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20.3157 · Motion · 2020-04-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Rechtsstillstand exklusiv für die Reisebranche bis zum 30. September 2020 zu verlängern.

Dies gilt ausschliesslich für die Kundenforderungen gegenüber den Reisebüros und Veranstaltern (sprich dem direkten Vertragspartner des Kunden), jedoch nicht für andere Forderungen wie z. B. für die Miete. Das heisst, die Kunden können die Reisebüros bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Rückerstattungsforderungen nicht betreiben oder gerichtliche Verfahren gegen sie einleiten.

Begründung

Die rund 1'300 Reisebüros in der Schweiz sind aktuell mit Stornierungen in einem wohl historischen Ausmass konfrontiert. Die betroffenen Kunden haben richtigerweise einen Anspruch auf die Rückerstattung ihrer bereits getätigten Zahlungen. Dies wiederum bringt die Reisebüros unverschuldet in Schwierigkeiten, da Fluggesellschaften und Hotels weltweit kaum mehr Rückerstattungen gewähren. Da inzwischen der vom Bundesrat verordnete allgemeine Betreibungsstillstand beendet ist, bringt dies die Reisebüros rasch in existenzielle Schwierigkeiten. Eine branchenspezifische Verlängerung des Rechtsstillstands würde Luft verschaffen, um die Rückerstattungen an die Kunden dann einzuleiten, wenn die Gelder von den Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Hotels) überwiesen worden sind.

Zudem entspricht diese Lösung einem Verhandlungsergebnis, das von der Branche mit dem seco, dem BA für Justiz und dem Konsumentenschutz an einem runden Tisch erzielt wurde, aber letztlich im Bundesrat keine Mehrheit fand.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 16. April 2020 beschlossen, den ab dem 18. März 2020 angeordneten Rechtsstillstand weder umfassend noch für einzelne Branchen oder Gebiete über den 19. April 2020 hinaus zu verlängern. Er ist sich jedoch bewusst, dass sich innerhalb der Reisebranche die Reisebüros und Reiseveranstalter in einer besonderen Situation befinden und sie stark von der gegenwärtigen Krise betroffen sind.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.