Presseerzeugnisse einschliessenden Sinn zu einem Bereich zusammengefasst werden soll (Radio, Fernsehen, Print, Internet). Die SPK begrüsst diesen Entscheid. Allerdings sollte bei der anschliessenden Zuteilung der Sachbereiche an die Kommissionen vernünftigerweise der sachpolitische Zusammenhang im Vordergrund stehen. Vor diesem Hintergrund ist die Zuteilung des Bereichs "Medien und Medienvielfalt" an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eindeutig sachfremd. Die Staatspolitischen Kommissionen befassen sich routinemässig mit staatspolitischen Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Meinungsbildung und der Rolle der Medien, genauso wie mit eng verwandten Sachthemen, so zum Beispiel gemäss geltender Zuteilung dem Datenschutz, der Rolle des Staates bei der Meinungsbildung und der politischen Rechte.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit (Büchel Roland, Aebi Andreas, Heer, Moser) beantragt, die Motion anzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Büros beider Räte haben im vergangenen Jahr im Rahmen des Projekts "Anpassung der Sachbereiche der Kommissionen" die Zuteilung der Sachbereiche an die Kommissionen für beide Räte überprüft. Gestützt auf eine sorgfältige Analyse und einer Abwägung der Interessen aller Kommissionen haben sie punktuelle Anpassungen bei der Zuweisung der Sachbereiche vorgeschlagen und diesen Vorschlag im Frühjahr 2019 den Kommissionen zur Konsultation zugestellt. Im zweiten Halbjahr 2019 haben die Büros beider Räte an mehreren Sitzungen die Ergebnisse der Konsultation besprochen und die Differenzen ausgeräumt, so dass die Zuteilung auf die 51. Legislatur umgesetzt werden konnte.Wie die Motionärin im Vorstoss erwähnt, wurde im Rahmen dieser Überprüfung der bisherige Sachbereich der KVF "Medien (Radio, Fernsehen und Internet)" mit "Medienvielfalt" ergänzt, und die Büros beider Räte haben beschlossen, diesen ergänzten Sachbereich "Medien und Medienvielfalt" der KVF zuzuteilen. Im Büro-N wurde vorgängig mehrere Male ausführlich über diesen Vorschlag diskutiert. Das Büro war der Auffassung, dass eine Trennung von Medienvielfalt, Medienfinanzierung und Medienpolitik nicht möglich sei und zu unerwünschten Doppelspurigkeiten führen würde. Die thematische Ausweitung auf "Medien und Medienvielfalt" entspreche zudem der Praxis der letzten Jahre und aufgrund der zunehmenden Medienkonvergenz sei es je länger je weniger sinnvoll, die elektronischen Medien und die gedruckte Presse zu trennen. Nicht geändert wurde die Zuständigkeit der SPK für den Sachbereich "Rolle des Staates bei der Meinungsbildung". Dieser umfasst staatspolitische Aspekte wie das "Bundesbüchlein" oder die Informationspolitik der Behörden.Das Büro ist der Auffassung, dass die Motion aus den erwähnten inhaltlichen Gründen abzulehnen ist. Es ist durchaus bereit, zu einem späteren Zeitpunkt mit den betroffenen Kommissionen die Neuzuteilungen auf ihre Praktikabilität und Zweckmässigkeit hin zu überprüfen und wenn angebracht Anpassungen vorzunehmen. Es erachtet jedoch den jetzigen Zeitpunkt - drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Zuteilung - als verfrüht, da zunächst die entsprechenden Erfahrungen gesammelt werden sollen.Eine Minderheit teilt die Auffassung, dass das Thema "Medien und Medienvielfalt" zusammengehört, ist aber der Ansicht, dass der Sachbereich der Staatspolitischen Kommission zuzuteilen ist und nicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Diese beantragt deshalb, die Motion anzunehmen.