Italien hält die eigenen Grenzen geschlossen, verlangt aber von der Schweiz, sie solle ihre Grenzübergänge für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger wieder ohne Einschränkungen öffnen
20.3316 · Interpellation · 2020-05-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Einmal mehr ist das Verhalten, das Italien der Schweiz gegenüber zeigt, inakzeptabel.
Italien fordert eine vollständige Öffnung der Schweizer Grenzen ohne Kontrollen, damit für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Einreise in die Schweiz einfacher wird. Die italienischen Grenzen hingegen bleiben geschlossen.
Es ist offensichtlich, dass man eine inakzeptable Asymmetrie zwischen der Schweiz und Italien schaffen würde, wenn man die Personen mit Arbeitsbewilligung ohne Einschränkung die Grenzen passieren lassen würde, auch wenn diese "geschlossen" sind. Denn die Zahl der im Tessin arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger liegt bei rund 70 000, der Transitstrom fliesst daher nur in eine Richtung.
Ein Organ der italienischen Abgeordnetenkammer hat gar die Schweizer Botschafterin vorgeladen, um Druck auf die Schweiz auszuüben.
Die Schweiz darf keine weiteren Grenzübergänge öffnen. Ganz im Gegenteil: Die Einreise der Grenzgängerinnen und Grenzgänger muss aus offensichtlichen gesundheitsbedingten Gründen - die sicher auch die italienischen Behörden nachvollziehen können - weiterhin strengen Kontrollen unterstellt bleiben und möglichst stark beschränkt werden.
Ich frage den Bundesrat:
1. Wie beurteilt er die Haltung Italiens, das für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger freien Zugang zum Tessin fordert, die eigenen Grenzen aber geschlossen hält?
2. Wie beurteilt er die inakzeptable Asymmetrie, die als Folge der italienischen Haltung entstanden ist?
3. Wird er daran festhalten, dass die Einreise der Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin Kontrollen unterstellt bleiben und möglichst stark beschränkt werden muss?
4. Hat er die Absicht, den italienischen Botschafter in der Schweiz vorzuladen, um sein Missfallen betreffend das Verhalten der italienischen Regierung auszudrücken?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-4. Zum Schutz der Schweizer Bevölkerung vor der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 hat die Schweiz am 13. März 2020 Binnengrenzkontrollen und Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien wiedereingeführt und diese schrittweise auf alle Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein ausgedehnt. Nach der Verbesserung der epidemiologischen Lage konnten diese Massnahmen in enger Koordination mit den jeweiligen Staaten wieder schrittweise gelockert werden. Der Bundesrat strebte dabei eine regional koordinierte Öffnung an. Ziel war stets eine Rückkehr zur normalen Mobilität, sobald es die Entwicklung der Pandemie ermöglichte.
Das EJPD hatte bereits Mitte Mai angekündigt, dass die Grenzen zu Österreich, Deutschland und Frankreich in Absprache mit den Behörden dieser Länder am 15. Juni vollständig geöffnet werden sollen. Angesichts der seitdem eingetretenen Entwicklung der epidemiologischen Lage konnten die geltenden Einreisebeschränkungen auch gegenüber den weiteren EU/EFTA-Staaten per 15. Juni aufgehoben werden.
Für den Bundesrat stand bei der Einführung der Beschränkungen der Einreise und des Aufenthalts und bei deren Lockerung stets der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zentrum. Er hat dabei auch die Situation in den Nachbarstaaten berücksichtigt und ging wenn möglich koordiniert vor. Dass etwa Schweizer Spitäler auch während der Krise im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens stets auf die Arbeit der bei ihnen angestellten Grenzgängerinnen und Grenzgänger zählen konnten, liegt im direkten Interesse der Schweiz. Alleine im Kanton Tessin arbeiten etwa 4000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Gesundheits- und Sozialwesen. Es darf nicht vergessen werden, dass die Schweiz auch nach der Corona-Krise auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist.
Antwort des Bundesrates.