20.3299 · Motion · 2020-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Zur Stärkung des Schweizer Produktionsstandortes im wachsenden Markt mit pflanzenbasierten Fleischersatzprodukten wird der Bundesrat beauftragt,
1. In seiner Information an die Bevölkerung und die Gastronomie vermehrt auf das vielfältige Angebot an pflanzenbasierten Fleischersatzprodukten hinzuweisen und für deren gesundheitlichen und ökologischen Vorteile zu sensibilisieren.
2. im Rahmen der KMU-Politik und der Innovationsförderung die Innovation und Entwicklung im Bereich der pflanzenbasierten Fleischersatzprodukte mehr zu berücksichtigen.
3. im Rahmen der landwirtschaftlichen Absatzförderung mit den bestehenden Mitteln den Konsum von Schweizer Fleischersatzprodukten zu fördern.
Begründung
Angesichts der ökologischen und gesundheitlichen Folgen eines übermässigen Fleischkonsums ist es erfreulich, dass der Konsum von pflanzenbasierten Fleischersatzprodukten kontinuierlich zunimmt. Neben dem zunehmenden Problembewusstsein in der Bevölkerung ist das immer breitere Angebot an innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten eine Ursache dieser positiven Entwicklung. Gerade die aus Erbsen- oder Weizenproteinen hergestellten Produkte der jüngsten Generation sind in Aussehen, Geschmack und Konsistenz fast nicht von Fleisch zu unterscheiden und erfüllen die Anforderungen an eine gesunde Ernährung.
Die Nahrungsmittelkonzerne haben das wirtschaftliche Potenzial dieser Veränderung in den Ernährungsgewohnheiten erkannt und investieren zunehmend in die Entwicklung neuer Produkte. Auch Schweizer Start-ups und KMU sind in der Entwicklung von neuen Herstellungsverfahren und der Produktion von innovativen Fleischersatzprodukten aktiv. Trotzdem werden viele der im Detailhandel und in der Gastronomie angebotenen Produkte oder deren Rohstoffe importiert. Dabei stärkt eine vermehrte Herstellung in der Schweiz den Produktionsstandort und der Anbau der pflanzlichen Proteinquellen eröffnet der Landwirtschaft neue Möglichkeiten in einem wachsenden Markt.
Im Sinne der Gesundheitsförderung und nachhaltigen Entwicklung gilt es, diese Veränderung im Konsumverhalten zu stärken und gleichzeitig Schweizer Produkte in diesem wachsenden und international umkämpften Markt zu positionieren. Um den Produktionsstandort langfristig zu stärken, sollen die Innovation und Entwicklung in diesem Bereich gefördert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass ein massvoller Fleischkonsum aus gesundheitlichen und ökologischen Gründen sinnvoll ist. Er begrüsst, dass die Wirtschaftsbeteiligten auf die wachsende Nachfrage alternativer Proteinquellen mit innovativen Ansätzen und neuen Produkten reagieren und damit Wertschöpfung in der Schweiz generieren. Da die Ansprüche von Hülsenfrüchten an Klima und Kulturführung höher sind als etwa von Getreide, werden diese aktuell nur in sehr geringem Umfang angebaut. Gleichzeitig stellen die im Bereich der Proteinextraktion tätigen Verarbeiter hohe Anforderungen an die Qualität und Homogenität der Rohstoffe.
Im Detail nimmt der Bundesrat zu den Forderungen des Motionärs wie folgt Stellung:
1. Zuständig für die Information der Öffentlichkeit über eine ausgewogene, abwechslungsreiche und nachhaltige Ernährung ist das BLV. Zudem kann das BAFU die Bevölkerung über umweltverträgliches Verhalten informieren. Mit der Umsetzung der vom BLV erarbeiteten Schweizer Ernährungsempfehlungen, welche einen Fleischkonsum von 2 - 3 Portionen pro Woche enthalten, ist eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine ausreichende Proteinzufuhr möglich. Eine Reduktion des Fleischkonsums leistet zudem einen Beitrag an die Verminderung des Ausstosses von Klimagasen. Neben den verarbeiteten pflanzlichen Fleischersatzprodukten gibt es zahlreiche kaum oder nicht verarbeitete pflanzliche Proteinquellen wie Hülsenfrüchte, Nüsse, Kerne sowie auch Getreide. Eine vermehrte Information und Sensibilisierung ausschliesslich zu verarbeiteten pflanzlichen Fleischersatzprodukten ist zurzeit nicht vorgesehen.
2. Die Wirtschafts- und KMU-Politik des Bundes legt den Fokus auf gute Rahmenbedingungen, sowie auf gezielte Instrumente wie die Förderung der Innovation durch Innosuisse und die Umwelttechnologieförderung des BAFU. Die Instrumente richten sich grundsätzlich an alle Branchen und Unternehmen. Innosuisse fördert insbesondere Vorhaben, die einen Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung leisten, so z.B. Swiss Food Research im Bereich der pflanzenbasierten bzw. nicht fleischbasierten Proteinversorgung.
3. Die Absatzförderung ist grundsätzlich Sache der einzelnen Unternehmen sowie der landwirtschaftlichen Produzenten- oder Branchenorganisationen. Auf Gesuch hin kann der Bund gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz subsidiäre Unterstützung an Massnahmen der Produzenten- oder Branchenorganisationen, nicht aber an Einzelfirmen leisten.
Die Förderung von innovativen Projekten zum Aufbau von Wertschöpfungsketten auf der Basis von einheimischen Proteinpflanzen ist im Rahmen der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV) möglich.
Aus Sicht des Bundesrates entwickelt sich der Markt relativ dynamisch und es sind keine zusätzlichen staatlichen Eingriffe notwendig, damit Schweizer Anbieter mit innovativen Ansätzen und neuen Produkten auf die wachsende Nachfrage reagieren können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.