20.3377 · Interpellation · 2020-05-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit Inkrafttreten der coronabedingten Einschränkungen, ist der Strassenverkehr gemäss ETH Zürich um etwa 50 Prozent zurückgegangen. Einen Rückgang von zw. 35 u. 80 Prozent verzeichnen verschiedene Verkehrszählungen auf den Nationalstrassen. Gemäss Studien könnte dies zu einem Rückgang des Treibstoffabsatzes von 50 - 70 Prozent führen, was einen entsprechenden Steuerausfall zur Folge hätte. Die Treibstoffsteuern generieren etwa 4,5 Milliarden Schweizer Franken pro Jahr, die zur Finanzierung des NAF, der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, des FABI, der allgemeinen Bundeskasse und verschiedene Subventionen an die Kantone dienen.
Die Gesetzesgrundlage des NAF sieht einen aut. Steuererhöhungs- Mechanismus vor, falls die Mittel des Fonds unter 500 Millionen Schweizer Franken fallen. Aufgrund der krisenbedingten Mineralölsteuerausfälle steigt das Risiko einer vorgezogenen Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags. Erhöhte Treibstoffpreise würden aber in der jetzigen Situation einen weiteren Tiefschlag für die gebeutelte Wirtschaft bedeuten.
Die Finanzierung der Infrastrukturen ist ein zentraler Punkt bei der Wiederbelebung der Wirtschaft. 2019 genehmigte das Parlament die Projekte und Mittel für die Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme. Eine rasche resp. sofortige Umsetzung dieser Projekte würde die Wirtschaft vorteilhaft unterstützen. Deshalb sollten die erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um die Umsetzung der genehmigten Strassenbauprojekte voranzutreiben.
D.h., die Auswirkungen der Krise müssen analysiert und antizipiert sowie die vom Parlament bereits genehmigten Infrastrukturprojekte beschleunigt werden.
1. Wie hoch schätzt das UVEK die Gesamteinbussen bei den Mineralölsteuereinnahmen ein und wie verteilen sich diese? Welche Szenarien wurden für die kommende Periode ausgearbeitet?
2. Wie werden die Folgen der Krise auf Umfang und Zeitpunkt einer durch die NAF-Gesetzesgrundlagen vorgesehenen Mineralölsteuererhöhung eingeschätzt?
3. Welche, vom Parlament bereits genehmigten Nationalstrassen- und Agglomerationsprojekte, sind in Bearbeitung und baureif? Kann das UVEK eine Liste mit dem Stand aller Nationalstrassen- und Agglomerationsprojekte, die vom NAF (mit)finanziert werden, veröffentlichen?
4. Gibt es, anstatt einer Treibstoffpreiserhöhung, andere Möglichkeiten, um die Finanzierung und Umsetzung der vorgesehenen NAF-Infrastrukturprojekte zu sichern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Eidgenössische Finanzverwaltung und die Eidgenössische Zollverwaltung haben den Einfluss der Covid-19-Krisensituation auf diese Einnahmen untersucht. Die aktualisierten Prognosen zeigen für 2020 einen Rückgang der Erträge aus dem Mineralölsteuerzuschlag, der Mineralölsteuer, der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe von rund 10 Prozent.
Die Prognosen für die kommenden Jahre gehen von Einnahmeneinbussen im einstelligen Prozentbereich auf Grund der Covid-19-Pandemie aus. Insgesamt bewegen sich damit die kumulierten Einnahmenausfälle des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) im 2020 und den Finanzplanjahren 2021 - 2023 in der Grössenordnung von 300 bis 400 Millionen Franken. Diese Angaben basieren auf dem mittleren Szenario der BIP-Entwicklung unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Covid-19.
2. Die Finanzierung der bis 2023 geplanten Fonds-Entnahmen für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen sind sichergestellt. Die prognostizierten, kumulierten Einnahmenausfälle für die Periode 2020 - 2023 in der Höhe von 300 Millionen Franken belaufen sich auf rund 3 Prozent der gesamten Einlagen in den NAF in dieser Periode. Die Prognose der Entwicklung des Fondsvermögens ist mit verschiedenen Unsicherheiten auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite verbunden. Die Folgen der Covid-19-Krise bewegen sich im Rahmen der Unsicherheiten und haben daher keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen pro Liter, wie sie im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr vorgesehen ist. Eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags wird deshalb wie in der Botschaft zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023, zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und zum Verpflichtungskredit angekündigt nicht vor Mitte der Zwanzigerjahre notwendig sein (BBl 2018 7010).
3. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) veröffentlicht jährlich die Bauprogramme für die Nationalstrassenprojekte des Ausbaus und Unterhalts, der Engpassbeseitigung und Kapazitätserweiterung sowie der Netzfertigstellung mit Angaben zum Stand der wichtigsten Projekte (https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/nationalstrassen/bauprogramme/jaehrliche-bauprogramme.html). Auf der Webseite des ASTRA finden sich zudem detaillierte Angaben zu Einzelprojekten (https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/nationalstrassen/baustellen.html). Es sind alle vom Parlament freigegebenen Projekte der Engpassbeseitigung und Kapazitätserweiterung der Nationalstrassen in Bearbeitung
Die Agglomerationen deklarieren den Stand der Genehmigten Projekte in der aktuellsten Generation von Agglomerationsprogrammen. In den Botschaften ist jeweils der Stand der abgerufenen Kredite der Vorgängergenerationen ersichtlich.
4. Nein. Bei der Schaffung des NAF hat der Bundesrat dargelegt, dass der Finanzierungsbedarf mit einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags in einem ersten Schritt um 4 Rappen pro Liter Benzin und Diesel sichergestellt wird (vgl. die Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 12. Februar 2017, S. 24). Die Erhöhung soll aber nicht auf Vorrat erfolgen, sondern erst dann, wenn die Reserven des NAF nahezu aufgebraucht sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei der Mineralölsteuer die Teuerung auszugleichen und eine Abgabe für Elektrofahrzeuge zu erheben.
Antwort des Bundesrates.