20.3321 · Motion · 2020-05-05
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, die vorsieht, dass Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Ferien in der Schweiz verbringen, die Kosten für touristische Aufenthalte in der Schweiz während einer befristeten Zeit von den Steuern abziehen können.
Begründung
Die Corona-Krise hat grosse Auswirkungen auf den Tourismus in der Schweiz. Es sind massive Umsatzeinbussen in Hotellerie, Gastronomie und bei den Bergbahnen zu erwarten. Es wird jetzt einen starken Rückgang der ausländischen Gäste geben. Darum muss jetzt auf die inländischen Gäste gesetzt werden und es muss der Inlandtourismus gefördert werden.
Ein befristeter Steuerabzug für Ferien in der Schweiz ist eine schnelle, unbürokratische und wirksame Lösung: Damit werden Ferien in der Schweiz attraktiver gemacht, ohne dass staatliche Subventionen gesprochen werden müssen. Die Steuerausfälle werden sich in Grenzen halten, da die Betriebe ihrerseits aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Situation in der Lage sein werden, mehr Steuern zu zahlen. Zudem werden Arbeitsplätze erhalten.
Es soll ein Anreiz geschaffen werden, damit Schweizerinnen und Schweizer ihre Ferien im Inland verbringen und so die mit grossen Schwierigkeiten kämpfende Tourismusbranche unterstützen. Es ist auch eine Massnahme, mit welcher der Tourismus in der Schweiz gefördert und angekurbelt werden kann und mit welcher das Geld in der Schweiz bleibt.
Ein Steuerabzug für Ferien in der Schweiz ist ein politisches Signal, eine Hilfe für eine Branche in Schwierigkeiten und eine Solidaritätsbekundung für unseren Tourismus!
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat seit dem 28. Februar 2020 schrittweise einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen hat er umfassende Massnahmen beschlossen, um die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständigerwerbende aufzufangen. Bei der Auswahl der Massnahmen hat sich der Bundesrat vom Grundsatz leiten lassen, dass diese gezielt und rasch wirken und zeitlich befristet werden können.
Abgesehen von den genannten Massnahmen, die auch dem Tourismus zugutekommen, ist darauf hinzuweisen, dass:
1. die Eidgenössischen Räte in der Sondersession vom 4. bis zum 6. Mai 2020 im Rahmen des Voranschlags 2020 Nachtrag I (20.007) zur Bewältigung der Corona-Krise einen Kredit von 40 Millionen Franken für eine Marketingkampagne zur Belebung der Nachfrage und zur Förderung des Tourismusangebots bewilligt haben;
2. Grenzöffnungen mit einigen Ländern zwar geplant sind, die Reisemöglichkeiten ins Ausland insgesamt aber aufgrund der weltweiten Massnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkt sind. Dies führt in Verbindung mit den anhaltenden Unsicherheiten über die gesundheitlichen Risiken des Corona-Virus dazu, dass dieses Jahr, wenn überhaupt, Ferien in der Schweiz für viele Schweizerinnen und Schweizer im Vordergrund stehen dürften. Ein weiterer Anreiz zur Förderung von Ferienaufenthalten in der Schweiz ist unter den gegebenen Umständen nicht notwendig;
3. der finanzielle Nutzen eines Steuerabzugs für Ferien in der Schweiz bei Familien mit tiefem Einkommen (und tiefer Steuerbelastung) gering und bei hohen Einkommen, die keine Förderung nötig haben, gross wäre. Der Steuerabzug hätte einen nicht unerheblichen Mitnahmeeffekt, was zu einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis führen würde;
4. ein steuerlicher Abzug für die Kosten eines Ferienaufenthalts in der Schweiz zu spät käme, um auf die aktuelle Situation zu reagieren. Eine solche Massnahme bedingt eine Gesetzesänderung, was einige Zeit in Anspruch nimmt.
Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass ein neuer Steuerabzug für Ferien in der Schweiz keine zielführende Massnahme zur Bewältigung der Corona-Krise darstellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.