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20.3072 · Interpellation · 2020-03-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Stickstoffüberschüsse in der Schweiz betragen seit Jahren rund 110 000 Tonnen pro Jahr. Dies verursacht ein starke Umwelt- und vor allem Gewässerbelastung. Der Bundesrat hat schon in der Agrarpolitik AP 14/17 eine Reduktion der Stickstoffüberschüsse auf 95 000 Tonnen pro Jahr angestrebt, leider ohne Erfolg. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist noch keine Reduktion feststellbar.

Der Bundesrat sieht nun in der AP 22+ einen verbindlichen Absenkpfad für Nitrat und Phosphor vor. "Damit das Ziel des Absenkungspfads von 10 Prozent der Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2025 und von 20 Prozent bis 2030 erreicht werden kann, sollen folgende Massnahmen ab 2022 in zwei Etappen umgesetzt werden: Im Jahr 2022 wird die Suisse-Bilanz endlich angepasst: Die bis anhin unerklärlichen 10 Prozent-Toleranz zugunsten der Landwirtschaft wird gestrichen."

Weiter steht in der AP 22+: "Im Fokus stehen die Prüfung und Beantwortung der Fragen, wie eine kontinuierliche Minderung dieser Nährstoffverluste umgesetzt und die Nährstoffverluste ausreichend auf die Tragbarkeit der Ökosysteme begrenzt werden können."

Ich bitte den Bundesrat die folgenden Fragen bezüglich des Stickstoffes zu beantworten:

1. Wie viel Tonnen Stickstoff in der Form von Ammoniak pro Jahr darf die Landwirtschaft emittieren ohne dass die terrestrischen Ökosysteme zu stark belastet werden?

2. Wie viel Tonnen Stickstoff in der Form von Nitrat darf die Landwirtschaft emittieren ohne dass das Grund- und Trinkwasser zu stark belastet wird bzw. dass das OSPAR Abkommen zum Schutz der Nordsee eingehalten wird?

3. Welche quantitative Zielsetzung verfolgt der Bund bezüglich des Stickstoffüberschusses? In welchem Jahr will er dieses Ziel erreichen?

4. Gibt es einen jährlich überprüfbaren Absenkpfad?

5. Welche Massnahmen werden ergriffen, wenn das Absenkziel verfehlt wird? Wann findet die erst Überprüfung statt?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) hat der Bundesrat im Februar 2020 vorgeschlagen, einen verbindlichen Absenkpfad für die Verluste an Stickstoff und Phosphor im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) zu verankern.

Zu 1) Damit sich die terrestrischen Ökosysteme der Schweiz nicht irreversibel verändern, dürfen pro Jahr maximal 25 000 Tonnen Ammoniakstickstoff aus der Landwirtschaft emittiert werden. Gegenüber dem Stand 2015/17 entspricht das einer Reduktion von rund 17 300 Tonnen.

Zu 2) Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, darf gemäss Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) der Nitratgehalt nicht höher als 25 mg pro Liter sein. Das OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks beschreibt das Ziel, die Stickstoffeinträge in die Gewässer um 50 Prozent gegenüber 1985 zu reduzieren. Gemäss Modellrechnungen entspricht das einer Reduktion des Eintrags aus der Landwirtschaft von rund 12 000 Tonnen Stickstoff gegenüber 2010.

Zu 3) In der Botschaft zur AP22+ ist ein quantitatives Ziel in Form eines verbindlichen Absenkpfades zur Verringerung der Stickstoffverluste der Landwirtschaft von 10 Prozent bis 2025 und von 20 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2014-2016 enthalten. Das entspricht einer Reduktion der gesamten Stickstoffverluste um rund 11 000 Tonnen bis 2025 respektive rund 22 000 Tonnen bis 2030.

Zu 4 und 5) Zeigt die Entwicklung der Nährstoffverluste zwischen 2014-2016 und 2023, dass die Zwischenziele im Jahr 2025 voraussichtlich nicht erreicht werden, so muss der Bundesrat gemäss Botschaft zur AP22+ spätestens 2025 weitere Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen. So könnte er beispielsweise beim Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) die Anforderungen an die Nährstoffbilanz weiter verschärfen, Änderungen an den ökologischen Programmen vornehmen oder die pflanzliche Produktion zugunsten der menschlichen Ernährung gegenüber der tierischen Produktion stärken.

Antwort des Bundesrates.