Corona-bedingte Schliessung der Gastrobetriebe setzt dem Kalbfleischmarkt massiv zu
20.3348 · Interpellation · 2020-05-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 16. März 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Gastrobetriebe sofort schliessen müssen. Diese staatlich verordnete Schliessung der Gastrobetriebe hat bis heute zu massiven Problemen auf dem Kalbfleischmarkt geführt. Die Preise sind förmlich eingebrochen. Bis heute hat sich der Markt nicht erholt. Da die Mehrheit des schweizer Kalbfleisches in den Gastrokanal geht, trifft es diese Produzenten besonders hart. Die Fleischbranche hat mit den Ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln reagiert und einen Teil des angefallenen Kalbfleisches eingelagert. Da wegen Corona die eingelagerte Menge aber massiv grösser ist als in anderen Jahren und die Gastrounternehmer nicht umfassend ihre Betriebe öffnen dürfen, wird der Konsum von Kalbfleisch nicht wie gewünscht ansteigen. Somit werden die Probleme in diesem Sektor noch massiv länger anhalten wegen der staatlichen Eingriffen aufgrund der Corona Pandemie. Die Kalbfleischproduzenten sind auf eine rasche, uneingeschränkte Öffnung der Gastrobetriebe und Touristischen Anlagen angewiesen, damit der Absatz wieder anläuft. Die durch den Staat verursachten Probleme werden aber noch länger anhalten. Deshalb stellen sich einige Fragen:
1. Welche zusätzlichen Massnahmen wird der Bundesrat zur Unterstützung der Kalbfleischproduzenten sowie der betroffenen Gastronomie unternehmen?
2. Was wird der Bundesrat tun um die bäuerliche Kälbermast zu erhalten?
3. Wie hoch schätzt der Bundesrat den Schaden, der den Produzenten entstanden ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat am 1. April 2020 zur Stabilisierung des Fleischmarkts, als Folge der Coronakrise, einen Nachtragskredit von 3 Millionen Franken beschlossen. Das Parlament hat diesem Beschluss in seiner Sondersession Anfangs Mai 2020 zugestimmt. Mit dem Betrag werden insbesondere auch Einlagerungsaktionen beim Kalbfleisch mitfinanziert. Zusammen mit den finanziellen Mitteln, die im ordentlichen Voranschlag 2020 in der Rubrik A231.0231 Beihilfen Viehwirtschaft vom Parlament für Marktentlastungsmassnahmen bei Schlachtvieh und Fleisch bewilligt wurden, dürften nach Abschluss der Einlagerungsaktionen mehr als 4,5 Millionen Franken zur Stabilisierung des Kalbfleischmarkts aufgewendet worden sein.
Am 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus ebenfalls für Restaurants schrittweise zu lockern. So dürfen seit dem 11. Mai 2020 Gastrobetriebe wieder geöffnet werden, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegt und umgesetzt wird.
Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat dazu ein weiteres Bündel von Lockerungsmassnahmen beschlossen, die auch die Gastronomie betreffen. All diese Lockerungen tragen dazu bei, dass sich die Nachfrage beim Kalbfleisch weiter normalisieren wird.
2. Die Coronakrise hat gezeigt, dass der Kalbfleischmarkt ein fragiler Absatzmarkt ist, der besonders stark auf Nachfrageschwankungen reagiert. Der überdurchschnittlich hohe Inlandanteil am Konsum, der hohe Anteil der Ausserhaus konsumiert wird sowie der stetig sinkende Pro-Kopf-Konsum sind grosse Herausforderungen in diesem Markt. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Müller Leo 16.3173 "Perspektiven für die bäuerliche Kälbermast" festgehalten, dass innovative Massnahmen mit Fokus Qualität und Nachhaltigkeit besonders gefragt sind. Eine klare Differenzierung auf den Absatzmärkten und eine verstärkte Zusammenarbeit entlang der ganzen Wertschöpfungskette sind vielversprechende Lösungswege zur Erhaltung und Stärkung der bäuerlichen Kälbermast.
Der Bundesrat ist sich der herausfordernden Situation der bäuerlichen Kälbermäster, insbesondere im Hügel- und Berggebiet, bewusst. Das WBF (BLW) wird deshalb mit den Kalbfleischproduzenten, den Verarbeitungsbetrieben und dem Handel die Problematik im Rahmen eines runden Tisches gemeinsam erörtern.
3. Der Bundesrat schätzt, dass die summierten Mindererlöse der Kälbermäster von der 12. bis zur 19. Kalenderwoche 2020 (Schliessung der Restaurationsbetriebe) gegenüber derselben Vorjahresperiode, trotz der durchgeführten Einlagerungsaktionen, rund 4 Millionen Franken betragen. Seit die Gastrobetriebe ab der 20. Kalenderwoche 2020 schrittweise geöffnet werden konnten, haben sich die Produzentenpreise für Mastkälber wieder den Preisen in der Vorjahresperiode angenähert.
Antwort des Bundesrates.