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20.3244 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Tragen einer Schutzmaske ist zwar nicht Pflicht, doch wird dies gewissen Bevölkerungsgruppen wie dem Personal in Verkaufsläden und den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen dringend empfohlen; zu den letzteren gehören gebrechliche Menschen und/oder Personen ab 65 Jahren. Es ist in ihrem eigenen Interesse, aber auch im Interesse des ganzen Landes, dass diese Personen sich mit geeigneten Mitteln schützen. Denn abgesehen davon, dass so menschliche und gesundheitliche Dramen vermieden werden, tragen namentlich die besonders gefährdeten Personen mit der Verwendung dieser Mittel zum Schutz vor Covid-19 aktiv dazu bei, dass die Zahl der Hospitalisierungen und damit die Gesundheitskosten tief gehalten werden.

Leider ist der Preis für diese Mittel in die Höhe geschnellt und könnte weiter steigen. Diese Kosten werden zudem bisher nicht vergütet, was namentlich gegenüber den besonders gefährdeten Personen ungerecht ist.

Die Kosten für die Masken sind erheblich und können bereits stark gefährdete Unternehmen und Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen schnell einmal von einem Kauf abschrecken.

Wir bewegen uns auf dem Weg aus der Gesundheitskrise noch auf brüchigem Eis. Es ist daher wichtig sicherzustellen, dass die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit hat, die Empfehlungen des Bundes zu befolgen. Es wäre sehr äusserst nachteilig, wenn ein Teil der Bevölkerung aus finanziellen Gründen darauf verzichten würde.

Wie gedenkt der Bundesrat mit seinen Partnern, d. h. in erster Linie mit den Krankenkassen und den Kantonen, zu verhandeln, um sicherzustellen, dass zumindest den am meisten gefährdeten Versicherten die Kosten für die Masken zum Schutz vor Covid-19 zurückerstattet werden?

Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat allgemein zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Unternehmen und die Bevölkerung bei Bedarf Masken zu einem erschwinglichen und angemessenen Preis kaufen können?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Beschaffung von Masken sind das Gesundheitswesen, Unternehmen und Privathaushalte grundsätzlich selber verantwortlich. Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Masken sind aktuell im Detailhandel und andernorts zu erschwinglichen Preisen erhältlich. Das Marktvolumen nimmt nach wie vor zu und weitere Preissenkungen sind damit nicht ausgeschlossen. Bund und Kantone betreiben eine weitsichtige Versorgungsplanung, sodass der Maskenbedarf auch weiterhin gedeckt werden kann.

Das Tragen einer Maske ist insbesondere in Situationen, wo nicht genügend Abstand eingehalten werden kann, dringend empfohlen. Zudem gilt weiterhin, dass alle strikt auf die Abstands- und Hygieneregeln achten sollten.

Zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehören nur Mittel- und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen (Präventionsausschluss). Dieser Präventionsausschluss bedeutet, dass präventive Verbrauchsmaterialien wie Masken oder Handschuhe nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt, und somit nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechenbar sind.

Ansonsten gilt das reguläre Aufnahmeverfahren MiGeL: Interessierte Personen, welche eine Neuaufnahme, Änderung oder Streichung von Positionen der MiGeL wünschen, richten in einem ersten Schritt eine schriftliche Anfrage mit ihrem Anliegen, den wichtigsten Informationen über das betreffende Produkt oder die Produktgruppe und allenfalls einer Produktbeschreibung per E-Mail an eamgk-migel-sekretariat@bag.admin.ch.

Antwort des Bundesrates.