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Freizügigkeitsabkommen vorläufig aussetzen, um Covid-19 zu bekämpfen und die Arbeitskräfte in unserem Land zu schützen

20.3199 · Motion · 2020-05-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens (FZA) eine dringliche Sitzung des Gemischten Ausschusses zu verlangen mit dem Ziel, dass eine vorläufige Aussetzung der Anwendung des FZA beschlossen wird. Das Abkommen soll so lange ausgesetzt werden, wie die Schliessung unserer Grenzen nötig ist, um die Ausbreitung von Covid-19 zu stoppen und die Arbeitskräfte in der Schweiz vor den wirtschaftlichen Folgen dieser Krise zu schützen.

Begründung

Verweigerung der Einreise in die Schweiz für alle Personen, die aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion kommen (alle Schengen-Staaten ausser dem Fürstentum Liechtenstein, alle anderen Staaten für den Luftverkehr), Verbot des Einkaufstourismus, Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Personenverkehr sowie Einstellung der Erteilung von Schengen-Visa, von nationalen Visa und von Ermächtigungen zur Visa-Ausstellung an alle Personen aus Risikoländern oder Risikoregionen: Faktisch bleibt aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Verordnung 2 (Art. 3-4a) und der entsprechenden Massnahmen aller anderen Vertragsstaaten vom FZA nichts mehr übrig.

Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Für den Bundesrat sind die Grenzen und ihre Kontrolle ein zentraler Faktor bei der Bekämpfung von Covid-19. In schlechten Zeiten bieten die Grenzen Schutz.

Es steht nicht nur die Gesundheit auf dem Spiel. Die rasante Ausbreitung des Virus und die seit dem 13. März 2020 angeordneten Massnahmen haben das ganze Land in einem noch nie da gewesenen Ausmass gelähmt und die Wirtschaft und die Gesellschaft in eine Krise von ebenfalls beispiellosem Ausmass gestürzt. Ende April 2020 war ein Drittel aller Angestellten in der Schweiz (1,85 Millionen) auf Kurzarbeit und mehr als 150 000 Personen waren arbeitslos.

Es ist offensichtlich, dass die Probleme, mit denen wir gegenwärtig im Zusammenhang sowohl mit der Gesundheits- als auch mit der Beschäftigungssituation kämpfen, als "schwerwiegend" im Sinn von Artikel 14 Absatz 2 FZA zu qualifizieren sind. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Realität in Deckung zu bringen, muss unbedingt sofort der vom FZA vorgesehene Mechanismus ausgelöst werden mit dem Ziel, die Anwendung des Abkommens - das sich ohnehin in einem ähnlichen Lähmungszustand befindet wie unser Land - für eine begrenzte Dauer auszusetzen. Das Abkommen soll so lange ausgesetzt werden, wie die Schliessung unserer Grenzen nötig ist, um die Ausbreitung von Covid-19 zu stoppen und die Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt.

Zunächst hat der Bundesrat ab dem 13. März 2020 sämtliche Massnahmen zur Beschränkung der Einreise und des Aufenthalts beschlossen, die notwendig waren, um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die Kapazitäten des Schweizer Gesundheitssystems zu wahren. Die damit einhergehenden Beschränkungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.12.681) sind nach Artikel 5 von Anhang I des Abkommens zulässig. Eine Sistierung des Abkommens war und ist nicht erforderlich, weshalb sich auch keine dringliche Sitzung des Gemischten Ausschusses gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 FZA aufdrängt.

Dadurch, dass das FZA trotz der Krise nicht ausgesetzt wurde, war sichergestellt, dass insbesondere die Arbeitskräfte im Gesundheitssektor in den Grenzregionen weiterhin einreisen konnten, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Mit seinen Entscheiden vom 29. April, 27. Mai und 12. Juni 2020 hat der Bundesrat die Einreisebeschränkungen parallel zur wirtschaftlichen Öffnung schrittweise wieder gelockert, mit dem Ziel, nach und nach zur Normalität zurückzukehren. Jeder Schritt erfolgte nach einer eingehenden Risikoanalyse, die die Gesundheitslage berücksichtigte.

Der Bundesrat hat ausserdem zahlreiche Massnahmen ergriffen, um den wirtschaftlichen Schock infolge der Pandemie abzufedern. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die rasche Erholung der Wirtschaft stehen im Zentrum seiner Strategie. Er hat deshalb namentlich die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst und verschiedene Formen der Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige vorgesehen. Die Schweizer Wirtschaft bleibt dabei auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, wo im Inland nicht hinreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll das Ziel der Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials durch Schweizer Arbeitgeber weiterhin konsequent verfolgt werden. Deshalb hat der Bundesrat die Stellenmeldepflicht per 8. Juni 2020 wieder aktiviert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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