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20.3058 · Interpellation · 2020-03-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Begriff "Muskuloskelettale Erkrankungen" steht stellvertretend für über 200 verschiedene Krankheitsformen, die sich anhand der fünf Krankheitsgruppen Arthrose, Arthritis, Weichteilrheuma, Osteoporose und Rückenschmerzen charakterisieren lassen. Diese Erkrankungen äussern sich durch Schmerzen und Beeinträchtigung der körperlichen Funktionsfähigkeit, sie beeinflussen die Lebensqualität, das Erwerbsleben sowie die Freizeitgestaltung und wirken sich auf die soziale Teilhabe von Betroffenen aus.

Muskuloskelettale Erkrankungen sind in der Schweiz stark verbreitet und werden in der Zukunft aufgrund demographischer Veränderungen weiter zunehmen. Gleichzeitig lösen Muskuloskelettale Erkrankungen im Schweizer Gesundheitssystem gemäss NCD-Strategie hohe direkte und indirekte Kosten aus.

Grosses Potential wird vor allem im Bereich der Prävention der Chronifizierung von Rückenschmerzen gesehen, wobei es vor allem darum geht, Faktoren zu erkennen, welche zur Chronifizierung der Beschwerden führen können (z.B. Depressivität, Stress, Schmerzvermeidungsverhalten, Katastrophisieren, passives Schmerzverhalten, weitere körperliche Beschwerden ohne erkennbare Krankheiten, negative Krankheitsvorstellung). Bei präventiven Interventionen zur Minderung des Risikos einer Chronifizierung von Rückenschmerzen, sind die Bestandteile deshalb oftmals körperliche Aktivität und Bewegung, als auch die Beeinflussung von Schmerzvorstellung und Schmerzverhalten.

Aufgrund diverser Erkenntnisse, unter anderem in der NCD-Strategie und in der Strategie "Muskuloskelettale Erkrankungen" der Rheumaliga Schweiz, aus welcher in diesem Vorstoss zitiert wird, bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Strategie verfolgt der Bund im Bereich von Rückenschmerzen und der Verhinderung von unnötigen Behandlungskosten?

2. Werden im Bereich der Muskuloskelettalen Erkrankungen die richtigen Disziplinen gefördert, verschrieben und von den Versicherern rückvergütet?

3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass mit gezieltem Einsatz von Chiropraktoren bei Muskuloskelettalen Erkrankungen ein grosses Sparpotential vorhanden ist?

4. Verfügt der Bund Daten über der Versorgung von Rückenschmerzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Muskuloskelettale Erkrankungen sind Teil der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie), die von Bund, Kantonen und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz gemeinsam umgesetzt wird. Die Strategie verfolgt das Ziel, nicht übertragbare Krankheiten wie muskuloskelettale Erkrankungen zu verhindern, verzögern und deren Folgen zu vermindern. Der Bundesrat begrüsst zudem, dass die Nationale Strategie Muskuloskelettale Erkrankungen (2017-2022) unter Federführung der Rheumaliga Schweiz umgesetzt wird.

2. Die Entwicklung und Verbesserung von geeigneten Massnahmen und Behandlungspfaden für die Behandlung von muskuloskelettalen Erkrankungen liegt in der Zuständigkeit der Fachgesellschaften, Berufsverbände und der verschiedenen Leistungserbringer.

Die Tarife zur Vergütung der Leistungen werden zwischen den Leistungserbringern und Versicherern ausgehandelt. Dabei ist es die Aufgabe der Vertragspartner, darauf zu achten, dass eine qualitativ hochstehende und zweckmässige Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird. Die Tarife werden von den Kantonen oder bei gesamtschweizerischen Tarifen vom Bundesrat genehmigt.

Weiter müssen die Leistungserbringer wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Untersuchungen und Behandlungen erbringen. Sie haben sich dabei auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist. Bei den ärztlichen und chiropraktischen Leistungen besteht das sogenannte Vertrauensprinzip, dass diese grundsätzlich wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen erbringen. Nur umstrittene Leistungen werden geprüft und deren Leistungspflicht vom Eidgenössischen Departement des Innern festgelegt.

In der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit muskuloskelettalen Erkrankungen sowie in deren Prävention sind verschiedene Berufsgruppen involviert. Der Bund sieht entsprechend seiner Kompetenz im Gesundheitswesen Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen vor wie beispielsweise die Förderung der koordinierten Versorgung und von interdisziplinären Behandlungsprogrammen. Diese sind unter anderem Bestandteil des zweiten Paketes der Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

3. Ärztinnen und Ärzten sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren kommt in der Behandlung von muskuloskelettalen Erkrankungen angesichts der Vielzahl an involvierten Berufsgruppen eine Scharnierfunktion in der Steuerung der Betreuungsprozesse zu. Diese Koordination unter den verschiedenen Berufsgruppen ist auch in Bezug auf Kostenaspekte wichtig. Es bestehen allerdings keine Daten zur Versorgungssituation und allfälligem Verbesserungspotenzial, weshalb keine Aussagen bezüglich Einsparpotenzial gemacht werden können.

4. Im Rahmen der Schweizerischen Gesundheitsbefragung und der medizinischen Statistik der Krankenhäuser werden verschiedene Daten zu muskuloskelettalen Erkrankungen erhoben. Darunter befinden sich unter anderem auch Zahlen zu Hospitalisierungen aufgrund von Erkrankungen des Bewegungsapparates. Zudem widmete sich das Nationale Forschungsprogramm 53 von 2004-2009 der muskuloskelettalen Gesundheit und hat verschiedene Forschungsschwerpunkte bearbeitet. Einzelne Projekte liefern Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Schmerztherapien.

Es gibt jedoch kaum wissenschaftliche Studien, welche die Versorgungssituation von Betroffenen in der Schweiz darstellen.

Antwort des Bundesrates.