Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage
20.327 · Standesinitiative · 2020-09-07
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung auf, eine Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel festzulegen, welche in der ausserordentlichen Lage im Sinne von Artikel 7 des Epidemiengesetzes in der Schweiz verkauft werden.
Begründung
Die Covid-19-Gesundheitskrise hat nicht nur wunderbare Solidaritätsbezeugungen und eine einmalige Hilfsbereitschaft zutage gebracht, sondern leider auch bedauernswerte Verhaltensweisen von Menschen, welche die Notlage ausnutzen, um sich zu bereichern.
Hydroalkoholisches Gel und Hygienemasken sind praktisch über Nacht zu Grundbedarfsgütern geworden - u. a. auch deshalb, weil der Bund deren Verwendung zur Voraussetzung für die Wiedereröffnung zahlreicher Geschäfte gemacht hat. Sehr rasch wurden diese Güter auf dem ganzen Erdball knapp und ihre Preise schossen in die Höhe. Dies ist das Gesetz des freien Marktes, das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage: Je grösser die Nachfrage nach einem knappen Gut ist, desto höher ist dessen Preis. Da in dieser Krisensituation ausnahmslos alle diese Güter zur selben Zeit benötigen, könnte es beim Handel mit Masken und Desinfektionsmitteln jedoch zu Missbräuchen kommen.
In einer ausserordentlichen Lage braucht es ausserordentliche Massnahmen. Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage im Sinne von Artikel 7 des Epidemiengesetzes (SR 818.101) erklärt, in welcher er - insbesondere im Gesundheitsbereich - rasch konkrete Massnahmen anordnen darf, um die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit des Landes zu wahren. In einer solchen Gesundheitskrise müssen die Behörden aber auch die Preise für Grundbedarfsgüter überwachen können.
Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern hat die Schweiz keine Preisobergrenze für Masken und Desinfektionsmittel festgelegt. Dadurch wird jeglicher Form von Missbrauch durch Personen, die sämtliche ethischen Werte mit Füssen treten und sich dank der pandemiebedingten Nachfrage zu bereichern suchen, Tür und Tor geöffnet.
Der Erfinder des hydroalkoholischen Gels, Professor Didier Pittet, welcher der WHO die Rezeptur für dieses Gel geschenkt hat, hält einen Verkaufspreis von 2 bis 3 Franken pro 100 ml des Desinfektionsmittels für angemessen. Dennoch wird es bisweilen für das Drei- bis Vierfache angeboten.
Bei den Hygienemasken haben sich die Einzelhändler und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nach Rücksprache mit dem Preisüberwacher auf einen Richtpreis von ungefähr einem Franken pro Stück geeinigt. Dennoch scheuen einige Händler nicht davor zurück, Hygienemasken viel teurer zu verkaufen.
Um zu verhindern, dass einige Personen von Gesundheitskrisen wie der Coronakrise profitieren, muss in der ausserordentlichen Lage eine Preisobergrenze für Masken (jeglicher Art) und hydroalkoholisches Gel festgelegt werden. Nur so kann Missbräuchen vorgebeugt werden.