20.3394 · Motion · 2020-05-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit mehr Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ausgebildet werden.
Begründung
Die aktuelle COVID-19-Pandemie und der Notstand im Gesundheitswesen zeigen uns deutlich, wie zentral es ist, dass genügend Fachpersonal im Gesundheitswesen zur Verfügung steht. Nicht nur in Bezug auf die Pflegefachpersonen, sondern auch auf ärztlicher Ebene war es während der akutesten Phase der Pandemie in mehreren Kantonen notwendig, Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, solche die ihre Tätigkeit reduziert oder eingestellt hatten, sowie Medizinstudierende (cand.med.) für die Spitäler zu rekrutieren, um die grosse Zahl von Covid-19-Erkankter mit schweren Verläufen und Komplikationen angemessen behandeln zu können.
Obwohl diesbezüglich in den letzten Jahren einiges unternommen wurde, bildet die Schweiz immer noch deutlich weniger Ärztinnen und Ärzte aus, als im Gesundheitswesen benötigt werden. Als Folge sind wir darauf angewiesen, Ärztinnen und Ärzten zu rekrutieren, die in anderen Ländern ausgebildet wurden.
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Universitäten, folgende Massnahmen umzusetzen:
1. Überarbeitung des heutigen Zugangs zum Medizinstudium via Numerus clausus und Einführung anderer Formen der Eignungsbeurteilung für die Zulassung zum Humanmedizinstudium, z.B. ein mehrmonatiges Praktikum im Gesundheitswesen;
2. Erhöhung der Anzahl Studienplätze an den medizinischen Fakultäten in der Schweiz;
3. Stärkung der Weiterbildung zum Erwerb des Facharzttitels mit innovativen Konzepten und genügend Weiterbildungsstellen;
4. Stärkung des Angebots für die Fortbildung von Fachärztinnen und Fachärzten;
5. Angemessene Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen durch den Bund, um die Kosten zwischen dem Bund, den Kantonen und den beteiligten Institutionen gerechter aufzuteilen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stimmt mit dem Motionär überein, dass die Ausbildung von genügend inländischem Fachpersonal im Gesundheitsbereich von grosser Wichtigkeit ist.
Auf ärztlicher Ebene steht die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten in der Schweiz aktuell im Vordergrund. Die vorgeschlagenen Massnahmen erachtet der Bundesrat aber aus folgenden Gründen als nicht zielführend:
1. Die vom Motionär vorgeschlagene Änderung der Zulassungsmodalitäten zum Medizinstudium an universitären Hochschulen (UH) mit beschränkten Studienplatzkapazitäten ist aus Sicht des Bundesrates (vgl. Antwort auf die Motion Humbel, 15.3687 "Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium") nicht zielführend. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) hat 2017, gestützt auf den Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWR), den kognitiv orientierten Eignungstest (EMS) als geeignetes Instrument zur Selektion der Medizinstudierenden bestätigt. Das "Praktikum" wurde als Selektionsinstrument untersucht, jedoch u.a. aus finanziellen und organisatorischen Gründen verworfen, da dazu jährlich über 3500 durch das Spitalpersonal aufwändig betreute Plätze in den Kantonen zur Verfügung gestellt werden müssten.
2./5. Bund, Kantone und die UH haben mit bereits nachweislichem Erfolg die Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in der Humanmedizin beschlossen: Dank den im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 (BBl 2016 3089) genehmigten zusätzlichen 100 Millionen Franken für projektgebundene Beiträge nach dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG, SR 414.20) konnte die SHK ein Sonderprogramm "Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin" lancieren. Diese Erhöhung erfolgt durch einen Ausbau an den bestehenden Standorten sowie durch neue Studiengänge bzw. Kooperationen an der ETH Zürich, den Universitäten Luzern, St. Gallen und Tessin. Diese Massnahmen sollen dazu führen, dass sich die Anzahl der Master-Diplome in Humanmedizin von knapp 900 im Jahr 2016 nachhaltig auf 1350 im Jahr 2025 erhöhen wird. Diese Erhöhung der Ausbildungskapazitäten wird sowohl den Zugang zum Medizinstudium in der Schweiz erweitern als auch die Abhängigkeit der Schweiz von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Diplom verringern. Der Bund wird die UH auch in der Periode 2021-2024 über seine Grundbeiträge sowie die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge gemäss HFKG an den mit der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten entstandenen Kosten massgeblich unterstützen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass neben der Erhöhung der Anzahl Abschlüsse weitere Optimierungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen notwendig sind. Dies hat der Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) "Gesamtsicht Aus- und Weiterbildung Medizin im System der Gesundheitsversorgung" im Jahr 2016 festgehalten: Zu nennen sind beispielsweise ein bedarfsgerechter Fachkräftemix, die Erhöhung der Berufsverweildauer von Ärztinnen und Ärzten, die Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen in der Grundversorgung oder die weitere Stärkung der Interprofessionalität.
3. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Weiterbildung ist festzuhalten, dass der Bund über keine Kompetenzen verfügt, die Weiterbildungsstätten zu verpflichten, eine bestimmte Anzahl der anzubietenden Weiterbildungsstellen festzulegen. Er ist daran lediglich indirekt über seine Kompetenzen im Bereich der Spitalplanung beteiligt. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat im Februar 2020 eine Vereinheitlichung der Kriterien für die Spitäler beschlossen (voraussichtliches Inkrafttreten: 1.1.2021; Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung KVV, der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung VKL sowie die Verordnung über die Unfallversicherung UVV).
In den Weiterbildungsstätten besteht zurzeit kein Mangel an Assistenzplätzen. Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11) macht qualitative Vorgaben betreffend die ärztliche Weiterbildung, legt deren grundsätzliche Dauer fest und stellt dem Bund durch die Akkreditierung und die eidgenössischen Weiterbildungstitel auch ein Mittel zur Überprüfung der Qualität zur Verfügung. Vorbehältlich dessen erfolgt die Ausgestaltung der Lerninhalte und -formate durch die Fachgesellschaften und das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung (SIWF). Der Bund beteiligt sich in spezifischen Arbeitsgruppen mit Stakeholdern des Gesundheitswesens an der Diskussion zur Qualität und zu innovativen Formaten der Weiterbildung.
4. Das Bundesrecht verlangt, dass sich Ärztinnen und Ärzte, solange sie ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, fortbilden (Art. 40 lit. b MedBG). Der Inhalt der ärztlichen Fortbildung und das Angebot im jeweiligen Fachgebiet werden jedoch sinnvollerweise von SIWF und den Fachgesellschaften gestaltet. Der Bund diskutiert u.a. Fragen der ärztlichen Fortbildung zusammen mit Stakeholdern der ärztlichen Bildung in der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung".
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.