20.3219 · Interpellation · 2020-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Für die Wiedereröffnung der Schweizer Hotels liegt eine präzise Marschtabelle vor. Bei den Campingplätzen hingegen geht es noch gar nicht vorwärts, obschon unbestritten ist, dass sie für den Schweizer Tourismus eine wichtige Rolle spielen. Sie generieren pro Jahr über 3,5 Millionen Übernachtungen - wovon 1 Million im Tessin -, was rund 10 Prozent aller in der Schweiz registrierten Übernachtungen entspricht. Ungefähr 80 Prozent der Campinggäste kommen aus der Schweiz. Jetzt, wo der Bundesrat zu Ferien in der Schweiz aufruft, ist es unverständlich, dass die Campingplätze - die unter anderem auch für Familien und für Personen mit eingeschränkter Mobilität Unterkünfte zu erschwinglichen Preisen anbieten - ihre Tore geschlossen halten müssen. Es könnte sein, dass diese willkürliche Diskriminierung innerhalb des Beherbergungssektors auf ein immer noch in den Köpfen verankertes Stereotyp zurückzuführen ist. Doch wer einen Camper oder einen Wohnwagen kauft, investiert viel Geld, um maximalen Komfort zu geniessen, und installiert sich auf Parzellen, die durchschnittlich 100 m2 Platz bieten, ganz abgesehen von fliessendem Wasser, Fernseher und anderen Annehmlichkeiten. Im Camper oder Wohnwagen kann man im Übrigen seine ganzen Ferien verbringen, ohne je irgendwelche Gemeinschaftsräume wie die Waschräume oder die Küche zu nutzen. Die Campingplätze sorgen ausserdem für Sauberkeit, Sicherheit und gute Qualität der Infrastrukturen, und dies auf grossräumigen Arealen. Aus diesen Gründen kommen die Gäste gern und das Leben auf dem Campingplatz funktioniert gut. Es wäre daher paradox, wenn diese Leute ihre Ferien in anderen, weniger strengen Ländern verbringen müssten oder sich gar zu unkontrolliertem wilden Campieren entschliessen würden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat, welche Vorbehalte noch bestehen in Bezug auf die Öffnung der Campingplätze, für wann die Öffnung vorgesehen ist und ob es nicht ein Fehler wäre, wenn man diesen Sektor dazu zwingen würde, eine ganze Tourismussaison abzuschreiben, obschon es wie in anderen Sektoren auch möglich wäre, die Schutz- und Hygienemassnahmen zu gewährleisten. Die Antworten auf diese Fragen sind dringend, denn wenn sie rasch erfolgen und positiv ausfallen, wäre es denkbar, dass die Campingplätze bereits ab dem 11. Mai oder spätestens ab dem 18. Mai für Schweizer Touristinnen und Touristen wieder öffnen, damit Campingferien an Auffahrt und an Ostern möglich sind.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Campingplätze für die Tourismusbranche in der Schweiz bewusst. Bisher waren Campingplätze, welche Ferien- und Reisezwecken dienten, geschlossen, um das Übertragungsrisiko zu minimieren. Aufgrund der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat am 27. Mai 2020 entschieden, dass Campingplätze ab dem 6. Juni 2020 wieder offen sein können, wenn sie über ein Schutzkonzept verfügen, welches die Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln gewährleistet.
Antwort des Bundesrates.