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20.3165 · Motion · 2020-04-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Hinblick auf eine potenzielle zweite Ausbreitungswelle von COVID-19 sowie mögliche weitere Krisen im Zuge des Auftretens neuartiger übertragbarer Krankheiten so rasch wie möglich folgende Berichte und Analysen vorzulegen:

- Eine unter Einbezug unabhängiger Expertinnen und Experten der Human-, Bio- und Wirtschaftswissenschaften erstellte erste Analyse der von unterschiedlichen Ländern gewählten Strategien im Kampf gegen COVID-19. Diese Analyse soll insbesondere darlegen, welche Mittel und Massnahmen sich für den Schutz der öffentlichen Gesundheit bei gleichzeitiger Minimierung der wirtschaftlichen und sozialen Schäden als am effektivsten erwiesen haben.

- Zur Vorbereitung einer eventuellen zweiten Welle des COVID-19 sollten diese besonderen Massnahmen vom Bundesrat rasch evaluiert und vorbereitet werden:

1. Isolation der Infizierten und umfassender Schutz der Risikogruppen.

2. Prioritäre Beschaffung von zur Pandemiebewältigung in der Intensivmedizin benötigten Medikamenten, Gerätschaften, Schutzmitteln etc., sowie Ausbau der Testkapazitäten.

3. Sicherstellung der erforderlichen Kapazitäten im Gesundheitswesen und der Versorgungssicherheit.

4. Transparentes Monitoring aller relevanten Corona-Fallzahlen, inkl. Genesene, Alter, Vorerkrankungen, Todesursachen etc., sowie Weiterentwicklung des Sentinella-Meldesystems, um zeitnah über konkrete Kenngrössen - anstelle von Hochrechnungen - zu verfügen.

5. Transparentes Monitoring der Auslastung der Spital- und Pflegekapazitäten und der relevanten medizinischen Einrichtungen.

- Eine Übersicht zu den organisatorischen, finanziellen und gesetzgeberischen Massnahmen, welche es in gesundheitlichen Krisensituationen ermöglichen, rasch zusätzliche Kapazitäten in den Bereichen der Intensivpflege-Infrastruktur, Akutpflegebetten, Altersheim und Spitexeinheiten sowie des Pflegepersonals der erforderlichen Qualifikationsstufe zu schaffen. Diese Übersicht sollte auch die langfristigen Investitionen beschreiben, die im Gesundheitswesen nötig sind, um den Mangel an Infrastrukturen und an ausgebildetem Pflegepersonal zu kompensieren.

- Eine Liste der für die öffentliche Gesundheit unverzichtbaren medizinischen Diagnose-, Therapie- und Schutzprodukte sowie die Darlegung der auf gesetzlicher und organisatorischer Ebene nötigen Massnahmen zur Schaffung einer ausreichenden inländischen Produktion dieser Produkte. Zudem sollen die durch den Bund zu garantierenden Mindestreserven dieser Produkte und Materialien definiert werden sowie ein Lagerhaltungs- und Verteilkonzept vorgeschlagen werden.

- Eine Strategie zur Unterstützung der Forschung im Bereich der Virologie und Bakteriologie. Erheblicher Finanzierungsbedarf besteht neben der Impfforschung für die Therapieforschung bei Viren und Bakterien, welche der öffentlichen Gesundheit grossen Schaden zufügen können. Ein spezieller Fokus muss dabei auf der Antibiotikaresistenz und den Mitteln zu ihrer Eindämmung (insbesondere der Phagentherapie) liegen.

- Eine Standortbestimmung zum schweizerischen Sozialversicherungssystem (AHV/IV/EO, BVG, ALV, EL, Sozialhilfe) unter Berücksichtigung der in der Konsequenz der Corona-Krise zu erwartenden sozialen und ökonomischen Perspektiven sowie Szenarien der zu erwartenden Finanzierungsdeterminanten (Beitragszahlungen und Leistungsansprüche). Auch die Auswirkungen im Bereich des KVG sind zu evaluieren und Massnahmen vorzuschlagen, damit ein allfälliger Corona-bedingter Anstieg der Krankenkassenprämien vermieden werden kann.

- Eine ganzheitliche Überprüfung des gesundheitspolitischen Risikomanagements des Bundes, der entsprechenden Regierungsführung (Good Governance, inkl. Führungsgrundsätze, Verantwortlichkeiten, Prozessstrukturen, der Zusammenarbeit der Departemente und der Schnittstellen), speziell unter den Gesichtspunkten der staatspolitischen (insb. Föderalismus) und direktdemokratischen Eigenheiten der Schweiz.

Der Bundesrat ist in seiner Antwort dazu angehalten, zwischen rasch umzusetzenden sowie mittel- und längerfristig planbaren Massnahmen zu unterscheiden und einen entsprechenden Zeithorizont aufzuzeigen. Der bereits 2018 vom BAG präsentierte Influenza-Pandemieplan ist dabei in vielerlei Hinsicht ein relevantes Bezugsdokument, weshalb eine Analyse seiner Umsetzung, Adäquatheit und Wirksamkeit sinnvollerweise in die Antwort des Bundesrates miteinfliesst.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hält die Anliegen dieser Motion für berechtigt. Es sind wichtige Aspekte zur Prüfung und Klärung angesprochen. Der Bundesrat unterstützt die grundsätzliche Sichtweise und ist bereit, die Erfahrungen aus der aktuellen Pandemie zu teilen und die notwendigen vertiefenden Grundlagen zu erarbeiten. Wie es die Motion bereits festhält, ist ein pragmatisches und aufgeteiltes Vorgehen angezeigt.

Der Bundesrat arbeitet mit Hochdruck daran, die im 2. Lemma angesprochenen Vorbereitungen prioritär zu behandeln und schnellstmöglich Ergebnisse zu liefern. Die meisten anderen Anliegen können jedoch erst in einer späteren Phase angegangen werden. Wir stehen inmitten der Bekämpfung der COVID-19 Epidemie. Es ist daher zu früh, um abschliessende Schlüsse zu ziehen und bereits Verbesserungen für zukünftige Ereignisse implementieren zu können.

Zudem müssen vorab umfassende Evaluationen zu verschiedenen Fragestellungen erstellt werden (beispielsweise zu den gesetzlichen Grundlagen, zur Versorgungslage, zu den Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung, zur Zusammenarbeit mit den Kantonen). Um die entsprechenden Evaluation in Angriff zu nehmen, ist es wie dargelegt aktuell verfrüht.

Der Bundesrat wird die Teilbereiche, welche nicht in einer ersten Phase angegangen werden können, sobald möglich und sinnvoll umsetzen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.