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Requisitionen in Notlagen, damit die Herstellung von Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen, die für die soziale Sicherheit und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unerlässlich sind, geplant werden können und der Zugang dazu gewährleistet werden kann

20.3334 · Motion · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, namentlich für die nachfolgenden Bereiche Massnahmen für Requisitionen in Notlagen vorzusehen: die Privatspitäler, um die Steuerung durch die öffentliche Hand des gesamten Spitalsystems dauerhaft zu sichern; die Bekleidungsindustrie für die Herstellung von Masken; die Herstellerfirmen von Sanitätsmaterial; Industriezweige, die ihre Tätigkeit auch auf die Herstellung von fehlendem Sanitätsmaterial und fehlender Spitalausrüstung ausrichten können (Händedesinfektionsgel, Masken, Beatmungsgeräte usw.); die Arzneimittelhersteller und die medizinisch-analytischen Laboratorien für die Forschung sowie die Herstellung von Tests, Medikamenten und allenfalls eines Impfstoffs; die Arzneimittelindustrie, um ein genügend grosses Lager an Medikamenten zu gewährleisten und die Herstellung in diesem Sektor zu planen; die Hersteller und Verteiler von Lebensmitteln, um die Lebensmittelversorgung zu gewährleisten und die Lebensmittelpreise zu kontrollieren. Diese Liste ist nicht abschliessend.

Begründung

Das Schweizer Recht kennt Requisitionen bereits (Art. 80 Militärgesetz, Art. 32 Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz). In akuten Notlagen kann so unverzüglich den Bedürfnissen der Bevölkerung nachgekommen und soweit wie möglich sichergestellt werden, dass das Land für seine Bevölkerung selber genügend Güter herstellen und Dienstleistungen erbringen kann, die es für die soziale Sicherheit, den Schutz der Gesundheit und die ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln braucht. Solche Bestimmungen ermöglichen es den Behörden, die Herstellung und den Vertrieb zu steuern; die Akteure des freien Marktes sind dazu nämlich selber nicht in der Lage und dies würde die Entscheide, wie auf die Krise reagiert werden soll, negativ beeinflussen. Requisitionen sind für die öffentliche Hand auch in finanzieller Hinsicht interessant, da sie dadurch die tatsächlichen Herstellungskosten kennt und den Kaufpreis entsprechend anpassen kann. Requisitionen sind zudem entscheidend bei der Bewältigung und der Behebung von und beim Schutz vor Umweltrisiken, die als Folge der Massnahmen entstehen, die im Umgang mit einer Krise ergriffen werden. Schliesslich schaffen Requisitionen die Möglichkeit, Transparenz zu schaffen und wissenschaftliche Erkenntnisse und Herstellungsprotokolle umsonst zur Verfügung zu stellen; dadurch kann die Produktion von Material und Medikamenten in grossen Mengen rasch in die Wege geleitet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist bewusst, dass es gerade am Anfang der Covid-19-Krise zu Versorgungsengpässen kam. Der Bundesrat hat darauf rasch reagiert und verschiedene Massnahmen zur Sicherung der Versorgung erlassen, beispielsweise die subsidiäre Beschaffung, Zuteilung sowie Lieferung und Verteilung von wichtigen medizinischen Gütern (vgl. Art. 14 ff. der Covid-19-Verordnung 3 [SR 818.101.24]). Die privaten Unternehmen haben einen wichtigen Beitrag zur Versorgung des Schweizerischen Gesundheitswesens geleistet. Zahlreiche Schweizer Unternehmen und Organisationen haben Güter und Dienstleistungen zum Schutz der Gesundheit hergestellt und erbracht, zum Beispiel die Herstellung von Masken oder Desinfektionsmittel oder die Verteilung und Lieferung von Lebensmitteln. Die Krise hat gezeigt, dass Schweizer Unternehmen für die Produktion von verschiedenen Gütern in Zusammenhang mit der Corona-Krise bereitstehen und verschiedene Anbieter bereits Produkte auf dem Markt anbieten.

In seiner Stellungnahme zur Motion 20.3197 Burgherr "Überprüfung der Pflichtlagerhaltung" hat der Bundesrat betont, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit an lebenswichtigen Gütern mit unterschiedlichen Mitteln gewährleistet werden kann. Dazu gehören neben der obligatorischen Pflichtlagerhaltung beispielsweise auch der Abschluss von Lagerhaltungsverträgen mit einzelnen Unternehmen auf freiwilliger Basis, die Verpflichtung von einzelnen Unternehmen zur Haltung von Mindestvorräten, eine Lagerhaltung des Bundes oder der Aufbau inländischer Produktionskapazitäten.

Welche dieser Mittel - auch eine Kombination ist denkbar - eine ausreichende Verfügbarkeit an lebenswichtigen Gütern in der Schweiz sicherstellen können, wird der Bundesrat in der Nachbearbeitung der Krisenbewältigung überprüfen.

Die Krise hat zudem gezeigt, wie wichtig die Vorratshaltung im Rahmen der Pandemieplanung ist. Dazu hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 20.3238 FDP-liberale Fraktion "Covid-19. Überprüfung der Pflichtlager" ausgeführt, dass er bereit ist, die Ausgestaltung der Lagerhaltung grundsätzlich zu überprüfen. Im Rahmen der Revision des Pandemieplans wird analysiert, wie in Kombination einer Bevorratung durch Bund, Gesundheitswesen und Privatwirtschaft eine zweckdienliche Lösung gefunden werden kann.

Umfassende Requisitionen wie sie die Motion fordert, lehnt der Bundesrat jedoch ab. Requisitionen schränken den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit ein. Für medizintechnische Produkte kann der Bund zudem bereits heute Exportbeschränkungen erlassen (vgl. Art. 31 Abs. 2 Bst. i LVG [SR 531]). Damit ist eine Requisition dieser Produktionskapazitäten nicht nötig. Für die Produktion von Desinfektionsmitteln beispielsweise sind hingegen weniger die Produktionsstätten als die notwendigen Rohstoffe entscheidend. Auch hier scheint daher eine Requisition nicht das richtige Mittel. Bei der Produktion von Medikamenten ist zu beachten, dass sowohl die Produktionsstätten, als auch das Produkt, sowie die Herstellungsmethode bewilligt sein müssen. Sonst wird ein Medikament nicht zugelassen. Die Umstellung der Produktion und die anschliessende Bewilligung der Produktionsstätte und der Herstellungsmethode sowie der Zulassung der Medikamente sind zeitaufwändig und teuer. Deshalb ist auch in diesem Fall von einer Requisitionslösung abzusehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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