Reisebeschränkungen für Kurzaufenthalte von Spezialisten und Technikern aus EU- und Drittstaaten lockern
20.3179 · Motion · 2020-05-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, rasch eine schrittweise Öffnung der Grenzen für Kurzaufenthalte von Spezialisten (in Bereichen wie Verkauf, Abnahme, Instandhaltung, Service und generell Schlüsselpersonen inkl. Management) sowie Kunden von in der Schweiz ansässigen Firmen vorzubereiten und nach einem Fahrplan umzusetzen. Gleichzeitig sind mit Nachbarländern, der EU und wichtigen Exportmärkten Gespräche über die erwünschte aber nicht zwingende Koordination der Öffnung zu führen, damit die Mitarbeitenden hier ansässiger Firmen ebenfalls reisen können. Mit Schutzkonzepten ist die Einschleppung des COVID-19 Virus weitgehend zu verringern.
Begründung
Die Schweizer Wirtschaft lebt vom Export. Die 700 000 Beschäftigten der Exportindustrie erwirtschaften 20 Prozent des BIP. Gerade die Maschinen- und Pharmaindustrie sind international eng verbunden. Schweizer KMU mit hohen Exportanteilen und Produkten im Wert von 100 000 bis mehreren Millionen Franken brauchen die Besuche vor Ort für den Verkauf, die Abnahme, Instandhaltung und Serviceleistungen ihrer Produkte. Ohne Abnahme keine Zahlungsverpflichtungen, ohne Reisen somit keine Liquidität, Arbeitsplätze und gar Zukunft der Unternehmen. Reisebeschränkungen sind gemäss einer Branchenumfrage von Swissmem das zurzeit grösste Problem! Eine rasche, kontrollierte und nachhaltige Öffnung hilft deshalb der Industrie unmittelbar - mittelfristig schafft es Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Standorts Schweiz, was wiederum Jobs sichert.
Die Öffnung soll in einem ersten Schritt und gerade bei Drittstaaten einzelfallbasiert, je nach wirtschaftlichem Nutzen für hier tätige Unternehmen erfolgen. Die Branchenbeschränkung fällt weg.
Die Einreise soll an die Einhaltung besonderer Schutzmassnahmen geknüpft werden wie ein negatives Pandemie-Testergebnis zwischen 72 und 24 Stunden vor Einreise, Fiebermessung bei Abflug und Ankunft, erneuter Test bei Ankunft, schriftliche Bestätigung der Firma, dass die BAG-Empfehlungen durch Besucher eingehalten werden, und Maskenpflicht während des Aufenthalts. Damit kann die Gefahr einer Einschleppung des Virus massiv reduziert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat ab Ende April die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen wie von der Motionärin verlangt schrittweise wieder gelockert. In einem ersten Schritt wurden ab dem 11. Mai 2020 die Gesuche von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten, die vor Einführung der Beschränkungsmassnahmen eingereicht wurden, von den zuständigen kantonalen Behörden wieder bearbeitet. Darüber hinaus bearbeiteten die Behörden auch diejenigen Bewilligungsgesuche und Meldungen, die einem überwiegenden öffentlichen Interesse entsprachen. Mit dem zweiten Lockerungsschritt wurden ab dem 8. Juni 2020 wieder alle Gesuche von erwerbstätigen EU/EFTA-Staatsangehörigen bearbeitet. In Ergänzung dazu wurde auch die Zulassung von hoch qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu einer Erwerbstätigkeit im öffentlichen Interesse oder bei einer dringenden wirtschaftlichen Notwendigkeit wieder ermöglicht.
Weiter konnten dank der positiven epidemiologischen Situation per 15. Juni 2020 die Einreisebeschränkungen gegenüber den EU-/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich aufgehoben und somit die Personenfreizügigkeit wiederhergestellt werden.
Schliesslich sollen sobald es die epidemiologische Situation erlaubt, auch die Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten aufgehoben werden. Dabei strebt der Bundesrat ein möglichst koordiniertes Vorgehen mit den betroffenen Staaten und der EU an. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion somit als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.