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20.3234 · Interpellation · 2020-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Nach einem erfreulichen Jahr 2019 ist die Lage im Schweizer Weinbau dieses Jahr besorgniserregend: Die Schliessung von Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen, der Rückgang der Hotelübernachtungen und die Absage grosser Veranstaltungen haben zu einer drastischen Abnahme des Umsatzes geführt, bei einigen Produzentinnen und Produzenten im Umfang von beinahe 80 Prozent.

Gemäss dem Jahresbericht des Schweizerischen Observatoriums des Weinmarktes betrugen 2019 die mengenmässigen Marktanteile für Schweizer Wein bei acht der grössten Detailhändler (Coop, Denner, Globus, Manor, Migros, Spar, Landi und Volg) 27,5 Prozent der Weinverkäufe.

In den grossen Ladenketten besteht das Weinangebot also zu rund einem Viertel aus Schweizer Weinen; das ist wenig. Die Coronakrise hat gezeigt, dass die Bereitschaft, lokalen Produkten den Vorzug zu geben - aus wirtschaftlichen Gründen wie auch aus Umweltschutzgründen - durchaus besteht.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Sollten die Grossverteiler nach Ansicht des Bundesrates dazu gebracht werden, mehr Schweizer Wein zu verkaufen?

2. Wäre es seiner Meinung nach angebracht, Vorgaben betreffend einen Mindestanteil der Schweizer Weine an ihrem Weinangebot zu machen, zum Beispiel 50 Prozent?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Marktanteil des Schweizer Weins verzeichnete in den letzten zwei Jahren eine Zunahme und erreichte 2019 rund 37 Prozent. Seit dem Auftreten des Coronavirus und den vom Bundesrat am 16. März 2020 getroffenen Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie, insbesondere wegen der Schliessung der Restaurants und dem Veranstaltungsverbot, ist der Weinabsatz eingebrochen. Die ohnehin schon hohen Lagerbestände werden mit der Einkellerung der Ernte 2020 noch einmal deutlich zunehmen. In diesem Kontext hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 die COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141) verabschiedet, die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Gestützt auf diese Verordnung sollen 10 Millionen Franken für die Deklassierung von Wein eingesetzt werden. Das Parlament hat den dazu nötigen Nachtragskredit am 4. Juni 2020 gutgeheissen.

Die Massnahme trägt zur Stabilisierung des Markts bei, der einen Absatzrückgang erlitten hat, und stützt den Traubenpreis für die Ernte 2020.

1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein allgemeines Potenzial zur Steigerung des Marktanteils von Schweizer Wein vorhanden ist, das besser ausgeschöpft werden kann. Der Bund unterstützt subsidiär die Finanzierung von Massnahmen der Weinbranche zur Förderung des Verkaufs von Schweizer Weinen. Zu diesem Zweck wurde für das Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von rund 3 Millionen Franken gesprochen. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Landwirtschaft Ende 2019 beschlossen, in den Jahren 2019 und 2020 die Absatzförderung des Schweizer Weins zusätzlich zu unterstützen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine sowie von Swiss Wine Promotion, den Detailhandel zu ermutigen, sich noch stärker für die Vermarktung von Schweizer Wein zu engagieren.

2. Die Entscheidung, ein Lebensmittel auf den Markt zu bringen, ist von der unternehmerischen Initiative der Detaillisten der Branche abhängig. Die Festlegung eines Mindestanteils an Schweizer Weinen im Sortiment der Verteiler würde eine Einschränkung der durch die Verfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit darstellen. Um vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen zu können, braucht es eine ausreichende Verfassungsgrundlage und ein übergeordnetes öffentliches Interesse. Ausserdem ist die Schweiz entsprechend dem von der Welthandelsorganisation (WTO) und in den Freihandelsabkommen festgelegten Grundsatz der Inländerbehandlung verpflichtet, Erzeugnisse einer anderen Vertragspartei nicht weniger günstig zu behandeln als gleichartige Erzeugnisse nationalen Ursprungs. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es nicht angebracht wäre, den Grossverteilern einen Mindestanteil an Schweizer Weinen in ihrem Angebot vorzuschreiben.

Antwort des Bundesrates.