20.3356 · Motion · 2020-05-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Wirtschaftsakteure dabei zu unterstützen, bei der Wiederbelegung der Schweizer Wirtschaft die Grundsätze der nachhaltigen Innovation in ihren Tätigkeiten zu beachten. Zu diesem Zweck soll er insbesondere vorsehen, dass:
1. ein Programm zur Unterstützung von Unternehmen mit einem besonderen Fokus auf nachhaltige Innovation erarbeitet wird;
2. KMU und andere Wirtschaftsakteure so rasch als möglich das Knowhow erlangen können, um dem Klimawandel und dem Verlust an Biodiversität zu begegnen;
3. KMU und andere Wirtschaftsakteure auf ihrem Weg hin zu nachhaltiger Innovation begleitet werden, und zwar so, dass nachhaltige Innovation nicht bloss in ihrer technischen, sondern auch in ihrer ethischen Dimension und hinsichtlich der Verhaltenssteuerung verstanden wird.
Begründung
Die Politik hat sich bisher darauf konzentriert, die Wirtschaft zu unterstützen und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Gesundheitskrise zu begrenzen. Dafür wurde das Äquivalent des Jahresbudgets des Bundes eingesetzt. Dies war wichtig; aber es ist auch wichtig, gegen die Haltung "zuerst die Wirtschaftskrise, dann der Klimawandel" zu kämpfen, denn zwischen diesen beiden drängenden und grundlegenden gesellschaftlichen Herausforderungen besteht kein Widerspruch.
Die Coronakrise erinnert uns daran, dass es angesichts von Ereignissen, die rasch und in globalem Massstab ablaufen und daher katastrophale Ausmasse annehmen, wirtschaftlich sinnvoll ist, in Strategien zur Verminderung unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verletzbarkeit zu investieren. Je länger wir zuwarten, desto kostspieliger werden die Folgen.
Unser Wirtschaftssystem heute zu unterstützen und ihm nicht zugleich dabei zu helfen, auf die Herausforderungen von morgen Antworten zu finden, erlaubt es ihm nicht, den Herausforderungen des Klimawandels und des Verlustes an Biodiversität - beides verändert den Zugang zu Energie und natürlichen Ressourcen - die Stirn zu bieten.
Nachhaltige Innovation beachtet insbesondere den Energieverbrauch, den Ausstoss von Treibhausgasen und die Bewahrung der Biodiversität. Nachhaltige Innovation betrachtet die Dimensionen Gesellschaft, Umwelt, Wirtschaft und Technik als Gesamtheit. Wirtschaftskreise müssen darin unterstützt werden, die Dauerhaftigkeit ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Lieferketten zu verbessern; auch die Dimension der digitalen Nachhaltigkeit wird von diesem Ansatz umfasst.
Heute in nachhaltige Innovation zu investieren, verschafft überdies einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Rennen um einen guten Platz im Wirtschaftssystem, das sich für die kommenden Jahre abzeichnet.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Als Folge der Coronavirus-Epidemie hat der Bundesrat bis Mitte Mai 2020 umfassende Massnahmen im Umfang von insgesamt über 60 Milliarden Franken verabschiedet, um Härtefälle zu vermeiden und die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Mit diesen Massnahmen sollen Lohnfortzahlungen und Liquidität von solventen Unternehmen gesichert, sowie Massenentlassungen verhindert werden.
Der Bundesrat geht davon aus, dass sich ein grosser Teil der Wirtschaft dank der schrittweisen Lockerung der Gesundheitsmassnahmen erholen wird. Er ist sich aber auch bewusst, dass gewisse Sektoren mittelfristig weiterhin unter Einschränkungen oder einem Nachfragerückgang leiden werden. In der Basisprognose der Expertengruppe Konjunkturprognosen vom Juni 2020 wird für 2020 mit einem Rückgang des BIP von -6,2 Prozent gerechnet, bei einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,8 Prozent. Die Expertengruppe erwartet, dass dank gewisser Aufholeffekte das BIP der Schweiz 2021 um 4,9 Prozent steigt, womit jedoch das Vorkrisenniveau noch nicht erreicht würde.
Der weitere Konjunkturverlauf hängt dabei auch massgeblich von der epidemiologischen Entwicklung und den damit verbundenen Einschränkungen im In- und Ausland, sowie vom Tempo der wirtschaftlichen Erholung auf internationaler Ebene ab. Zudem ist entscheidend, ob von diesen Massnahmen ökonomische Zweitrundeneffekte wie eine grosse Anzahl Entlassungen oder Insolvenzen ausgehen.
Der Bundesrat beobachtet deshalb laufend die wirtschaftliche Lage. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob es allenfalls weitere Massnahmen braucht. Diese Massnahmen müssten einerseits zeitlich befristet sein und anderseits rasch Wirksamkeit entfalten können. Andernfalls ist die Wirkung begrenzt oder sogar kontraproduktiv. Zudem sind die Massnahmen möglichst zielgerichtet auf die von der Coronavirus-Krise besonders betroffenen Sektoren auszurichten. Der Bundesrat achtet dabei auch auf die langfristigen Ziele des Bundes.
Der Bundesrat misst der Innovation und dem technologischen Fortschritt im Bereich der Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert bei. Einerseits fördert er dazu im Rahmen von Sektoralpolitiken Innovation in relevanten Themenbereichen der Nachhaltigkeit (z.B. Energieforschungsprogramm SWEET, Umwelttechnologieförderung gemäss Art. 49 Abs. 3 Umweltschutzgesetz oder die regionalen Innovationssysteme der Neuen Regionalpolitik Bund). Andererseits orientiert sich die weitgehend thematisch neutrale Innovationsförderung des Bundes im Rahmen seiner BFI-Politik an den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung. Konsequenterweise richtet namentlich Innosuisse - die Innovationsförderagentur des Bundes - ihre Fördertätigkeit gemäss Mehrjahresprogramm an den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 aus. Die Nachhaltigkeit stellt bei der Vergabe und beim nachträglichen Wirkungsmonitoring ein Kriterium dar.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Innovationsprogramme die Bedürfnisse der Wirtschaft hinlänglich abdecken und die Verbindung von konjunkturellen Unterstützungsmassnahmen mit einer Themenorientierung der Innovationsförderung die Wirksamkeit von Stimulierungsmassnahmen schwächen. Falls es die wirtschaftliche Lage erfordert, würde der Bundesrat eine Verstärkung laufender Programme einem zusätzlichen Programm vorziehen. Ein neues Programm speziell für KMU birgt das Risiko, bestehende Programme ohne entsprechenden Mehrwert zu überlagern. Der Bundesrat bezweifelt zudem, dass ein neues Innovationsprogramm rechtzeitig zur Bewältigung dieser Krise umgesetzt werden könnte.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.