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20.3250 · Motion · 2020-05-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die SNB zu ersuchen, entweder die Bezeichnung "Ausschüttungsreserve" zu ändern oder daraus eine Reserve zu bilden, die letztlich vollumfänglich dem Bund und den Kantonen ausgeschüttet wird.

Begründung

Die Eigenmittel der Schweizerischen Nationalbank (SNB) umfassen unter anderem eine "Ausschüttungsreserve" über heute 84 Milliarden. Es handelt sich mit anderen Worten um den Gewinnübertrag oder, wenn diese Reserve im Minus ist, um den Verlustübertrag.

Zu den Eigenmitteln der SNB gehört auch eine "Währungsreserve", die jährlich, unabhängig vom Geschäftsergebnis, gespeist wird. Schreibt die SNB einen Verlust oder fällt ihr Gewinn nicht hoch genug aus, so wird der Betrag für die Währungsreserve der Ausschüttungsreserve entnommen. Diese Reserve kann damit nach dem Geschäftsjahr 2013 ins Minus geraten.

Die Funktion der Ausschüttungsreserve wird insbesondere wegen deren Bezeichnung nicht immer richtig verstanden. Fakt ist, dass sie nicht zwingend eines Tages vollumfänglich dem Bund und den Kantonen ausgeschüttet wird. In Tat und Wahrheit handelt es sich eher um eine Schwankungsreserve.

Damit die politische Debatte über die SNB gestützt auf klare Fakten und in aller Offenheit geführt werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, die SNB aufzufordern, entweder die Bezeichnung "Ausschüttungsreserve" zu ändern oder daraus eine Reserve zu bilden, die letztlich vollumfänglich Bund und Kantonen ausgeschüttet wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Angesichts der stark schwankenden Erträge der Nationalbank sieht das Nationalbankgesetz (Art. 31 Abs. 2) eine mittelfristige Verstetigung der Ausschüttungen an Bund und Kantone vor. Um die stark schwankenden jährlichen Ergebnisse der SNB in eine stetige Ausschüttung transformieren zu können, braucht es daher ein Gefäss, das diese Schwankungen auffängt. Dieses Gefäss ist im heutigen Rahmen die Ausschüttungsreserve. Ihr werden der nicht ausgeschüttete Jahresgewinn zugewiesen bzw. der für die vorgesehene Gewinnverteilung fehlende Betrag in Jahren mit Verlusten entnommen.

Die Höhe der Ausschüttungsreserve kann stark schwanken. Ende 2013 war sie negativ, weshalb die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2013 ausgesetzt werden musste. Angesichts der aktuellen Länge der Bilanz der Nationalbank ist mit Gewinnen und Verlusten in zweistelliger Milliardenhöhe zu rechnen. Die Ausschüttungsreserve ermöglicht es der SNB, auch in den Jahren mit Verlusten eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone vorzunehmen. Dank der Ausschüttungsreserve konnte beispielsweise 2018 trotz eines hohen Verlusts in zweistelliger Milliardenhöhe eine normale Gewinnausschüttung vorgenommen werden. Eine gut dotierte Ausschüttungsreserve verbessert die Planungssicherheit für die Empfänger der Gewinnausschüttung und trägt dazu bei, die gesetzlich geforderte Verstetigung der Gewinnausschüttung zu erreichen.

Gleichwohl stellt der Bundesrat fest, dass über Begrifflichkeiten, Konzeption und die Funktionsweise der Ausschüttungsreserve und der Rückstellungen für Währungsreserven in der politischen Diskussion teilweise Missverständnisse bestehen. Im Hinblick auf die Ausarbeitung der neuen Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 sollen daher der Terminus überprüft und die Rolle der Ausschüttungsreserve präzisiert werden.

Das Anliegen des Motionärs wird im Rahmen der Überprüfung aufgenommen. Die Motion lehnt der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt jedoch aufgrund des vorliegenden Wissensstands ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Welche Funktion haben die Ausschüttungsreserven in der Bilanz der SNB? | Lexipedia | Lexipedia