Massnahmen zur Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
20.3403 · Interpellation · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 3. April 2020 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern beschlossen. Die Massnahmen sind am folgenden Tag, am 4. April 2020, in Kraft getreten. Darunter fallen:
1. die Kompetenz des Bundesrats, Hersteller zu verpflichten, wichtige medizinische Güter herzustellen, die Produktion solcher Güter zu priorisieren oder die Produktionsmengen zu erhöhen (Art. 4k Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2);
2. die Regelung von Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Arzneimittel (Art. 4l der genannten Verordnung).
Welche Massnahmen wurden seit der Inkraftsetzung dieser beiden Bestimmungen getroffen im Wissen, dass unser Land seit dem Beginn der Krise und heute noch dringend Schutzmaterial (insbesondere Masken) und für die Behandlung erforderliche Medikamente (es war insbesondere von der Behandlung mit Hydroxychloroquin die Rede) sowie Schnelltests und serologische Tests benötigt?
Stellungnahme des Bundesrates
Dank der Massnahmen, die der Bundesrat in der COVID-19-Verordnung 2 vom 3. April 2020 (SR 818.101.24) beschlossen hatte, konnte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (swissmedic) die subsidiäre Versorgungssicherheit mit für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten notwendigen Arzneimitteln sicherstellen. Gerade das vom Interpellant erwähnte Arzneimittel Hydroxychloroquin, das initial zur experimentellen Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten diente, war jederzeit in genügender Menge verfügbar, um den Bedarf der behandelnden Spitäler zu decken. Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Krisenversorgung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Pharmaunternehmen wurden den Schweizer Spitälern neben Hydroxychloroquin auch Lopinavir/Ritonavir und Remdesivir (antivirale Wirkstoffe) als experimentelle alternative Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Diese Optionen wurden ergänzt durch Tocilizumab, ein Arzneimittel gegen die schwere, tödliche Entzündung, die manchmal durch eine Coronavirusinfektion ausgelöst wird.
Die ab Ende Februar aufgetretenen Engpässe bei Atemschutz- und Hygienemasken konnten durch sofortige Lieferung aus den Beständen des Bundes grösstenteils aufgefangen werden. Aufgrund der COVID-19-Krise ist die Nachfrage nach Schutzausrüstungen und pharmazeutischen Gütern weltweit und auch innerhalb der Schweiz ab März 2020 stark angestiegen. Die Anfang März eingeführten kurzzeitigen Ausfuhrbeschränkungen von Schutzausrüstungen verschiedener EU-Länder führten vorübergehend zu Importprobleme. Diese Beschränkungen wurden zwischenzeitlich wieder aufgehoben. Die EFTA-Mitgliedsstaaten sind von der EU- Ausfuhrgenehmigungspflicht für medizinische Schutzausrüstungen ausgenommen. Generell hat sich die Lage seit April im Zusammenhang mit den Einfuhrschwierigkeiten bei den Schutzausrüstungen entspannt. Inzwischen sind die Engpässe mehrheitlich behoben. Die Beschaffung erfolgt heute nach einer sogenannt dualen Strategie, wonach Bund und Kantone je selbstständig beschaffen. Der Bund hat die Kantone aufgefordert, ihre Lagerbestände für Schutzmaterialien im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle zu überprüfen und die nötigen Beschaffungen zu tätigen. Der Bund beschafft subsidiär für das Gesundheitswesen der Schweiz.
Es wurde ein System zur Lageüberwachung in den mikrobiologischen Diagnoselaboratorien eingerichtet, die COVID-19-Tests durchführen können. Dank dieses Systems sind die effektiven Kapazitäten von mehr als 70 Schweizer Laboratorien über die tatsächlich durchgeführten und dem BAG automatisch gemeldeten Tests hinaus bekannt und werden von Woche zu Woche verfolgt. Das System liefert auch Informationen zu den Testvorräten in diesen Laboratorien, wobei die Überwachung eine Stichprobe von 14 Testkits betrifft, die aufgrund ihrer besonderen Validität ausgewählt wurden. Zudem wurde ein analoges System eingerichtet, um die Lage auch bei den Lieferanten dieser 14 ausgewählten Testkits zu überwachen. So können Probleme bei der Versorgung mit Reagenzien rasch erkannt und vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Branchenberufsverbänden (SVDI und FAMH) angegangen werden. Das System legt den Schwerpunkt auf die PCR-Testkapazitäten aufgrund ihrer Bedeutung für das Screening, wurde aber so eingerichtet, dass es bei Bedarf auch die Überwachung der serologischen Testkapazitäten ermöglicht. Seit der Umsetzung der COVID-19-Verordnung 2 wurde der Dialog mit den Laboratorien einerseits und mit den Lieferanten andererseits sowohl über deren Berufsverbände als auch im Direktkontakt verstärkt. Der Bund arbeitet intensiv daran, zusätzliche Kapazitäten für den Aufbau von Testreserven (PCR) zu schaffen, um für den Fall einer zweiten Welle gewappnet zu sein. Verschiedene Projekte zur Versorgung mit Labormaterial wurden bereits umgesetzt oder sind in Vorbereitung, beispielsweise um eine erhöhte Verfügbarkeit von Material zur Entnahme von Nasen-Rachen-Proben zu gewährleisten.
Antwort des Bundesrates.