Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine
20.325 · Standesinitiative · 2020-08-12
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung auf:
a. einen Fonds zur finanziellen Unterstützung der Sport-, Kultur- und Freizeitvereine zu schaffen, die von den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus besonders stark getroffen wurden;
b. den Bundesrat zu beauftragen, in Absprache mit den Sport-, Kultur- und Freizeitverbänden und -vereinen Regeln und objektive Kriterien für die Gewährung von Beihilfen aus diesem Fonds festzulegen.
Begründung
Die vom Bundesrat am Freitag, 29. Februar 2020, angekündigten Gesundheitsmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (d. h. der Covid-19-Erkrankung) wirkten sich unmittelbar auf zahlreiche Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen der Schweiz aus.
Ziel dieser Standesinitiative ist es nicht, die Beschlüsse und Verbote des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit zur deutlichen Eindämmung der Übertragung des Virus in der Bevölkerung infrage zu stellen, sondern vielmehr auf die finanziellen Konsequenzen dieser Massnahmen und Verbote aufmerksam zu machen.
Die Akteure im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich, die Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen in geschlossenen Räumen durchführen, sahen sich gezwungen, diese Veranstaltungen und Zusammenkünfte abzusagen oder sie angesichts der dringlichen Umsetzung dieser Massnahmen und Verbote unter Ausschluss des Publikums stattfinden zu lassen. Die finanziellen Verluste infolge dieser ausserordentlichen Gesundheitsmassnahmen könnten sogar das Überleben einiger Organisationen oder Vereine gefährden.
Diese Massnahmen sollen bis zum 15. März 2021 in Kraft bleiben. Doch es ist gut möglich, dass sie über dieses Datum hinaus verlängert oder gar noch verschärft werden. Daher ist es nicht auszuschliessen, dass sich die Situation bestimmter Vereine noch weiter verschlechtert.
Unseres Erachtens müssen die eidgenössischen Räten deshalb dringend ein starkes Zeichen der Solidarität an all diese gebeutelten Akteure senden und einen Fonds zur finanziellen Unterstützung der Sport-, Kultur- und Freizeitvereine schaffen, die von den am 29. Februar 2020 ergriffenen und voraussichtlich über den 15. März 2021 hinaus geltenden Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus besonders stark getroffen wurden.