Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel
20.3052 · Motion · 2020-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die Finanzierung der Investitionen in die zusätzlich notwendige Trinkwasseraufbereitungsinfrastruktur infolge verschärfter Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel und Biozide die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die Finanzierung soll möglichst verursachergerecht ausgestaltet werden.
Begründung
Die Gewinnung von sauberem Trinkwasser wird für viele kommunale Wasserversorger zunehmend zur grossen Herausforderung. Der Bund überprüft laufend die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und erlässt bei Produkten, die verboten werden, mit quasi sofortiger Wirkung auch strengere Grenzwerte für das Trinkwasser. Das Fungizid Chlorothalonil steht beispielhaft dafür. Die Wasserversorger stehen national betrachtet gemäss den Abschätzungen der Fachverbände vor Millioneninvestitionen, um in der Trinkwasseraufbereitung die tieferen Grenzwerte mit dem Bau neuer Transportleitungen oder zusätzlichen Aufbereitungsanlagen einhalten zu können. Mögliche Massnahmen zum zwingend notwendigen Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen werden mit den beiden hängigen Volksinitiativen, der Parlamentarischen Initiative 19.475 und mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) aufgezeigt. Hingegen ist die Finanzierung der trinkwasserseitig notwendigen Massnahmen in keinem dieser aktuellen Rechtssetzungsgeschäfte adressiert.
Sowohl für die Finanzierung von Altlastensanierungen (VASA-Fonds) als auch für den Ausbau der kommunalen Kläranlagen zur Elimination von organischen Spurenstoffen aus dem Abwasser (ausgelöst durch die Motion 10.3635) hat der Bund bei vergleichbaren Ausgangslagen die Rechtsgrundlagen für verursacherorientierte Finanzierungslösungen geschaffen. Diese Motion setzt hier an und verlangt, dass bei der Finanzierung des in den nächsten Jahren notwendigen verfahrenstechnischen Ausbaus der Trinkwasseraufbereitung infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel, Düngerprodukten und Biozide eine national einheitliche, verursacherorientierte Finanzierungslösung geschaffen wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Ein weitreichender Umbau der Wasserversorgungsinfrastruktur würde zu zentralen Wasserversorgungen mit technischen und unter anderem energieintensiven Aufbereitungsanlagen führen. Anstelle neuer Transportleitungen und Infrastrukturen muss der Fokus auf den vorsorglichen Schutz des Grundwassers gelegt werden. Dazu gehört, dass der Zuströmbereich einer Trinkwasserfassung, also dort wo der Regen versickert und durch die Trinkwasserpumpen gefördert wird, bekannt und ausgeschieden ist.
Bisher wurden von den Kantonen jedoch erst wenige Zuströmbereiche ausgeschieden. Damit die Qualität des Grundwassers in der Schweiz langfristig garantiert werden kann, sind die Kantone angehalten, rasch möglichst die Zuströmbereiche auszuscheiden. Mit einer angepassten Nutzung der Zuströmbereiche können ein nachhaltiger Schutz der Wasserversorgung und eine gute Trinkwasserqualität garantiert werden.
Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.
Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat, behält sich der Bundesrat daher vor, im Zweitrat folgende Änderung zu beantragen: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine generelle kantonale Pflicht für die Ausscheidung der Zuströmbereiche einzuführen. Für diese Arbeiten soll eine Mit-Finanzierung der Verursacher geprüft werden".
Die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates deckt sich mit jener zur Motion Wettstein (20.3022) "Finanzielle Beteiligung des Bundes an den notwenigen Sanierungsmassnahmen zur einwandfreien Trinkwasserqualität".
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.