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Förderung der Elektromobilität für Landwirtschaft, Gewerbe und Gemeinden im Berggebiet

20.3060 · Interpellation · 2020-03-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Elektromobilität ist für landwirtschaftliche, gewerbliche und kommunale Nutzungen im Berggebiet besonders wirtschaftlich und ökologisch, weil

  • die Auslastung der Fahrzeuge hoch ist;
  • die Geschwindigkeiten und damit der Luftwiderstand tief sind;
  • grosse Höhenunterschiede bewältigt werden müssen und so der Vorteil der Energierückgewinnung überproportional zum Zug kommt;
  • Vorteile des elektrischen Antriebes wie geringe Geräuschemissionen und Bedienungsfreundlichkeit in Tourismusregionen einen grossen Stellenwert haben
  • der Strom möglichst lokal und aus erneuerbaren Energiequellen bereitgestellt werden kann, was wiederum mehr lokale Wertschöpfung generiert.

Im Schweizer Berggebiet haben wir beste Voraussetzungen, um diese Vorteile zu nutzen. Es gibt auch lokale Start-Up Firmen, die sich mit der Entwicklung von Nutzfahrzeugen in

diesem Bereich beschäftigen. Diese leiden aber darunter, dass die Anreize ungünstig gesetzt sind und die Beschaffungskosten für elektrische Nutzfahrzeuge und entsprechende Infrastrukturen im Gegensatz zu den Betriebskosten verhältnismässig hoch sind.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die beschriebene Einschätzung, dass Elektromobilität für landwirtschaftliche, gewerbliche und kommunale Nutzungen im Berggebiet besonders wirtschaftlich und ökologisch ist?

2. Ist der Bundesrat bereit, spezifische Massnamen zur Förderung der Nutzfahrzeug-Elektromobilität in diesem Bereich zu prüfen?

3. Wäre aus Sicht des Bundesrates eine Zweckbindung der bestehenden Mineralölsteuer-Rückvergütung für nachhaltige Investitionen im Bereich der Nutzfahrzeug-Elektromobilität (Fahrzeuge, Infrastruktur) anzustreben?

4. Könnte aus Sicht des Bundesrates der im neuen CO2-Gesetz verankerte Klimafonds die Finanzierung nachhaltiger Investitionen im Bereich der Nutzfahrzeug-Elektromobilität (Fahrzeuge, Infrastruktur) im Berggebiet unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1:

Für den Bundesrat leistet die Elektromobilität einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der schweizerischen Energie- und Klimaziele. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen im Berggebiet, insbesondere in der Land- und Bauwirtschaft sowie bei den Gemeinden, verfügt durchaus über ein Potenzial. Über die effektive Wirtschaftlichkeit in der Nutzung in den Berggebieten lassen sich jedoch keine allgemeingültigen Aussagen machen, sie muss im Einzelfall beurteilt werden.

Zu Frage 2:

Im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071), die gegenwärtig in der parlamentarischen Behandlung steht, beabsichtigt das Parlament die Förderung der Elektromobilität bei den Emissionszielwerten für Personenwagen und leichten und schweren Nutzfahrzeugen (Art. 10 bis 17) sowie bei der Kompensation bei fossilen Treibstoffen (Art. 27 bis 29) zu verankern. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 schlägt der Bundesrat vor, den Ersatz fossil betriebener Maschinen und Geräte und die Nutzung von Maschinen und Geräten mit alternativen Antrieben mit Investitionshilfen und zeitlich befristeten Direktzahlungsbeitragen zu unterstützen.

Zudem plant der Bundesrat mit der Revision des Energiegesetzes weitere Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen. Für grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, wovon auch Besitzer grosser Scheunen auf dem Land und in den Bergregionen profitieren. Schliesslich hat der Bund mit der "Roadmap Elektromobilität 2022" ein Paket zur Förderung der Elektromobilität entwickelt, um die Marktentwicklung der Fahrzeuge, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur sowie die richtigen Anreize und Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Zur Frage 3:

Es liegt in der Selbstverantwortung der Mittelempfänger, die rückerstatteten Beträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen zu verwenden. Zudem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfohlen, eine Gesetzesrevision zur Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft vorzubereiten. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Umsetzung der Empfehlung bereits in der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 vorzuschlagen. Sie soll in einer späteren Phase geprüft werden.

Zur Frage 4:

In Artikel 39 Absatz 2 der in Beratung stehenden Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) hat der Ständerat beschlossen, auch Mittel für Installationen von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden bereitzustellen. Zudem will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats bei den Finanzhilfen unter Artikel 39 Absatz 2bis die wirtschaftliche Situation des ländlichen Raums und in Bergregionen berücksichtigen.

Antwort des Bundesrates.

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