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20.3110 · Postulat · 2020-03-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, was die Unternehmen mit ihren unverkauften Produkten aus dem Bereich der Nicht-Lebensmittel, wie Kleider, Schuhe, Bücher, Haushaltgeräte, machen. Zudem soll er prüfen, mit welchen Massnahmen verhindert werden kann, dass die Unternehmen neue Produkte vernichten. Die Prüfergebnisse sind in einem Bericht vorzulegen.

Begründung

Zurzeit dürfen neue Produkte, die nicht verkauft werden, weggeworfen werden. Frankreich untersagt grundsätzlich mit seinem neuen Gesetz betreffend die Bekämpfung von Verschwendung und die Kreiswirtschaft ("Loi relative à la lutte contre le gaspillage et à l'économie circulaire") die Vernichtung (Verbrennung und Entsorgung) neuer Produkte aus dem Bereich der Nicht-Lebensmittel, wie Kleider, Schuhe, Schönheitsprodukte, Bücher oder Haushaltsgeräte, die nicht verkauft wurden.

Deutschland arbeitet an einem Gesetz, das Transparenz über die Mengen nicht verkaufter Güter schaffen und die Hersteller zu einer Deklaration verpflichten soll.

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, was die Unternehmen mit ihren nicht verkauften Gütern aus dem Bereich der Nicht-Lebensmittel tun, und darzulegen, ob ein Grossteil wiederverwendet oder aber vernichtet wird. Wenn Letzteres zutrifft, soll er auch darlegen, wie diese Vernichtung vonstattengeht.

Jede und jeder einzelne müssen sich anstrengen, um nichts zu verschwenden. Unsere Güter müssen weitestmöglich repariert und wiederverwendet werden.

Wie lässt sich da rechtfertigen, dass Unternehmen neue Güter vernichten dürfen? Güter herstellen, um sie anschliessend zu vernichten, ohne dass sie gebraucht wurden: Das ist eine umweltschädliche Absurdität, auf die wir mühelos verzichten können.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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