Analyse und Beurteilung der Auswirkungen des Homeoffice auf die Arbeitswelt und den Verkehr während der Gesundheitskrise wegen Covid-19 sowie Festlegung künftiger Szenarien und Fördermassnahmen
20.3188 · Postulat · 2020-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Analyse darüber zu erstellen, wie sich das Potenzial des Homeoffice in der Arbeitswelt während der Gesundheitskrise durch Covid-19 entwickelt hat und welche Auswirkungen auf den Verkehr festgestellt werden konnten. Infolge der Aufforderung, Abstand zu halten, und der damit verbundenen Einschränkungen wurde vermehrt im Homeoffice gearbeitet. Der Bundesrat soll Szenarien für das Homeoffice der Zukunft entwickeln, wobei neben den technischen Aspekten (Telematik-Infrastruktur, Cybersicherheit) auch Fragen in Bezug auf die Umwelt (Verkehr) und das Arbeitsrecht mit einfliessen sollen.
Begründung
Dank dem Homeoffice konnte ein grosser Teil der Wirtschaft, des Service public und der Bildungseinrichtungen ihren Betrieb trotz des Lockdowns wegen Covid-19 aufrechterhalten.
Wir haben so in äusserst kurzer Zeit reale und gleichzeitig breite Erfahrungen mit dem Homeoffice gewonnen.
Technisch hat sich gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit des Schweizer Fernmeldenetzes für die verschiedenen Dienstleistungen ausreichend ist; dies sowohl für die Dienstleistungen in den Bereichen Unterhaltung, Fernsehen, Streaming (mit einer erhöhten Nachfrage aufgrund des fehlenden kulturellen, sportlichen und gastronomischen Angebots ausser Haus) als auch für die berufsbezogenen Dienstleistungen (Homeoffice, Videokonferenzen).
Zahlreiche berufliche Tätigkeiten waren so auch ohne sich von A nach B bewegen zu müssen, möglich. Die Folge waren ein Rückgang des privaten und des öffentlichen Verkehrs mit positiven Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein kürzerer Arbeitsweg; positive Auswirkungen zeigten sich aber auch in Bezug auf die Umwelt dank lokal und weltweit tieferen CO2-Emissionswerten, weniger Staus auf den Strassen und weniger überfüllten Zügen und Bussen.
Das Homeoffice könnte folglich auch in Zukunft zu einer verbesserten Lebens- und Umweltqualität beitragen.
Neben der Analyse der verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und technologischen Aspekte, die sich in dieser ersten Phase zeigten, müssen auch Szenarien in Bezug auf das Entwicklungspotenzial des Homeoffice beurteilt werden und zwar sowohl für die Phase, die unmittelbar auf die Pandemie folgt mit dem erforderlichen Abstandhalten, das weiterhin nötig sein wird, als auch mittel- und langfristig, namentlich im Hinblick auf eine bessere Lenkung des privaten und des öffentlichen Verkehrs, dauerhafte Verbesserungen im Bereich Umwelt und Klima und die Entkarbonisierung.
Neben den Auswirkungen auf die Mobilität und die Umwelt müssen auch die möglichen sekundären Auswirkungen im Immobilienbereich, beispielsweise der Bedarf an Flächen für Büros und Parkplätze, sowie die Arbeitsbedingungen und die arbeitsrechtlichen Fragen berücksichtigt und beurteilt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Schon vor dem Ausbruch der Pandemie erfreute sich die Telearbeit in der Schweiz einer zunehmenden Beliebtheit. Gemäss Daten des Bundesamtes für Statistik leisteten im Jahr 2019 mehr als eine Million Erwerbstätige zumindest gelegentlich Teleheimarbeit. Durch die Coronakrise und die damit verbundenen Empfehlungen betreffend Hygiene und soziale Distanz hat die Bedeutung von Telearbeit schlagartig stark zugenommen. So wurden etwa die Arbeitgebenden angehalten, den Mitarbeitenden wo immer möglich zu erlauben, im Homeoffice zu arbeiten. Die Empfehlungen wurden sehr gut umgesetzt. Die Telearbeit hat in der Krise einen wertvollen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft geleistet und zu einem wichtigen Teil zur Eindämmung der Pandemie beigetragen.
Die positive Bilanz bestätigt den Bundesrat darin, dass in der Schweiz gute Rahmenbedingungen für den Einsatz flexibler Arbeitsformen vorhanden sind. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei die gute Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit digitalen Infrastrukturen.
Der Bundesrat hat sich in den vergangenen Jahren verschiedentlich mit Fragen zur Telearbeit auseinandergesetzt, so etwa im Bericht über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen vom 8. November 2017 sowie im Bericht über die rechtlichen Folgen der Telearbeit vom 16. November 2016. Letzterer hat aufgezeigt, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen die rechtlichen Bedürfnisse von Telearbeit bereits ausreichend berücksichtigen.
In seiner Stellungnahme zur Interpellation Egger Thomas 19.3628, "Work Smart und Village Office", vom 21.08.2019 hat der Bundesrat dargelegt, dass er neue Arbeitsformen, wie sie etwa durch Telearbeit ermöglicht werden, aus ökologischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründen unterstützt. Da diese Arbeitsformen nicht für alle Tätigkeiten und Berufe gleichermassen geeignet sind, ist die Entscheidung über deren Einsatz aber grundsätzlich weiterhin den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu überlassen.
Während der ausserordentlichen Situation haben zahlreiche Arbeitgebende und Arbeitnehmende neue Erkenntnisse über die Möglichkeiten und Herausforderungen der Telearbeit gewonnen. Es ist davon auszugehen, dass diese Erkenntnisse in künftige Entscheidungen für den Einsatz flexibler Arbeitsformen einfliessen werden. Der Bundesrat wird bis Ende 2022 einen Monitoringbericht über die relevanten Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung des Arbeitsmarktes verabschieden. In diesem Bericht wird er auch auf die Entwicklung der Telearbeit eingehen. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.