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20.3020 · Interpellation · 2020-03-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat im August 2018 beschlossen, Massnahmen zur Verminderung der Hindernisse bei der Digitalisierung anzugehen: "Hürden für digitale Geschäftsmodelle [sollen] weiter abgebaut und die Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft verbessert werden. [...] Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht insbesondere bei den gesetzlichen Formvorschriften. Heute erfordern gewisse Rechtsgeschäfte eine eigenhändige Signatur. [...]. Dadurch werden rein digitale Abläufe erschwert. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, nicht mehr zeitgemässe Formvorschriften systematisch zu überprüfen."

Nachdem rund eineinhalb Jahre nach dem bundesrätlichen Auftrag noch keine Überprüfungsergebnisse vorliegen, entsteht der Eindruck, dass die Arbeiten in den involvierten Departementen und Ämtern schleppend verlaufen. Das benachteiligt den Wirtschaftsstandort Schweiz und dessen Wertschöpfung.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum ist seit eineinhalb Jahren nichts geschehen?

2. Bei welchen Departementen und Amtsstellen hängt das Dossier?

3. Zu welchem Zeitplan ist voraussichtlich die systematische Überprüfung des Bundesrechts nach nicht mehr zeitgemässen Formvorschriften abgeschlossen?

4. Wann wird der Bundesrat die Ergebnisse seiner Überprüfung publizieren?

5. Wann werden dem Parlament Gesetzesänderungen vorgeschlagen, damit die regulatorischen Hindernisse für die Digitalisierung beseitigt werden können?"

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1: Die verwaltungsinternen Arbeiten wurden seit besagter Kommunikation ohne Unterbruch weitergeführt. Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit eine systematische Erhebung der bestehenden gesetzlichen Formvorschriften auf Bundesebene durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass mehr als 1'700 gesetzliche Bestimmungen existieren, welche eine Form der Schriftlichkeit verlangen. Der Umgang mit diesem umfangreichen Bestand an Normen ist entsprechend aufwändig.

Zu Frage 2: Das Dossier wird vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (Staatssekretariat für Wirtschaft) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (Bundesamt für Justiz) betreut. Die anderen Departemente arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit.

Zu Frage 3 und 4: Bei den bisherigen Arbeiten hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, die Analyse für das öffentliche Recht und das Zivilrecht zu trennen.

In Bezug auf das Zivilrecht verweist der Bundesrat auf die Stellungnahme zur Motion 19.3565 Schneeberger "Digitale Vertragsabschlüsse breit ermöglichen. Schaffung einer digitalen Alternative zur eigenhändigen Vertragsunterzeichnung". Die Überprüfung der zivilrechtlichen Formvorschriften wird voraussichtlich Ende 2021 beendet sein und anschliessend publiziert werden.

Was das öffentliche Recht anbetrifft, werden derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe ausgewählte Erlasse systematisch überprüft. Diese Detailanalysen sollen zeigen, ob im konkreten Fall Hindernisse für die Digitalisierung bestehen oder nicht, ob Handlungsspielraum bei der behördlichen Anwendung der Formvorschrift besteht und ob allenfalls eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung erforderlich ist. Die erwähnten Analysen sollen Modellcharakter für weitere Bereiche des öffentlichen Rechts haben. Die Resultate werden 2021 vorliegen und anschliessend publiziert werden.

Zu Frage 5: Die bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass für jeden Einzelfall eine Detailanalyse notwendig ist, um allfälligen Handlungsbedarf abzuleiten. In Bezug auf Formvorschriften als mögliche Hindernisse für die Digitalisierung ist zudem auf Folgendes zu verweisen:

- Die Bundesversammlung hat am 27. September 2019 das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) verabschiedet. Die neue anerkannte elektronische Identität sollte zum Abbau der Hürden für die Digitalisierung beitragen. Am 16. Januar 2020 wurde gegen das E-ID-Gesetz das Referendum eingereicht;

- Der Bundesrat hat am 27. November 2019 die Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register verabschiedet. Damit soll u.a. im Obligationenrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten geschaffen werden, welche die Funktionen von Wertpapieren gewährleisten kann. Damit soll die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Vermögenswerten mittels DLT erhöht werden;

- Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Semester 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich verabschieden. Diese Vorlage setzt unter anderem die Motion 17.3371 Schmid um. Diese beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und das Verrechnungssteuergesetz so zu ändern, dass die Steuererklärungen bzw. der Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr unterschrieben werden müssen;

- Die Eidgenössische Zollverwaltung treibt den Abbau von Formvorschriften im Rahmen des laufenden Programmes DaziT separat voran. Aus zeitlichen Gründen geht sie dabei einen eigenen Weg, ohne die Resultate der laufenden Analyse abzuwarten. DaziT bildet nicht einfach die bisherigen Papier-Prozesse elektronisch ab, sondern verfolgt den Ansatz der funktionalen Äquivalenz.

Gesucht werden neue elektronische Lösungen, welche die Anliegen, die hinter den Formvorschriften für die Papier-Lösung stehen, gleichwertig ersetzen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen werden im Rahmen der Revision des Zollgesetzes erarbeitet. Die entsprechende Vernehmlassung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2020 eröffnet;

- Die pa. iv. 16.459 "Mietvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären" wurde von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats sowie der entsprechenden Kommission des Ständerats Folge gegeben. Die Beratungen im Rat sind ausstehend;

- Der Bundesrat beantragte die Motion 19.3448 Dobler "Provisorische Rechtsöffnung. Anpassung an die gewandelte Geschäftspraxis (Digitalisierung)" zur Annahme. Der Nationalrat ist diesem Antrag am 4. März 2020 gefolgt. Die Motion liegt nun beim Zweitrat;

- Der Bundesrat beantragte das Postulat 19.3759 Dobler "Konsumkreditgesetz. Digital taugliche Formerfordernisse" zur Annahme. Der Nationalrat ist diesem Antrag am 4. März 2020 gefolgt. Der Postulatsbericht soll in den nächsten zwei Jahren vorliegen.

Antwort des Bundesrates.