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20.3061 · Interpellation · 2020-03-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Zusammenhang mit der kürzlich ans Licht gekommenen Misshandlung von Pferden auf einem Schlachthof in Australien stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Beabsichtigt der Bundesrat, sich zur Erarbeitung von Tierschutznormen auf internationaler Ebene zu engagieren?

2. Falls ja, auf welchem Weg und in welchem Zeitrahmen? Falls nein, warum nicht?

3. Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, um einzugreifen, wenn Tiere nachweislich misshandelt werden, wie dies auf diesem Schlachthof in Australien der Fall war?

4. Sollte man den Import von Fleisch, das von misshandelten Tieren stammt, nicht unverzüglich einstellen?

5. Sollte man in solchen Fällen nicht besser informieren und die Produkte besser deklarieren, um Konsumentinnen und Konsumenten stärker zu sensibilisieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Herstellung von tierischen Produkten unter tierschutzwidrigen Bedingungen bewusst und verurteilt solche Praktiken. Die Schweiz importiert aus verschiedenen Ländern Pferdefleisch, unter anderem auch aus Australien. Da die Schweiz und die EU gemäss Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens (SR 0.916.026.81) einen einheitlichen "Veterinärraum" bilden, haben diese Sendungen die gleichen Bedingungen zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Import in die Schweiz oder in einen Mitgliedstaat der EU erfolgt. Das Fleisch wird von einer amtlichen Gesundheitsbescheinigung des Drittstaates begleitet, in der auch bestätigt wird, dass die EU- resp. die schweizerischen Vorschriften hinsichtlich Tierschutz beim Schlachten eingehalten werden. Das Verhalten der gefilmten Schlachthofmitarbeitenden zeigt, dass die EU-Vorschriften nicht eingehalten wurden. Es ist deshalb in erster Linie Sache der australischen Behörden, die notwendigen Massnahmen umzusetzen.

Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass unabhängig von den amtlichen Massnahmen die Wahrnehmung der Selbstverantwortung der Marktteilnehmer (Importeure, Wiederverkäufer) sichergestellt werden muss, namentlich indem alle Voraussetzungen für einen Import überprüft werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 18. Februar 2020 bei den zuständigen Behörden Australiens interveniert und sich insbesondere nach den Massnahmen erkundigt, die getroffen werden, um die Missstände umgehend zu beheben. In Australien wurde das Filmmaterial ebenfalls veröffentlicht und hat zu einem grossen Medienecho geführt. In der Folge wurde eine Kommission zur Abklärung der Sachverhalte eingesetzt. Der umfangreiche Kommissionsbericht, der dem BLV vorliegt, gibt mehrere Empfehlungen ab. Die Veterinärbehörden Australiens nehmen die Problematik ernst und haben verschiedene Massnahmen verfügt und umgesetzt. Insbesondere wird die Überwachung und Kontrolle der Schlachtbetriebe verstärkt. Das BLV soll laufend informiert werden. Auch die EU-Kommission hat in gleicher Angelegenheit bei den australischen Behörden interveniert.

4. Eine Importsperre der Schweiz wäre in diesem Fall unverhältnismässig. Australien verfügt wie die Schweiz über strenge Vorschriften hinsichtlich des Tierschutzes beim Schlachten, muss diese aber konsequent umsetzen. Andernfalls dürfen die amtlichen Gesundheitsbescheinigungen (s. oben) nicht ausgestellt werden. Das BLV wird sich laufend mit der zuständigen Generaldirektion der EU-Kommission absprechen. Bei nachgewiesener weiterer Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften würde eine Streichung der fehlbaren Betriebe von der Liste der zugelassenen Betriebe erfolgen (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/625 der Kommission vom 4. März 2019; ABl. L 131 vom 17.5.2019, S. 18).

5. Bezüglich der Information und Kennzeichnung ist festzuhalten, dass auch bei Pferdefleisch zum Zeitpunkt der Abgabe das Herkunftsland angegeben werden muss. Konsumentinnen und Konsumenten können sich so bewusst entscheiden ob sie Fleisch aus dem betreffenden Land kaufen wollen.

Antwort des Bundesrates.