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20.3217 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Coronakrise hat besonders starke wirtschaftliche Auswirkungen auf die umlagefinanzierten Sozialversicherungen, darunter auch auf die IV. Die Projektionen des Bundesrates, die IV sei saniert, ist aus heutiger Sicht leider hinfällig. Bereits im guten Jahr 2019 schloss sie um 160 Millionen Franken schlechter ab als budgetiert. Längst in die 2030er Jahre hinein verschoben wurde auch der Entschuldungszeitpunkt der AHV. Sie wird die veranschlagten 10 Milliarden Franken viel früher brauchen. Aus dieser Optik macht es wenig Sinn, die Vorlage zur IV-Weiterentwicklung, die im Parlament vor der Schlussabstimmung steht, überhaupt noch zu verabschieden. Denn sie ist auf Sand gebaut. Im Vordergrund der Überlegungen von Bundesrat und Parlament muss stehen, wie die Schuld der IV bei der AHV bald abgelöst werden kann. Darum bitte ich den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wann erwartet der Bundesrat den Entschuldungszeitpunkt neu (bisher 2032)?

2. Ist die IV im Falle einer starken Rezession noch in der Lage, die Schulden bei der AHV aus eigener Kraft innert vernünftiger Frist abzutragen? Welche Alternativen sieht der Bundesrat, damit der AHV die dort ebenfalls dringend benötigten Mittel bald zugeführt werden können angesichts der Tatsache, dass aufgrund der krisenbedingt absehbaren Zusatzbelastung von Wirtschaft und Bürgern weder eine Anhebung der Lohnbeiträge noch der Mehrwertsteuer zugunsten der IV in Frage kommt?

3. Bisher - noch ohne Berücksichtigung der Folgen der Corona-Krise - ging der Bundesrat aufgrund seiner Finanzierungsprojektionen davon aus, die IV schreibe bald positive Umlageresultate. Dementsprechend war er der Auffassung, die IV-Weiterentwicklung müsse keine zusätzlichen Sanierungsmassnahmen vorsehen. Das Parlament ist dieser Auffassung bisher gefolgt. Welche Umlageergebnisse erwartet der Bundesrat aktualisiert für die IV in den kommenden Jahren (2022, 2025, 2030, 2035)?

4. Relevant für die Ergebnisse der IV als Eingliederungsversicherung ist auch der Erfolg der beruflichen Eingliederung. Aufgrund der Coronakrise dürfte die bereits stark gewachsene Zahl von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen weiter zunehmen. Deren berufliche Eingliederung gestaltet sich erfahrungsgemäss bereits bei einem bestens funktionierenden Arbeitsmarkt schwierig. Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation mit Blick auf einen für längere Zeit schwierigeren Arbeitsmarkt? Mit welchen Auswirkungen rechnet er bezüglich der Neurentnerquoten und der Entwicklung des Rentenbestands? Um wie viele Millionen verschlechtern sich dadurch die Resultate der IV-Weiterentwicklung resp. welche Mehrkosten wird die Vorlage gegenüber der bisherigen Beurteilung neu verursachen?

5. Welche Auswirkungen hatte und hat der mit der Coronakrise verbundene Lockdown auf Menschen, die sich im Prozess der beruflichen Eingliederung befinden? Sieht der Bundesrat diesbezüglich besondere Massnahmen vor?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 2. Juli 2020 die Finanzhaushalte der AHV, IV und EO veröffentlicht (für die IV siehe https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/iv/finanzen-iv.html). Es geht bei seiner Prognose davon aus, dass sich die Covid-19-Krise in erster Linie nur für einige Jahre auf die wirtschaftliche Tätigkeit und die Sozialversicherungen auswirkt. Dabei wird von einem Zeithorizont von bis ca. 2025/2026 ausgegangen. Ab 2025/2026 sollten beispielsweise die Einnahmen der IV wieder das Niveau erreichen, das sie ohne Covid-19-Krise erreicht hätten. Jedoch ist die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung gross, Dauer und Form des Erholungsprozesses sind unbekannt. Darum beschränken sich die aktuellen Finanzperspektiven auf den Zeithorizont bis 2030 und das BSV wird vor Ende Jahr diese Finanzperspektiven nochmals prüfen.

1./3. Im Szenario des BSV erfährt das Umlageergebnis der IV im Jahr 2020 einen Einbruch. Die mittelfristigen Finanzperspektiven der IV werden durch die Covid-19-Krise aber nur geringfügig verschlechtert. Im Nachgang der Krise rechnet der Bundesrat daher weiterhin mit einer positiven Entwicklung der finanziellen Lage der IV. Weil sich wegen der Covid-19-Krise die finanzielle Stabilisierung in der IV verzögert, wird die IV voraussichtlich erst ab 2024 Umlageüberschüsse verzeichnen statt bereits ab 2022. Dadurch verzögert sich entsprechend auch die Entschuldung der IV. Weil das Ausmass des jährlichen Schuldenabbaus der IV von den Ausgaben der Versicherung abhängt, kann im Szenario des BSV die Entschuldung der IV weniger rasch voranschreiten als im Vorkrisen-Szenario. Der Schuldenstand per 2030 wird deshalb schätzungsweise um ca. 3,5 Milliarden weniger weit abgetragen werden können.

2. Die strukturellen Überschüsse, die für die Zeit nach der Covid-19-Krise prognostiziert sind, werden es der IV weiterhin ermöglichen, längerfristig die Schuld gegenüber dem AHV-Ausgleichsfonds abzubauen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation de la Reussille (20.3097) ausführt, überprüft er im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats de Courten (19.4077) derzeit, ob die Verschuldung der IV bei der AHV noch zeitgemäss ist. Der Bericht wird abklären, ob die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund aus einer Gesamtsicht optimiert werden könnten. Allfällige strukturelle Überschüsse des Bundeshaushaltes für den Schuldenabbau der IV zu verwenden, sieht der Bundesrat nicht vor.

4. Ziel der Weiterentwicklung der IV ist unter anderem eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung in enger Zusammenarbeit von Arbeitgebern, behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie weiteren Akteuren, um deren Eingliederungspotenzial zu stärken und somit ihre Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist zu erwarten, dass die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt infolge der ausserordentlichen Lage auch Auswirkungen auf die Arbeitssuche von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Auswirkungen haben werden. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine gute Koordination zwischen der IV und der Arbeitslosenversicherung. Für die hier vorliegenden Finanzperspektiven wurde angenommen, dass die Neurentenquote auf dem gleichen Niveau bleibt und durch die Krise nicht beeinflusst wird. Trotz Covid-19 haben die Beurteilungen zu den finanziellen Auswirkungen der Weiterentwicklung der IV weiter Bestand.

5. Eine Umfrage bei den IV-Stellen hat gezeigt, dass in den meisten Fällen der berufliche Eingliederungsprozess bzw. die verschiedenen Eingliederungsmassnahmen - teilweise in angepasster Form -weitergeführt werden konnten. Das BSV hat bereits zu Beginn der ausserordentlichen Lage die IV-Stellen angewiesen, Personen in Eingliederungsmassnahmen, deren Massnahmen aufgrund der Schliessung der Durchführungsstelle, einer präventiven Quarantäne oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden konnten oder abgebrochen werden mussten, das Taggeld zur Existenzsicherung weiter auszubezahlen. Damit konnte verhindert werden, dass betroffene Personen in teilweise ohnehin schwierigen Situationen für die Dauer bis zur (Wieder-)Aufnahme der Eingliederungsmassnahme unter Umständen Sozialhilfe beantragen mussten. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine besonderen Massnahmen vor. Er beobachtet die Lage jedoch laufend.

Antwort des Bundesrates.