Welche Konsequenzen für die Landwirtschaft, namentlich für die einheimische Produktion, wenn die Corona-Krise vorbei ist?
20.3279 · Interpellation · 2020-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat in der gegenwärtigen Pandemie den Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft zusammen mit anderen Bereichen wie natürlich der Gesundheit und der Logistik richtigerweise zu den massgeblichen Bereichen gezählt. Denn ein Produktionsunterbruch wäre für unsere Gesellschaft ein systemrelevantes Risiko. Die Versorgung mit Lebensmitteln konnte sichergestellt werden, namentlich weil das Virus nicht über Lebensmittel übertragen wird. Die Rolle der Politik ist es, mögliche Probleme, die bei nächsten Gesundheitskrisen, geopolitischen Krisen oder Naturkatastrophen auftauchen könnten, zu antizipieren. Es ist durchaus vorstellbar, dass dann die Versorgung mit Lebensmitteln problematischer sein könnte.
Ich stelle dem Bundesrat folgenden Fragen:
Beabsichtigt der Bundesrat:
1. die einheimische Produktion zu stärken, insbesondere im Rahmen der künftigen Agrarpolitik ab 2022?
2. sicherzustellen, dass das Kulturland im Rahmen der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes genügend berücksichtigt wird?
3.- den Verbleib der industriellen und gewerblichen Einrichtungen zur Verarbeitung von Lebensmitteln in unserem Land zu fördern?
4. die Vorgaben für die Pflichtlager für Lebensmittel zu verschärfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Coronavirus-Krise hat gezeigt, dass die Versorgungssicherheit für die Schweizer Bevölkerung auch in schweren Krisenzeiten gewährleistet ist. Die inländische Produktion, die Importe und gegebenenfalls die Pflichtlager gewährleisten die Verfügbarkeit der Nahrungsmittel. Darüber hinaus kann der Bundesrat in Bereichen, in denen er es als notwendig erachtet, gezielte Massnahmen ergreifen.
Frage 1
Die Inlandproduktion ist nach wie vor der zentrale Pfeiler der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Die mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vorgeschlagenen Massnahmen im Umweltbereich tragen zur langfristigen Stärkung der Versorgungssicherheit bei. Heute liegt die Inlandproduktion teilweise über dem ökologisch tragbaren Niveau, was sich mittel- und langfristig negativ auf die Produktivität der Landwirtschaft und damit auf die Versorgungssicherheit auswirkt. Ziel ist deshalb nicht, die Inlandproduktion kurzfristig zu maximieren, sondern die Nahrungsmittelversorgung langfristig sicherzustellen.
Wichtig ist, dass wir in der Schweiz die Produktionskapazität, namentlich die fruchtbaren Böden, erhalten, um in Krisensituationen gezielt reagieren und die Produktion den Bedürfnissen anpassen zu können.
Frage 2
Ursprünglich, während der ersten Vernehmlassung, enthielt die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vom 5. Dezember 2014 neue Bestimmungen zum Kulturlandschutz und zu den Fruchtfolgeflächen. Der Bundesrat strich diese Themen anschliessend aus der Revisionsvorlage und setzte den Fokus auf die Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF). Das Hauptziel dieses Sachplans bleibt die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in schweren Mangellagen. Der Sachplan FFF, am 8. Mai 2020 vom Bundesrat angenommen, enthält neue Grundsätze zur langfristigen Sicherung der FFF, zu einheitlichen Qualitätskriterien sowie zu Kompensationsregelungen beim Verbrauch von FFF. Der Sachplan soll sicherstellen, dass das fruchtbarste Kulturland der Schweiz erhalten bleibt.
Frage 3
Bis heute wurden keine angebotsseitigen Ausfälle in der Nahrungsmittelproduktion und -verarbeitung verzeichnet. Die Schweiz verfügt über eine solide lokale Produktions- und Verarbeitungsinfrastruktur. Dadurch konnten punktuelle Lücken in der Lieferkette schnell geschlossen werden. Andererseits hatte der Bundesrat zu Beginn der Krise beschlossen, die bestehenden agrarpolitischen Massnahmen vorübergehend anzupassen. Ziel war es, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und gleichzeitig einen Einbruch der Marktpreise zu verhindern, der sich auf die gesamte Wertschöpfungskette hätte auswirken können.
Frage 4
Die Pflichtlager an Grundnahrungsmitteln, die den Bedarf der Bevölkerung für 3 bis 4 Monate decken, mussten nicht freigegeben werden. Sie sind ausreichend gross und unterliegen einer regelmässigen Überprüfung durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Sie werden gegebenenfalls bei Bedarf an das sich ändernde Umfeld angepasst. So wurde bei einzelnen Gütern Anpassungsbedarf hinsichtlich der Pflichtlagermengen festgestellt, so zum Beispiel bei Getreide und pflanzlichen Speiseölen/-fetten. Ausserdem wird zurzeit eine Überprüfung betreffend Saatgut durchgeführt, insbesondere im Hinblick auf die allfällige Notwendigkeit, Pflichtlager für Rapssaatgut anzulegen. Zudem verfügt der Bundesrat über eine klare Strategie, welche Massnahmen im Falle einer Versorgungskrise notwendig wären, um die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu garantieren: Heute wird auf mehr als der halben Ackerfläche Futter produziert; in einem Krisenfall würden vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung angebaut (Kartoffeln, Weizen, Raps, Zuckerrüben) und die Veredelungsproduktion (Geflügel und Schweine) reduziert.
Antwort des Bundesrates.