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Medizinische Technologien gegen Covid-19. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Schweiz sowie alle Staaten Zugang zu künftigen Medikamenten und Impfstoffen haben?

20.3196 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Nicht alle Staaten haben die gleichen Voraussetzungen bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Es liegt im Interesse der Staatengemeinschaft, COVID-19 weltweit schnellstmöglich einzudämmen. Hierfür ist es zentral, dass medizinische Technologien wie Diagnostiktests, Medikamente und künftige Impfstoffe für alle zugänglich und bezahlbar gemacht werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zusammen mit anderen globalen Gesundheitsakteuren eine Initiative gestartet (ACT Accelerator), um die Entwicklung, Produktion und gleichberechtigte Verteilung von Impfstoffen, Diagnose- und Therapiemöglichkeiten für COVID-19 zu beschleunigen. Zahlreiche EU-Staaten waren bei der Lancierung dabei. Unterstützt der Bundesrat diese Initiative? Wenn ja, ist er bereit finanzielle Mittel dafür zu sprechen? Welche aussenpolitische Strategie verfolgt er diesbezüglich?

2. Auch Costa Rica forderte die Staatengemeinschaft auf, Rechte auf alle medizinischen Technologien, die es zur Vorbeugung, Entdeckung und Behandlung von COVID-19 brauchen wird, bei der WHO zu poolen. Welche Haltung vertritt der Bundesrat diesbezüglich?

3. Gemäss eines Rechtsgutachtens von Valérie Junod, Professorin und Expertin für pharmazeutisches Recht, hat der Bundesrat selber die Möglichkeit nach Artikel 40ff. PatG Zwangslizenzen zu erwirken, falls patentierte COVID-19 Produkte ungenügend verfügbar und/oder zu teuer sind. Warum hat der Bundesrat angesichts der Pandemie noch keine Vorbereitungsmassnahmen ergriffen, wie das beispielsweise Deutschland und Kanada bereits getan haben, um dieses Instrument rascher anwenden zu können?

4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit Schweizer Pharmaunternehmen medizinische Innovationen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus zukünftig bezahlbar und für alle zugänglich anbieten werden?

5. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf, damit zukünftige Medikamente und Impfstoffe gegen das Coronavirus "Open-Source" hergestellt werden?

6. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit Konsumentinnen und Konsumenten künftig nicht mehr unter den hohen Preisen für Medikamente leiden?

7. Steht der Bundesrat in Dialog mit Schweizer Pharmaunternehmen und Hochschulen zur Bekämpfung des Coronavirus? Falls ja: Welche Strategie verfolgt er?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz ist bei der Bekämpfung einer Pandemie auf die Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft angewiesen. Um die Entwicklung, Produktion und gleichberechtigte Verteilung von Impfstoffen, Diagnose- und Therapiemöglichkeiten für COVID-19 zu beschleunigen, unterstützt die Schweiz mit insgesamt 75 Millionen CHF verschiedene Organisationen, die am neu geschaffenen ACT Accelerator beteiligt sind. Das Vorgehen des Bundes basiert auf der schweizerischen Gesundheitsaussenpolitik (GAP) 2019 - 2024 sowie auf der Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit 2017-2020. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 seine Entscheide zum internationalen Engagement der Schweiz zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie präzisiert (vgl. Medienmitteilung wie auch die Antwort auf die Interpellation 20.3283 Carobbio Guscetti).

2. Die Schweiz setzt sich für komplementäre und pragmatische Lösungen ein, einschliesslich freiwilliger Lizenzvergaben, wie z.B. durch den Medicines Patent Pool (MPP), den die Schweiz konkret unterstützt. Die vorliegende Initiative konzentriert sich auf das Pooling von Rechten sowie von Daten und fokussiert zu wenig auf die verschiedenen, anderen freiwilligen Ansätze, die die Privatwirtschaft miteinbeziehen und bereits im Zuge der COVID-19-Krise konkret umgesetzt werden. Der Bundesrat sieht zum aktuellen Zeitpunkt davon ab, sich dieser Initiative anzuschliessen.

3. Die Möglichkeit der Vergabe von Zwangslizenzen auf patentierter Pharma- und Medizinaltechnologie besteht zwar in der Schweiz gemäss Art. 40 Patentgesetz (SR 232.14). Sie sollte jedoch nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.

4. Im Rahmen von Art. 21 Abs. 2 Epidemiengesetz (EpG) (SR 818.101) können die Kantone, mit dem Ziel der Förderung der Impfungen, die Impfungen unentgeltlich durchführen oder Impfstoffe unter dem Marktpreis abgeben.

Der Bund trägt die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln nach Art. 44 EpG (Art. 73 Abs. 1). Werden Heilmittel abgegeben, so richtet sich die Übernahme der Kosten nach den Voraussetzungen der jeweiligen Bundesgesetze über die Krankenversicherung, Unfallversicherung und über die Militärversicherung.

Werden die Kosten nicht oder nicht vollständig nach Art. 73 Abs. 2 EpG übernommen, so trägt sie der Bund (Art. 73 Abs. 3 EpG).

5. Der Bundesrat sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. "Open Source" Ansätze, bekannt insb. aus der Softwareentwicklung, beruhen auf Freiwilligkeit der Unternehmen. Im Pharmabereich gibt es vergleichbare Ansätze. Zwangsmassnahmen oder gesetzliche Vorgaben hingegen können hier abschreckend oder behindernd für ausreichende Investitionen in Forschung und Entwicklung wirken.

6. Die Arzneimittel der Spezialitätenliste werden alle drei Jahre dahingehend überprüft, ob sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (d.h. die WZW-Kriterien noch erfüllen). Aufgrund dieser Überprüfung werden regelmässig Einsparungen erzielt - seit dem Jahr 2012 im Umfang von mehr als 1 Milliarde CHF.

Im Bereich der Onkologie und der seltenen Erkrankungen wird der Bund mit sehr hohen Preisforderungen konfrontiert. Zuletzt konnte dank der Umsetzung von Preismodellen (Rückvergütungen der Pharmaunternehmen an die Krankenversicherer, Volumenbegrenzungen) bei vielen Arzneimitteln Auflagen definiert werden, die zu einer Kostendämpfung führen.

7. Mit der Swiss National COVID-19 Science Task Force unter Leitung von Prof. Ackermann hat der Bundesrat ein wissenschaftliches Beiratsgremium geschaffen, um möglichst effizient auf Kompetenzen im Bereich von Wissenschaft und Forschung zurückzugreifen.

Schweizer Forschende beteiligen sich in vier von acht von IMI (Innovative Medicines Innitiative) finanzierten Projekte zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. IMI ist eine öffentlich-private Forschungspartnerschaft von Horizon 2020 zwischen der Europäischen Kommission und der pharmazeutischen Industrie.

Antwort des Bundesrates.

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