20.3259 · Interpellation · 2020-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz hat ihre Unterstützung des Aktionsplans der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo erneuert. Die Covid-19-Pandemie hat Auswirkungen auf das Kernthema dieses Aktionsplans, die sexuelle und reproduktive Gesundheit. Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welcher Anteil der 400 Millionen Franken, die für internationale Aktionen gesprochen wurden, ist für die sexuelle und reproduktive Gesundheit bestimmt?
2. Eine Studie der International Planned Parenthood Federation (IPPF) hat gezeigt, dass die medizinische Betreuung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, mit Abtreibungen und mit HIV-Tests sowie der Zugang zu Verhütungsmitteln in 64 Ländern stark eingeschränkt wurden. Wie beurteilt der Bundesrat die Lage und welche konkreten Massnahmen ist er bereit zu ergreifen?
3. Wäre es nicht an der Zeit, sich dem Ziel von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe zu nähern, wie es die die UNO festgelegt und die Schweiz anerkannt hat?
4. Der Grundsatz der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung "Niemanden zurücklassen" ist heute so aktuell wie noch nie. Wie richtet der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise darauf aus und wie gewährleistet er die Gleichstellung von Frauen und Männern?
5. War in der Schweiz der Zugang zu grundlegenden Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit eingeschränkt, namentlich zu Abtreibungen und zu Verhütungsmitteln?
6. Der Zeitraum, während dessen Frauen nach der Geburt keine Franchise und keinen Selbstbehalt zu bezahlen haben, wurde nicht an die Covid-19-Massnahmen angepasst. Die Krankenversicherer weigern sich, die Kosten für Leistungen zu übernehmen, die wegen der Schliessung der Arztpraxen aufgeschoben werden mussten. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?
7. Hebammen waren während der Krise sehr gefragt, ihre Leistung sind aber schlecht bezahlt. Wie gedenkt der Bundesrat die Lage dieser Berufsgruppe zu verbessern?
8. Welche Instrumente hat der Bundesrat geschaffen, um sicherzustellen, dass die Covid-19-Massnahmen genderneutral sind? Welche Bilanz zieht er in dieser Hinsicht?
9. Während des Lockdowns hat das Risiko von häuslicher Gewalt zugenommen und es wurde für die Opfer noch schwieriger, Hilfe zu erhalten. Welche Bilanz zieht der Bundesrat zu den Massnahmen der Task-Force?
10. Die Massnahmen für die Bekämpfung der häuslichen Gewalt sind bereits in normalen Zeiten ungenügend. Wie wird der Bundesrat die Istanbul-Konvention schnell und ambitiös umsetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./4. Die Schweiz setzt sich umfassend für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte ein. Sie hat sich einer entsprechenden ministeriellen Erklärung auf UN-Ebene zur geschlechterspezifischen Antwort auf die COVID-19-Krise angeschlossen. Die 400 Millionen Franken enthalten ein Darlehen von 200 Millionen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) für Massnahmen zur Linderung der Auswirkungen der Pandemie, einschliesslich der Auswirkungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Zudem unterstützt die Schweiz weiterhin den UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) und die International Planned Parenthood Federation (IPPF) sowie im Rahmen der humanitären Hilfe Massnahmen gegen die zunehmende häusliche Gewalt.
3. Unter Berücksichtigung der festgelegten Rahmenkredite und im Einklang mit der Schuldenbremse legt der Bundesrat dem Parlament jährlich die Voranschlagskredite zur Beratung und Verabschiedung vor und zieht den vom Parlament 2011 festgelegten Richtwert von 0,5 Prozent für die APD-Quote (APD = Aide publique au développement bzw. öffentliche Entwicklungshilfe) in seine Überlegungen mit ein. Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zur Motion Chevalley 16.3476 festgehalten, dass es sich bei der APD-Quote nicht um eine Steuergrösse handelt, sondern um eine Messgrösse, die nach Jahresabschluss ausgewiesen wird. Gemäss aktuellen Prognosen dürfte die APD-Quote für 2017-2020 bei rund 0,48 Prozent des Bruttonationaleinkommen liegen.
5. Gynäkologische Praxen waren zwischen dem 17. März und dem 27. April 2020 teilweise geschlossen oder nur reduziert tätig. Die medizinische Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt war aber zu jeder Zeit gewährleistet, dies gilt auch für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Fachstellen für sexuelle Gesundheit und die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen waren in der ganzen Schweiz durchgehend erreichbar.
6. Nachgeburtliche Hausbesuche der Hebamme waren von der COVID-19-Verordnung 2 nicht umfasst und waren auch als dringlich zu betrachten. Die Leistungen konnten somit weiterhin erbracht werden. Zudem haben die Hebammen die Möglichkeit erhalten, Teile der Hebammenleistungen fernmündlich zu erbringen. Auch die notwendigen gynäkologischen Nachkontrollen konnten weiterhin durchgeführt werden.
Aufgrund dieser Erwägungen erachtet der Bundesrat die Aussetzung oder Verlängerung der Frist von 56 Tagen gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, 832.112.31) nicht als gerechtfertigt. Weiter besteht auch die Möglichkeit, dass nach den 56 Tagen Hausbesuche durch Hebammen durchgeführt werden, wenn diese notwendig sind und eine ärztliche Anordnung besteht.
7. Die Vergütung der Leistungen, so auch jene der Hebammen, erfolgt im Bereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) nach Tarifen. Es ist Aufgabe der Tarifpartner, diese Tarife in Verträgen zu vereinbaren. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Tarifvertrag zwischen den Krankenversicherern, dem Hebammenverband und den Geburtshäusern an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 genehmigt. Damit werden die Wegentschädigungen für Hebammen und die Pauschalen für das Verbrauchsmaterial erhöht.
8. Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in Konsultation mit interdisziplinären Expertengremien beschlossen. So hat sich die "Swiss National COVID-19 Science Task Force" im Auftrag des Bundes auch mit der Frage nach Geschlechterungleichheiten auseinandergesetzt. Es ist noch zu früh, um Bilanz zu ziehen. Es wird geprüft, inwiefern die Gender-Thematik in geplante Forschungsvorhaben zur Krisenbewältigung aufgenommen werden kann.
9. Die Task Force Bund / Kantone zu häuslicher Gewalt und Corona beobachtet die Entwicklung der häuslichen Gewalt genau und legt entsprechende Massnahmen fest (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/haeusliche-gewalt/koordination-und-vernetzung.html). Bis dato konnte in der Mehrzahl der Kantone kein signifikanter Anstieg von Meldungen bei der Opferhilfe oder Polizei festgestellt werden. Der Schutz und die Unterstützung von Opfern konnte auch während des Lockdown gewährleistet werden. Bund und Kantone haben verschiedene Hilfsangebote zusätzlich unterstützt und Informationsmassnahmen ergriffen, beispielsweise eine Plakataktion in 13 Sprachen. Die Task Force bleibt weiterhin tätig; eine Bilanz zu ziehen, wäre verfrüht.
10. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Genehmigung der Istanbul-Konvention dargelegt, dass die Schweiz die Anforderungen weitgehend erfüllt (SR 16.081). Seit ihrer Inkraftsetzung am 1. April 2018 wurde die Umsetzung in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie mit Nichtregierungsorganisationen an die Hand genommen. Der Stand der Umsetzung wird im ersten Staatenbericht im Februar 2021 dargestellt.
Antwort des Bundesrates.