20.3154 · Motion · 2020-04-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in der aktuellen Krisensituation für eine Überbrückungshilfe für die Schweizer Medien zu sorgen, so dass die Folgen der Corona-Pandemie keine irreparablen Schäden hinterlassen.
Er sieht dazu insbesondere folgende Massnahmen vor:
1. Das geplante Paket zur Stärkung der Schweizer Medien, welches eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, des Postgesetzes und ein neues Gesetz für elektronische Medien umfasst, wird so rasch wie möglich dem Parlament zur Beratung unterbreitet.
2. Bis längstens zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage wird die Schweizerische Depeschenagentur (KEYSTONE-SDA) mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützt, damit diese ihren Text-Basisdienst den Schweizer Medien in drei Sprachen unentgeltlich zur Verfügung stellen kann.
3. Bis längstens zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage stellt die Schweizerische Post die Regional- und Lokalzeitungen zu deren Existenzsicherung kostenlos zu. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung ist, dass für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende ausbezahlt wird. Der Bundesrat stellt bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel (ca. 25 Mio. Franken pro Jahr) rechtzeitig zur Verfügung.
4. Bis längstens zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage stellt die Schweizerische Post die übrigen abonnierten Tages- und Wochenzeitungen (nationale Titel mit einer Auflage von mehr als 40'000 Exemplaren) zu einem vergünstigten Tarif zu, welcher sich an der bisherigen Zustellermässigung orientiert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung ist, dass für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende ausbezahlt wird. Der Bundesrat stellt bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel (ca. 10 Mio. Franken pro Jahr) rechtzeitig zur Verfügung.
5. Für die Unterstützung der Frühzustellung wird raschestmöglich eine Lösung gefunden. Die bereits angelaufenen Arbeiten sollen so zügig wie möglich abgeschlossen werden.
Eine Minderheit der Kommission (Rutz Gregor, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Umbricht Pieren, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Die aktuelle Krise zeigt die zentrale Funktion der Medien in unserer Gesellschaft auf. Die Medien vermitteln, erklären und ergänzen die Geschehnisse auf der Welt und die Entscheide der Behörden für die Bürgerinnen und Bürger in jeder Alterskategorie, für alle Bildungsschichten und in sämtlichen Regionen dieses Landes. Die Nachfrage nach diesen mehrheitlich privat erbrachten Leistungen ist ungebrochen. Die Finanzierung des Angebotes gestaltet sich dagegen immer schwieriger. Die bisher beschlossenen Massnahmen - insbesondere zur Kurzarbeit - sind für Medien nur teilweise nutzbar und sinnvoll, denn ihre Arbeit ist mehr denn je gefragt.
Die sich wandelnden Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren die tragenden Säulen der Medienförderung auf Bundesebene nachhaltig geschwächt. Viele Zeitungsverlage, auch grössere, befinden sich seit Jahren in einem Kampf ums wirtschaftliche Überleben. Die beiden KVF haben den Handlungsbedarf bereits früh erkannt und der parlamentarischen Initiative "Engler. Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation" (18.479) Folge gegeben. Auch der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und vergangenen August ein Paket zur Förderung der Medien in Aussicht gestellt. Diese Arbeiten sollen nun rasch abgeschlossen und dem Parlament unterbreitet werden. Im Sinn einer Übergangslösung soll mittels einer befristeten zusätzlichen Unterstützung der sda den Schweizer Medien ein gewisser wirtschaftlicher Spielraum verschafft werden. Ziel ist und bleibt eine rasche und nachhaltige Lösung, welche eine erfolgreiche digitale Transformation der Schweizer Medien ermöglicht. Je nach Länge der Krise befürchtet die Branche für das Werbejahr 2020 ein Printwerberückgang von gegen 400 Millionen Franken. Ohne eine Überbrückungshilfe stünde die Existenz zahlreicher Blätter auf dem Spiel.
In Zeiten der Corona-Krise spielen die privaten Radio- und Fernsehstationen eine entscheidende Rolle bei der Nachrichtenvermittlung in den Regionen. Sie informieren und begleiten die Menschen und leisten damit einen unverzichtbaren demokratiepolitischen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Seit deren Beginn haben diese Veranstalter jedoch zwischen 60 Prozent und 95 Prozent ihrer Werbeeinnahmen verloren. Eine rasche Wende ist nicht in Sicht, da auch eine Erholung der werberelevanten Wirtschaftsbereiche nur langsam vor sich gehen wird.
Damit die Privatradios und -fernsehen weiter existieren und den geforderten Leistungsauftrag auch in dieser Corona-Krise erfüllen können, benötigen sie dringend Nothilfe-Gelder. Dabei beantragen sie keine Steuergelder. Die Nothilfe kann aus der schon vorhandenen Schwankungsreserve der Radio- und TV-Abgabe ausgeschüttet werden. Sie beträgt gemäss BAKOM derzeit rund 60 Mio. CHF. Es wäre stossend, wenn eine grosse Zahl privater elektronischer Medien wegen der Corona-Krise verschwinden würde, währenddessen hohe Reservesummen in der Kasse der Abgabeeinnahmen liegen. Die Ausschüttung könnte an eine Rückzahlungspflicht gebunden werden, sollte ein Empfänger im Jahr 2020 ein positives Jahresergebnis erreichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Medien, aber auch der schwierigen Situation der Medien bewusst. Am 29. April 2020 hat er die Botschaft zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet. Ziffer 1 ist damit erfüllt. Der Bundesrat schlägt dem Parlament Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen vor (Presse, Radio und Fernsehen, Online-Medien). Diese Massnahmen sind auf eine langfristige Verbesserung der Rahmenbedingungen ausgerichtet. Sie sind eine Antwort auf die strukturelle Krise, in der die Medien stecken und damit zielführender und nachhaltiger als Sofortmassnahmen.
Nach der Verabschiedung durch das Parlament wird der Bundesrat den Erlass der Ausführungsbestimmungen mit hoher Priorität behandeln. Zudem ist ein gestaffeltes Inkrafttreten denkbar, so dass insbesondere der Ausbau der indirekten Presseförderung (Aufhebung der Auflagenobergrenze und des Kopfblattkriteriums) relativ rasch umgesetzt werden könnte.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wo immer möglich auf Notrecht verzichtet werden sollte, insbesondere sofern dieses direkt auf die Verfassung abgestützt wird. Er erachtet es als wichtig, behutsam zurück zur Normalität zu finden. Der Bundesrat hat zur Abfederung der Folgen des Coronavirus bereits zahlreiche Sofortmassnahmen verabschiedet, die auch den Medien zur Verfügung stehen, zum Beispiel zinslose oder zinsgünstige und durch den Bund verbürgte Kredite. Damit wird die kurzfristige Liquidität sichergestellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.