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Die Freiheit, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen durchzuführen, sofort wiederherstellen

20.3332 · Motion · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Verbot von Gottesdienten und andern religiösen Veranstaltungen sofort aufzuheben.

Begründung

Gegenwärtig sieht der Bundesrat nicht vor, dass vor dem 8. Juni wieder Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen durchgeführt werden können. Hingegen sollen auf den 11. Mai hin Museen, Bibliotheken und Archive wieder öffnen, und Sporttrainings sollen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein.

In der Vergangenheit wurde das Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit niemals derart eingeschränkt, nicht einmal in Kriegszeiten und auch nicht in Zeiten grosser Epidemien, jedenfalls nicht in der Schweiz.

Für gläubige Schweizerinnen und Schweizer ist das Praktizieren ihrer Religion ein ganz wesentlicher Bestandteil ihres Lebens. Sie können nicht darauf verzichten, wie man vielleicht auf die Ausübung einer Freizeitbeschäftigung verzichten kann. Für Katholikinnen und Katholiken zum Beispiel sind namentlich das Feiern der Messe und der Empfang der Sakramente nicht bloss ein Recht, sondern eine religiöse Pflicht. Gläubige, gleich welcher Religion oder Konfession, die den Tod einer verwandten oder sonst wie nahestehenden Person zu beklagen haben, trifft es sehr hart, wenn sie wegen der zur Bekämpfung des Coronavirus verhängten Massnahmen nicht so von diesen Menschen Abschied nehmen können, wie es Religion und Sitte verlangen. Was wird aus einer Zivilisation, die ihre Toten nicht mehr ehren kann?

Niemand will, dass sich Gläubige der Gefahr einer Ansteckung aussetzen. Die Grösse unserer Gotteshäuser erlaubt es doch aber, die nötigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (Abstand zwischen den Stühlen und Bänken, Verteilung der Gläubigen) Rechnung tragen zu können. Die Gläubigen sind nicht weniger als andere Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll und verdienen es, dass man ihnen vertraut.

Angesichts des Rückgangs der Pandemie in der Schweiz wird das Festhalten am Verbot von Gottesdiensten und andern religiösen Veranstaltungen bis zum 8. Juni (und damit über die grossen christlichen Feste wie Auffahrt und Pfingsten hinaus) als unverhältnismässiger Angriff auf die Religionsfreiheit wahrgenommen und als Form der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu andern wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten, die gegenwärtig erlaubt sind oder es am 11. Mai wieder werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 20.3361 Ip Arslan festgehalten hat, ist er sich bewusst, dass die zeitweilig eingeschränkte Religionsausübung, insbesondere das Verbot der gemeinsamen Feier von Gottesdiensten, für viele Menschen einen massiven Eingriff in die Gewissens- und Glaubensfreiheit bedeutet hat.

Diese Einschränkungen waren die Folge des allgemeinen Veranstaltungsverbots, das der Bundesrat zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus erlassen hatte. In Kombination mit dem umfassenden Massnahmenpaket, das der Bundesrat im März beschlossen hatte, ermöglichte dieses aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips verhängte Verbot, die Übertragungsrate des Coronavirus deutlich zu senken.

Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat angesichts der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage die ursprünglich für den 6. Juni vorgesehene Aufhebung des Verbots religiöser Feierlichkeiten auf den 28. Mai vorverlegt. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Religionsgemeinschaften wieder Zusammenkünfte abhalten, sofern sie einen Schutzplan erarbeiten und umsetzen, um neue Infektionsketten zu vermeiden und einzudämmen. Das Anliegen des Motionärs ist folglich bereits erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.